In der Jugendsozialarbeit an Schulen arbeiten sozialpädagogische Fachkräfte in der Unterstützung und Begleitung der Schülerinnen und Schüler, sowie in sehr enger Kooperation mit den Eltern, Lehrkräften der Grundschule sowie mit den Mitarbeitenden des Jugendamtes. Darüber hinaus vernetzt sich die sozialpädagogische Fachkraft mit den bestehenden Strukturen und Angeboten vor Ort, im Sozialraum sowie im Schulsprengel, um diese kennenzulernen und Kontakt mit den zur Vernetzung notwendigen Stellen aufzunehmen.
Bereichsleitung
Christian Bauer – Sozialpädagogik (FH)
Tel.: +49 163 6631509
E-Mail: christian.bauer@jh-obb.de
Christian Bauer verantwortet die fachliche, wirtschaftliche, personelle und organisatorische Führung der Angebote im Bereich Chiemgau. Zudem steht er als Bereichsleitung als Ansprechpartner für die Kooperationspartner zur Verfügung.
Die Jugendsozialarbeit an Schulen unterstützt und begleitet Kinder und Jugendliche an Schulen bei der Überwindung von persönlichen, schulischen und beruflichen Problemlagen, damit ihre Eingliederung in das soziale Umfeld und die Arbeitswelt gelingen kann. Unter Einbeziehung von persönlichen, sozialen und institutionellen Ressourcen wird eine individuelle Zukunftsperspektive gemeinsam mit den jungen Menschen entwickelt.
Die Jugendsozialarbeit an Schulen richtet sich vorrangig an Kinder und Jugendliche, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind (§ 13 SGB VIII).
Die Jugendsozialarbeit leistet schnelle und unbürokratische Hilfe vor Ort und ist die intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Die Zusammenarbeit erfolgt an den Schnittstellen zwischen Familie-Schule-Berufseinstieg-Gemeinwesen. Die Aufgabenschwer-punkte untergliedern sich wie folgt:
- Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen (Einzelfallhilfe)
- Sozialpädagogische Diagnostik (Falldaten und sozialpädagogische Einschätzung u.a. zur Sicherstellung des Kindeswohls).
- Soziale Gruppenarbeiten und zielgruppenorientierte Projektarbeit, wie z.B. Sozialtraining, Kompetenzstärkung, Mobbing und Sucht, Schulverweigerung, Übergang Schule-Beruf.
- Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII.
- Krisenintervention.
- Anregung von ergänzenden oder weiterführenden Maßnahmen und Hilfen in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.
• Kleines Büro
• Schreibtisch
• Gesprächstisch und Eckbank
Schule, Eltern, Jugendamt, Arbeitsagentur, Akteure des Sozialraums, etc.
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, öffentlicher Träger der Jugendhilfe und Sachaufwandsträger