Im Gruppendienst arbeiten Fachkräfte unterschiedlicher Professionen (Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaft, Psychologie u. a.) im Drei-Schicht-System (Früh-, Tag- und Spätdienst mit Nachtbereitschaft), die für die Tätigkeit im Jugendhaus persönlich sowie fachlich geeignet sind.
Das multiprofessionelle Team wird von einem psychologischen Fachdienst unterstützt.
Bereichsleitung
Beslmüller Christian – Sozialpädagogik (FH)
Tel.: +49 (0)151 65417770
E-Mail: Christian.Beslmueller@jh-obb.de
Christian Beslmüller verantwortet die fachliche, wirtschaftliche, personelle und organisatorische Führung der Einrichtung.
Die Einrichtung ist Rund-um-die-Uhr erreichbar.
Personensorgeberechtigte haben bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet (Ausfall von Erziehungsleistung oder Erziehungsdefizit) und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Eine vollstationäre Unterbringung im Sozialpädagogischen Jugendhaus Pasing (SJH Pasing) erfolgt als Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung). Die jungen Menschen finden bei uns ein Zuhause auf Zeit und werden in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt.
- Junge Menschen im Alter von 11 bis 15 Jahren, die durch ein Jugendamt nach § 27 oder 41 i. V. m. § 34 oder § 35a SGB VIII untergebracht werden
- Geschwisterkinder, die nicht der Altersgruppe entsprechen (Zustimmung der Heimaufsicht erforderlich)
Ausschlusskriterien sind Selbst- oder Fremdgefährdungen, die einen akuten medizinischen, psychologischen oder psychiatrischen Behandlungsbedarf erfordern sowie gewalttätiges Verhalten, das den Schutz und die Sicherheit anderer gefährdet. Gleiches gilt für einen nicht leistbaren Pflegebedarf bzw. die Notwendigkeit gesonderter baulicher Voraussetzungen aufgrund einer Beeinträchtigung des jungen Menschen.
Das primäre Ziel der Unterbringung im SJH Pasing ist die Förderung der altersgemäßen Entwicklung hin zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Folgende positive Maßnahmenziele können dabei am Ende der Unterbringung stehen:
- die Rückführung des jungen Menschen in die Herkunftsfamilie
- die Befähigung des jungen Menschen in einer weniger betreuten Maßnahme zu leben
- die Befähigung des jungen Menschen selbstständig ohne Betreuung zu leben
- Unterbringung in einer geschützten und altersentsprechend ausgestatteten Umgebung
- Verlässliche und wertschätzende Beziehungsstrukturen
- eine/einen feste/n Bezugsbetreuer*in
- ganzheitlichen Betrachtung und Annahme des jungen Menschen
- Bedarfsgerechte und liebevolle Alltagsversorgung
- geregelte Tagesstruktur inkl. Freizeitgestaltung
- altersgerechte Beratung, Begleitung und Unterstützung zur Krisenbewältigung
- Förderung im leiblichen, emotionalen, sozialen und kognitiven Bereich
- Förderung der Handlungsfähigkeit und im lebenspraktischen Bereich
- Hilfen zur Entwicklung und Förderung von Handlungskompetenzen und altersadäquatem Freizeitverhalten
- Orientierung und Unterstützung für Schule, Ausbildung und Beruf
- Angehörigenarbeit und Begleitung und Unterstützung in Peergroup- oder Beziehungsfragestellungen
- Zuleitung von medizinischen und therapeutischen Hilfen
- Kooperation mit einem niedergelassenen kooperierenden Kinder- und Jugendpsychiater
Die detaillierte Leistungsbeschreibung unserer Angebote und Leistungen können Sie der Leistungsvereinbarung und der zugrunde liegenden wirkungsorientierten Konzeption entnehmen.
Das SJH Pasing ist ein großes, alleinstehendes Haus mit Garten in ruhiger Lage in München im Stadtteil Pasing. Für die jungen Menschen stehen zwei Doppelzimmer, vier Einzelzimmer und jeweils ein Badezimmer auf den beiden Stockwerken zur Verfügung. Die Gemeinschaftsräume, die Küche sowie das Büro der Mitarbeitenden (inkl. Bad für Mitarbeitende und Gäste und notwendiger Technik) liegen im Erdgeschoss, zusätzliche Gesprächs- und Lagerräume sind auf allen Stockwerken vorhanden. Alle Zimmer und Gemeinschaftsräume sind altersentsprechend und ansprechend sowie bedarfsorientiert ausgestattet.
Laut aktueller Leistungs- und Entgeltvereinbarung stehen 6,23 Vollzeitstellen für den Gruppendienst, 0,58 Vollzeitstelle für die Einrichtungsleitung (laut Betriebserlaubnis ist der Mindeststandard hier bei 0,25 Vollzeitstelle), 0,4 Vollzeitstelle psychologischer Fachdienst sowie 0,375 Vollzeitstelle für Reinigungs- und 0,25 Vollzeitstelle für Technische Dienste zur Verfügung.
Um die Wirkung unserer Arbeit zu messen und diese in einem nächsten Schritt zu optimieren, erheben wir wirkungsorientierte Kennzahlen, die wir in unseren wirkungsorientierten Konzeptionen jährlich analysieren, bewerten und darstellen.
2020 wurden in unserem SJH Rosenheim 15 junge Menschen betreut, sieben Maßnahmen wurden beendet.
- Durchschnittsalter: 15,2 Jahre
- Mädchen/Frauen: 40 %
- Maßnahmendauer: 31 Monate
- Realisierte Hilfeperspektive: 71 %
- Zielerreichung: 81 %
- Zufriedenheit mit Leistungserbringung: 98 %