Gebührenerstattung für KiTas auch im März 2021
Das Kabinett beschloss am 23.02.2021, dass der Beitragsersatz für KiTas auf den Monat März ausgeweitet wird. Dies tritt in Kraft, wenn Kinder im März ihre KiTa an maximal fünf Tagen besuchen.
Das Kabinett beschloss am 23.02.2021, dass der Beitragsersatz für KiTas auf den Monat März ausgeweitet wird. Dies tritt in Kraft, wenn Kinder im März ihre KiTa an maximal fünf Tagen besuchen.
Der Bayerische Rundfunk besuchte mitsamt Kamerateam unsere Einrichtungen „Integrationsbetrieb Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen“ und das „Sozialkaufhaus Rosenheim“ – eine informative und ansprechende Kurzreportage ist das Ergebnis.
Abstandsgebote, Kapazitätsbegrenzungen und Hygienepläne erschwerten seit März 2020 den Integrationsbetrieb der Arche massiv. Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie trafen und treffen die Gastronomie besonders hart.
An alle KiTas – ab dem 22. Februar 2021 ist die Rückkehr zum (eingeschränkten) Regelbetrieb wieder möglich! So die Tages-Inzidenz unter 100 liegt, können alle Kinder ihre Kindertagesstätte besuchen. Steigt die Tagesinzidenz über 100, wird erneut nur Notbetreuung möglich sein.
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