Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit (FOL) im Landkreis Rosenheim

Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit (FOL) im Landkreis Rosenheim
Kontaktinformationen
Wer hier arbeitet und wer für was zuständig ist

Das Beratungsteam besteht aus Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen.

Bereichsleitung
Robert Schmid
Tel.: +49 8031  3046 603
E-Mail: robert.schmid@sd-obb.de

Wann wir geöffnet haben und wann Sie uns erreichen können

Hinweis zu unseren Sprechzeiten

Aktuell finden keine festen Sprechzeiten statt. Termine sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Sollten Sie uns nicht persönlich erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter. Nennen Sie dabei deutlich Ihren Namen und Ihre Telefonnummer. Wir rufen Sie zeitnah zurück.

Warum es uns gibt

Die Fachstellen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit (FOL) unterstützen Menschen im Falle einer Wohnungsnotsituation, besonders bei drohendem Wohnungsverlust. Primäres Ziel ist der Erhalt des bestehenden Wohnraums.

Rechtsgrundlage sind §22 (9) SGB II und § 36 SGB XII. Der Landkreis Rosenheim hat die Aufgabe des zuständigen Sozialhilfeträgers an das Diakonische Werk delegiert.

Für wen wir da sind

Bürgerinnen und Bürger des Landkreis Rosenheim, die Gefahr laufen, ihre Wohnung zu verlieren oder bereits verloren haben.

Oft führt ein kritisches Ereignis im Leben, z.B. der Verlust des Arbeitsplatzes oder die Trennung vom Partner dazu, dass die finanzielle Existenzgrundlage wegbricht und wichtige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können. So geraten viele in die Überschuldung und es kommt zu Mietschulden, die dann die gesamte Existenz bedrohen. Sie können als Bürgerin und Bürger aus dem Landkreis Rosenheim zu uns kommen, wenn Sie Probleme mit Ihrem/r Vermieter/in haben oder mit Mietzahlungen im Rückstand sind und selbst keine Lösung sehen. Wir helfen Ihnen, wenn Sie eine Kündigung oder eine Räumungsklage erhalten haben. Auch wenn Sie Hilfe und Unterstützung hinsichtlich der Wohnungssicherung benötigen, beraten wir Sie gerne. Die Beratung ist kostenlos!

Was wir erreichen wollen

Im Zentrum der Arbeit steht die nachhaltige Verhinderung von Obdachlosigkeit. Ziel ist der Erhalt bestehenden Wohnraumes, die rechtzeitige Erschließung neuen Wohnraumes oder die Vermittlung in unterstützende Wohnformen.

Was wir anbieten

Wir unterstützen Sie im Umgang mit Behörden und Vermieter/-innen, bei der Antragstellung für eine Sozialwohnung, Sozialhilfe, Wohngeld oder Arbeitslosengeld I und II. Ebenso stehen wir Ihnen bei mietrechtlichen Problemen (z.B. Kündigung, Räumungsklage) oder bei Mietschulden beratend zur Seite. Damit wir tätig werden können, benötigen wir Ihre aktive Beteiligung bei der Problemlösung!

Wie wir ausgestattet sind

Das Beratungsbüro befindet sich im Erdgeschoss der Innstraße 72 (Barrierefrei).

Was wir erreicht haben

2025 unterstützte die Fachstelle 273 Haushalte im Landkreis Rosenheim bei drohendem Wohnungsverlust oder bestehender Wohnungsnot. Unser Ziel ist es, Wohnungslosigkeit möglichst früh zu verhindern und gemeinsam mit den Betroffenen tragfähige Lösungen zu entwickeln. In vielen Fällen konnte der Wohnraum erhalten oder eine alternative Wohnperspektive geschaffen werden. Die Erfolgsquote bei den objektiv bewertbaren Fällen mit konkreter Wohnraumgefährdung lag bei 91,6 %. Unsere Erfahrungen zeigen deutlich: Je früher Unterstützung in Anspruch genommen wird, desto größer sind die Chancen, Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für die betroffenen Menschen sowie zur Entlastung der Städte und Gemeinden im Landkreis Rosenheim.

Mit wem oder was wir kooperieren
  • Gemeinden
  • Jobcenter Landkreis Rosenheim
  • Landratsamt / Sozialamt
  • Gericht / Rechtsanwält/-innen / Gerichtsvollzieher/-innen
  • Schuldnerberatung
  • Suchtberatung / Sozialpsychiatrische Dienste
  • etc.
Wer uns fördert und unterstützt
Nach oben scrollen