MITarbeit –Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Beeinträchtigungen

Für Shayene stand es bereits direkt nach der Förderschule fest: In eine Werkstatt für behinderte Menschen will ich nicht. Doch wohin kann der berufliche Weg für die junge Dame mit geistigen Beeinträchtigungen gehen?
Über das Angebot MITarbeit absolvierte Shayene zunächst einige Praktika im hauswirtschaftlichen Bereich. Als sie sich dort nicht so wohlfühlte tat sich ein neuer Beschäftigungsort auf: Die trägereigene Kinderkrippe in der Gustav-Meyrink-Straße 1 in München. Dort waren die Mitarbeitenden schnell von Shayenes positiver und fleißiger Art überzeugt und nach einem Praktikum stand fest, dass Sie dort bleibt.
Mit dem „Budget für Arbeit“ konnte die Finanzierung der Stelle geklärt werden.
Die Mitarbeiter/-innen in der Kita unterstützen Shayene dabei, sich fest ins Team und in die betrieblichen Strukturen zu integrieren. Ihre Patin im Betrieb, Diana Herkner, pädagogische Fachkraft in der Kita, freut sich sehr über Shayenes Festanstellung! Sie ist der Meinung, dass insgesamt mehr Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung die Chance bekommen sollten, an ihrem Wunscharbeitsplatz arbeiten zu können.

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Autor: admin

Shayene arbeitet als Kita-Helferin Kinderkrippe Gustav-Meyrink-Straße der Diakonie Rosenheim in München.

Was ist MITarbeit?

Das vorrangige Ziel von MITarbeit besteht darin, die Teilnehmenden erfolgreich in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu integrieren. Die Zielgruppe erstreckt sich dabei auf Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen, die entweder eine Werkstattbefähigung oder eine Erwerbsminderung haben. Die Art der Beeinträchtigung, ob geistig, seelisch oder körperlich, spielt dabei keine Rolle. MITarbeit setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass alle Menschen die Möglichkeit haben, nicht nur am Arbeitsleben teilzuhaben, sondern auch selbstbestimmt zu leben – ein unveräußerliches Recht eines jeden Einzelnen. Shayene ist eine von vier Teilnehmerinnen, die im Jahr 2023 den Sprung von der MITarbeit in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis geschafft haben! Zum Angebot: MITarbeit (Anderer Leistungsanbieter §60 SGB IX) (dwro.de)
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