Das Beratungsteam besteht aus zwei Sozialarbeiter/-innen in Teilzeit.
Bereichsleitung
Lilo Lüling – Sozialpädagogin (FH)
Tel.: +49 8031 3046 603
E-Mail: lilo.lueling@sd-obb.de
Telefonsprechzeiten
Montag: 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr
Die Fachstellen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit (FOL) unterstützen Menschen im Falle einer Wohnungsnotsituation, besonders bei drohendem Wohnungsverlust. Primäres Ziel ist der Erhalt des bestehenden Wohnraums.
Rechtsgrundlage sind §22 (9) SGB II und § 36 SGB XII. Der Landkreis Rosenheim hat die Aufgabe des zuständigen Sozialhilfeträgers an das Diakonische Werk delegiert.
Bürgerinnen und Bürger des Landkreis Rosenheim, die Gefahr laufen, ihre Wohnung zu verlieren oder bereits verloren haben.
Oft führt ein kritisches Ereignis im Leben, z.B. der Verlust des Arbeitsplatzes oder die Trennung vom Partner dazu, dass die finanzielle Existenzgrundlage wegbricht und wichtige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können. So geraten viele in die Überschuldung und es kommt zu Mietschulden, die dann die gesamte Existenz bedrohen. Sie können als Bürgerin und Bürger aus dem Landkreis Rosenheim zu uns kommen, wenn Sie Probleme mit Ihrem/r Vermieter/in haben oder mit Mietzahlungen im Rückstand sind und selbst keine Lösung sehen. Wir helfen Ihnen, wenn Sie eine Kündigung oder eine Räumungsklage erhalten haben. Auch wenn Sie Hilfe und Unterstützung hinsichtlich der Wohnungssicherung benötigen, beraten wir Sie gerne. Die Beratung ist kostenlos!
Im Zentrum der Arbeit steht die nachhaltige Verhinderung von Obdachlosigkeit. Ziel ist der Erhalt bestehenden Wohnraumes, die rechtzeitige Erschließung neuen Wohnraumes oder die Vermittlung in unterstützende Wohnformen.
Wir unterstützen Sie im Umgang mit Behörden und Vermieter/-innen, bei der Antragstellung für eine Sozialwohnung, Sozialhilfe, Wohngeld oder Arbeitslosengeld I und II. Ebenso stehen wir Ihnen bei mietrechtlichen Problemen (z.B. Kündigung, Räumungsklage) oder bei Mietschulden beratend zur Seite. Damit wir tätig werden können, benötigen wir Ihre aktive Beteiligung bei der Problemlösung!
Das Beratungsbüro befindet sich im Erdgeschoss der Innstr. 72. Es ist barrierefrei.
Im Jahr 2019 hat die Fachstelle insgesamt 281 Fällen mit Wohnungsproblematik beraten und betreut.
Die Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit konnte auch 2019 einen elementaren Beitrag zum Erhalt von Wohnraum und zur Vermeidung einer ordnungsrechtlichen Unterbringung durch die zuständige Gemeinde leisten: in insgesamt 120 Fällen einer akuten Bedrohung des Mietverhältnisses, in denen bereits eine Kündigung, eine Räumungsklage oder sogar ein angesetzter Zwangsräumungstermin vorlag, konnte ein positiver Ausgang erreicht und somit vermieden werden, dass Menschen ihre Wohnung verloren bzw. untergebracht werden mussten. Das entspricht eine Erfolgsquote von 78,9%.
Mit Blick auf die bestehende Knappheit an Wohnraum in unserer Region ist dieser Punkt hinsichtlich der Abwendung menschlicher Notlagen und einer Verhinderung sozialer Spannungen in der Gesellschaft wie aber auch in finanzieller Hinsicht von großer Bedeutung. Kosten für ausgefallene (und nicht wiedereinbringbare) Mieten, für eingelagertes Mobiliar, für Renovierungen, für ein eingeleitetes Räumungsverfahren incl. Anwalts- und Prozesskosten etc. erreichen regelmäßig Beträge im 5-stelligen Eurobereich, die (zunächst vom Vermieter) aufgewendet werden müssen, um die Aufgabe einer Wohnung abzuwickeln. Hinzu kommen Unterbringungskosten, die in aktuellen Zeiten leider oft langfristig zu Buche schlagen und die Kommunen vielfach über Jahre belasten.
Auf Grund der Pandemie ist eine telefonische Terminvereinbarung Voraussetzung für eine persönliche Beratung.
- Gemeinden
- Jobcenter Landkreis Rosenheim
- Landratsamt / Sozialamt
- Gericht / Rechtsanwält/-innen / Gerichtsvollzieher/-innen
- Schuldnerberatung
- Suchtberatung / Sozialpsychiatrische Dienste
- etc.