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01.08.2022
Um zuwandernden Menschen ein Einleben in unserer Gesellschaft zu erleichtern, Potentiale zu erschließen und Problemen wie z.B. prekären Arbeitsverhältnissen, Armutsgefährdung oder Parallelgesellschaften vorzubeugen, wurden von der Bundesregierung im Aufenthaltsgesetz Instrumente der Verbesserung und Förderung der Integration festgeschrieben. Zu den drei Säulen gehört die Migrationsberatung, die Sprachförderung und spezielle Projektfördermöglichkeiten.
Die Migrationsberatung wendet sich an erwachsene zugewanderte Menschen. Das Bratungsangebot richtet sich vor allem an für erwachsene zuwanderte Menschen in den ersten drei Jahren nach der Ankunft in Deutschland. Das Angebot unterstützt Personen bei ihrer sprachlichen, beruflichen und sozialen Integration.
Zu ihrem Aufgabengebiet in der Migrationsberatung gehört die Begleitung und Steuerung des Integrationsprozesses von zugewanderten Menschen. Ihre Aufgaben umfassen die Beratung bei der Durchsetzung von Leistungsansprüchen, Beratung bei Fragen zu Sprachkursen, Berufsabschlüssen, Familienzusammenführungen, … Im Rahmen von Case-Management benötigen Sie einen Überblick über vorhandene Beratungsstrukturen und Hilfsangeboten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Netzwerkarbeit mit allen relevanten Einrichtungen,
Die Diakonie Rosenheim steht seit Jahrzehnten für eine werte- und wirkungsorientierte Soziale Arbeit in ganz Oberbayern. Aus dieser Tradition heraus helfen rund 2.600 Mitarbeitende Einzelnen, Familien, Gruppen und ganzen Gemeinwesen, soziale Probleme zu lösen und schwierige Lebenssituationen zu verbessern. Wir engagieren uns gesellschaftlich, vorhandene Not zu beheben und neue Not nicht entstehen zu lassen. Unseren Mitmenschen begegnen wir mit Nächstenliebe, Achtung und Respekt vor ihrer Würde.
Unser Träger – die Diakonie Rosenheim – fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Wir begrüßen deshalb die Bewerbungen aller Personen, unabhängig ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, ihres Alters, ihrer Kirchenzugehörigkeit, Weltanschauung, einer möglichen Behinderung oder ihrer sexuellen Identität. Personen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt.