Beschwerde- und Meldestelle nach HinSchG, AGG, PrävG

Für die Mitarbeitenden der Diakonie Rosenheim sind die Satzung (https://dwro.de/ueber-uns/satzung/), das Leitbild (https://dwro.de/ueber-uns/leitbild/), die Werte- und Wirkungsorientierung (https://dwro.de/ueber-uns/werte-wirkung-vision-mission-und-strategie/) sowie die Führungsgrundsätze (https://dwro.de/ueber-uns/fuehrungsgrundsaetze/) verbindlich. Die dort beschriebenen Normen werden stets eingehalten. Insbesondere verhalten sich alle Mitarbeitenden rechtstreu; Gewalt und andere Straftaten sowie Grenzüberschreitungen sind nicht tolerierbar.

Wir streben eine offene Kommunikation mit allen Beteiligten an. Daher ist es unser vordringliches Ziel, dass Missverständnisse, Unzufriedenheiten, Konflikte, Beschwerden, Missstände usw. im Zusammenwirken der Beteiligten zeitnah „vor Ort“ besprochen und geklärt werden.

Beim Umgang mit Beschwerden bzw. Meldungen muss der Schutz der Betroffenen aber auch der Schutz der Verdächtigten und der Organisation gewährleistet werden.

Die Beschwerde- und Meldestelle arbeitet auf Basis der Konzeption zum Beschwerdemanagement.

Hier können zum einen Handlungen nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gemeldet werden, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Gemäß EU-Recht betrifft dies spezielle Rechtsbereiche wie das Öffentliche Auftragswesen, Datenschutz oder Steuerrecht. In Deutschland wurde der Geltungsbereich ausgeweitet, sodass auch strafrechtlich relevante Verstöße sowie bestimmte bußgeldbewehrte Verstöße, die dem Schutz von Personen oder Arbeitnehmerrechten dienen, darunterfallen. Es können diesbezüglich nur Verstöße gemeldet werden, die das Unternehmen betreffen oder im beruflichen Umfeld auftreten.

Darüber hinaus können auch Meldungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität) und zum Präventionsgesetz (alle Handlungen, die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung darstellen sowie jedes Verhalten, bei dem Sexualität zur Machtausübung oder Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse benutzt werden) an die Beschwerde- und Meldestelle gemeldet wenden.

Auch andere Beschwerden können über diesen Weg mitgeteilt werden.

Das HinSchG wendet sich hauptsächlich an Arbeitnehmer/-innen. Das Gesetz erlaubt jedoch auch Meldungen von Personen, die beruflich mit der Diakonie Rosenheim verbunden sind, wie Dienstleister/-innen, Lieferantinnen/Lieferanten oder z. B. Berufsbetreuer/-innen.

Das AGG wendet sich ausschließlich an Beschäftigte, das PrävG der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern gilt u. a. für alle haupt-, neben- oder ehrenamtlich Tätigen des Diakonischen Werks Bayern und seiner Mitglieder.

Darüber hinaus können auch Dritte (Klientinnen und Klienten sowie deren Angehörige, Kooperationspartner/-innen etc.) eine Beschwerde bzw. Meldung absetzen.

Es sind drei Meldewege eingerichtet:

  • Telefon (0151 55942236)
  • E-Mail (kontakt@beschwerde.dwro.de)
  • Auf Ersuchen der hinweisgebenden Person ist für eine Meldung innerhalb einer angemessenen Zeit eine persönliche Zusammenkunft mit einer für die Entgegennahme einer Meldung zuständigen Person der internen Meldestelle zu ermöglichen.

Alle eingehenden Beschwerden und Meldungen werden nach den Maßgaben des HinSchG bearbeitet. Das heißt, dass die Identität der hinweisgebenden Person geschützt ist. Außerdem wird die hinweisgebende Person – sofern sie bei der Diakonie Rosenheim beschäftigt ist – vor Repressalien (z. B. Abmahnung, Kündigung) geschützt.

Personen, die vorsätzlich oder aus grober Fahrlässigkeit falsche Informationen über Verstöße weitergeben, genießen keinen Identitätsschutz. Zudem dürfen die gemeldeten Informationen nicht durch eine Straftat erworben worden sein. In manchen Situationen können Strafverfolgungsorgane oder Gerichte die Offenlegung der Identität der meldenden Person fordern. Es ist wichtig, dass alle Meldungen wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen erfolgen.

Die Mitarbeitenden der Meldestelle sind nicht weisungsgebunden, es ist ferner technisch sichergestellt, dass ausschließlich sie Zugriff auf das Meldeportal und die hinterlegten Daten haben.

Auch anonyme Meldungen werden bearbeitet, allerdings können bei einer anonymen Meldung weder Rückfragen gestellt noch Rückmeldungen gegeben werden. Dies erschwert die Aufklärung von Sachverhalten deutlich.

Nachdem eine Beschwerde oder Meldung bei der Beschwerde- und Meldestelle eingegangen ist, wird diese umgehend bearbeitet. Spätestens nach sieben Tagen wird der Eingang bestätigt.

Anschließend wird die Beschwerde oder Meldung geprüft und bearbeitet. Ggf. sind auch noch Rückfragen bei der Person, die die Beschwerde bzw. Meldung eingereicht hat, notwendig.

Spätestens nach drei Monaten wird die hinweisgebende Person über die weiteren Schritte und Folgemaßnahmen informiert.

Neben dieser internen Meldestelle gibt es auch eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz (https://formulare.bfj.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=16538AEA33E0C6AD8804). Darüber hinaus gibt es bei Verdacht auf oder Vorfällen von sexualisierter Gewalt die Meldestelle der Diakonie Bayern (https://www.diakonie-bayern.de/arbeitsfelder/aktiv-gegen-sexualisierte-gewalt).

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