Elternbrief 20-09-2021

Sehr geehrte Eltern,

ab 20.09.2021 gelten für die Beschäftigten in Kitas neue Vorgaben. Zudem wurde der Rahmenhygieneplan aktualisiert. Wir möchten Sie mit diesem Elternbrief über wesentliche Punkte informieren.

Vorgaben für Beschäftigte in Kitas gem. der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:

Ab dem 20.09.2021 wird für alle Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung eine Testnachweispflicht (SARS-CoV-2) für alle nicht geimpften oder nicht genesenen Beschäftigten eingeführt. Die Testung ist pro Woche 3 Mal durchzuführen. Wir haben Vorsorge getroffen, dass diese Regelung ab Montag umgesetzt werden kann und so der Schutz Ihres Kindes vor einer Sars-CoV-2-Infektion verbessert werden kann.

Weiterhin gilt für Mitarbeitende (gem. dem Bayerischen Rahmenhygieneplan für Kitas) die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (mindestens Stoffmaske, wir empfehlen eine medizinische Maske), sofern der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.

Vorgaben für Eltern beim Betreten der Kita gem. Bayerischem Rahmenhygieneplan für Kitas und gem. der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung: Für das Betreten der Kita durch Eltern und andere Berechtigte gelten folgende Regeln:

  • Die Bring- und Abholsituation ist je nach den baulichen Bedingungen der Einrichtung grundsätzlich wieder im Gebäude möglich. Sofern die Bring- und Abholsituation noch vor der Einrichtung stattfindet, haben wir unsere Leitungen gebeten, Lösungen zu finden, die das Betreten des Hauses wieder möglich machen. Die Leitungen sind gleichzeitig weiterhin in der Verantwortung, diese Situation so zu gestalten, dass die Kontaktzeiten und Begegnungen auf den Verkehrsflächen möglichst reduziert sind.
  • Eltern und andere Besucher/-innen haben mindestens eine medizinische Maske während der gesamten Dauer des Aufenthaltes im Gebäude und im Garten zu tragen. Stoffmasken sind nicht zugelassen.
  • Eingewöhnungen sollen wie gewohnt stattfinden. Als Träger bitten wir hier um die Einhaltung der 3G-Regel. Sollten Sie einen entsprechenden Nachweis nicht erbringen wollen (eine gesetzliche Verpflichtung gibt es hierzu nicht), bleibt es in jedem Fall bei der Pflicht zum Tragen einer mindestens medizinischen Maske, unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstandes.
  • Veranstaltungen wie Elternabende oder Gruppenelternabende sowie Feste und Feiern sind grundsätzlich wieder möglich, hier gilt allerdings die 3G-Regel. Es ist also von allen Eltern hier der Nachweis über eine Impfung, Genesung von einer Covid-19-Erkrankung oder ein Testnachweis vorzulegen (PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, oder PoC-Antigen-Test, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde).
  • Die Leitungen werden sich mit den Elternbeiräten in geeigneter Form abstimmen, ob Präsenzveranstaltungen erfolgen können und sollen oder ob zunächst weiterhin digitale Formate genutzt werden.

Umgang mit Krankheitssymptomen bei Kindern (Auszüge aus dem Bayerischen Rahmenhygieneplan): Wir empfehlen Ihnen den aktuellen und beigefügten Rahmenhygieneplan zur Kenntnis zu nehmen und wollen noch auf folgende Punkte besonders hinweisen.

    • 1. Bei leichten, neu aufgetretenen Erkältungs- beziehungsweise respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) ist der Besuch der Kindertageseinrichtung/HPT für alle Kinder nur möglich, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder vorzugsweise POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird.
    • 2. Der Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen.
    • 3. Satz 1 gilt nicht bei Schnupfen oder Husten allergischer Ursache (zum Beispiel Heuschnupfen), bei verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), bei gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern, das heißt, hier ist ein Besuch der Kindertageseinrichtung/HPT ohne Test möglich.
    • Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Kindertageseinrichtung.
  • Die Wiederzulassung zur Kindertageseinrichtung/HPT nach einer Erkrankung ist erst wieder möglich, wenn das Kind wieder bei gutem Allgemeinzustand ist, bis auf leichte Erkältungs- beziehungsweise respiratorische Symptome (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) beziehungsweise Symptome nach Buchst. a Satz 3 und ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder vorzugsweise POC-Antigen- Schnelltest) vorgelegt wird.
  • Der Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen. Wird die Testung derart verweigert, dass eine Testung nicht durchzuführen ist, so kann das betreffende Kind die Kindertageseinrichtung wieder besuchen, sofern es keine Krankheitssymptome mehr aufweist und die Kindertageseinrichtung ab Auftreten der Krankheitssymptome sieben Tage nicht besucht haben.
  • Bei Krankheitssymptomen entscheidet letztlich die Kitaleitung, ob ein Kind aufgenommen werden kann oder bei auftretenden Symptomen das Kind von den Eltern oder anderen Berechtigten abgeholt werden muss.

Wir hoffen, dass mit der weiteren Ausdifferenzierung der Maßnahmen und der weiteren Aufrechterhaltung des Testangebotes für Kinder durch das Gutscheinsystem der Regelbetrieb in unseren Einrichtungen möglichst gut fortgeführt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Otto Knauer                                                      Franz Franz

2021-09-20 Elternbrief

KomMa
Autor: KomMa

Kommunikation und Marketing der Diakonie Rosenheim

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