Sozialpädagogisches Jugendhaus Rosenheim
Kontaktinformationen
Wer hier arbeitet und wer für was zuständig ist

Im Gruppendienst arbeiten Fachkräfte unterschiedlicher Professionen (Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaft, u. a.) im Drei-Schicht-System (Früh-, Tag- und Spätdienst mit Nachtbereitschaft), die für die Tätigkeit im Jugendhaus persönlich sowie fachlich geeignet sind.

Das multiprofessionelle Team wird von einem psychologischen Fachdienst unterstützt.

Bereichsleitung

Martin Ehrmaier – Dipl. Soz. Päd. (FH)
Tel.: +49 152 542 915 93
E-Mail: Martin.Ehrmaier@jh-obb.de

Martin Ehrmaier verantwortet die fachliche, wirtschaftliche, personelle und organisatorische Führung der Einrichtung.

Wann wir geöffnet haben und wann Sie uns erreichen können

Die Einrichtung ist Rund-um-die-Uhr erreichbar.

Warum es uns gibt

Personensorgeberechtigte haben bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet (Ausfall von Erziehungsleistung oder Erziehungsdefizit) und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

Eine vollstationäre Unterbringung im Sozialpädagogischen Jugendhaus Rosenheim (SJH Rosenheim) erfolgt als Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung). Die jungen Menschen finden bei uns ein Zuhause auf Zeit und werden in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt.

Für wen wir da sind
  • Junge Menschen im Alter von 14 bis 18 Jahren, die durch ein Jugendamt nach § 27 oder 41 i. V. m. § 34 oder § 35a SGB VIII untergebracht werden

Ausschlusskriterien sind Selbst- oder Fremdgefährdungen, die einen akuten medizinischen, psychologischen oder psychiatrischen Behandlungsbedarf erfordern sowie gewalttätiges Verhalten, das den Schutz und die Sicherheit anderer gefährdet. Gleiches gilt für einen nicht leistbaren Pflegebedarf bzw. die Notwendigkeit gesonderter baulicher Voraussetzungen aufgrund einer Beeinträchtigung des jungen Menschen.

Was wir erreichen wollen

Das primäre Ziel der Unterbringung im SJH Rosenheim ist die Förderung der altersgemäßen Entwicklung hin zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Folgende positive Maßnahmenziele können dabei am Ende der Unterbringung stehen:

  • die Rückführung des jungen Menschen in die Herkunftsfamilie
  • die Befähigung des jungen Menschen in einer weniger betreuten Maßnahme zu leben
  • die Befähigung des jungen Menschen selbstständig ohne Betreuung zu leben
Was wir anbieten
  • Unterbringung in einer geschützten und altersentsprechend ausgestatteten Umgebung
  • Verlässliche und wertschätzende Beziehungsstrukturen
  • eine/einen feste/n Bezugsbetreuer*in
  • ganzheitlichen Betrachtung und Annahme des jungen Menschen
  • Bedarfsgerechte und liebevolle Alltagsversorgung
  • geregelte Tagesstruktur inkl. Freizeitgestaltung
  • altersgerechte Beratung, Begleitung und Unterstützung zur Krisenbewältigung
  • Förderung im leiblichen, emotionalen, sozialen und kognitiven Bereich
  • Förderung der Handlungsfähigkeit und im lebenspraktischen Bereich
  • Hilfen zur Entwicklung und Förderung von Handlungskompetenzen und altersadäquatem Freizeitverhalten
  • Orientierung und Unterstützung für Schule, Ausbildung und Beruf
  • Angehörigenarbeit und Begleitung und Unterstützung in Peergroup- oder Beziehungsfragestellungen
  • Zuleitung von medizinischen und therapeutischen Hilfen
  • Kooperation mit einem niedergelassenen kooperierenden Kinder- und Jugendpsychiater

Die detaillierte Leistungsbeschreibung unserer Angebote und Leistungen können Sie der Leistungsvereinbarung und der zugrunde liegenden wirkungsorientierten Konzeption entnehmen.

Wie wir ausgestattet sind

Das SJH Rosenheim ist ein großes, alleinstehendes Haus in zentraler Lage in Rosenheim. Für die jungen Menschen stehen sieben Einzelzimmer, ein Doppelzimmer und jeweils ein Badezimmer auf den beiden Stockwerken zur Verfügung. Die Gemeinschaftsräume, die Küche sowie das Büro der Mitarbeitenden (inkl. Bad für Mitarbeitende und Gäste und notwendiger Technik) befinden sich im ersten Stock des Gebäudes. Großzügige Gemeinschaftsräume für Gespräche und Gruppenaktivitäten und zusätzliche Gesprächs- und Lagerräume sind auf allen Stockwerken vorhanden. Alle Zimmer und Gemeinschaftsräume sind altersentsprechend und ansprechend sowie bedarfsorientiert ausgestattet.

Laut aktueller Leistungs- und Entgeltvereinbarung stehen 4,43 Vollzeitstellen für den Gruppendienst, 0,25 Vollzeitstelle für die Einrichtungsleitung, 0,4 Vollzeitstelle psychologischer Fachdienst sowie 0,75 Vollzeitstelle für eine Hauswirtschaftskraft zur Verfügung.

Was wir erreicht haben

Um die Wirkung unserer Arbeit zu messen und diese in einem nächsten Schritt zu optimieren, erheben wir wirkungsorientierte Kennzahlen, die wir in unseren wirkungsorientierten Konzeptionen jährlich analysieren, bewerten und darstellen.

2020 wurden in unserem SJH Rosenheim 17 junge Menschen betreut, neun Maßnahmen wurden beendet.

  • Durchschnittsalter: 16 Jahre
  • Mädchen/Frauen: 25 %
  • Maßnahmendauer: 36 Monate
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