Kontaktinformationen
Wer hier arbeitet und wer für was zuständig ist

Einrichtungsleitung
Carmen Haß
Telefonnummer der Einrichtung: +49 171 6215138

Im Gruppendienst arbeiten Fachkräfte unterschiedlicher Professionen (Kindheitspädagogik, staatlich anerkannte Erzieher/- innen und Kinderpfleger/- innen. Das multiprofessionelle Team wird zusätzlich durch hauswirtschaftliches Personal unterstützt.

Wann wir geöffnet haben und wann Sie uns erreichen können

Wir übernehmen zum 1.9.2025 die Trägerschaft des Kindergartens.
Anmeldungen sind aktuell nur direkt über die Einrichtung möglich.
Zur Verstärkung unseres Teams freuen wir uns über Bewerbungen.
Wir suchen ab dem 01.09.2025 noch Fach- und Ergänzungskräfte und freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Die Einrichtung ist Montag bis Donnerstag von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet.

Warum es uns gibt

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der gesellschaftliche Wunsch nach Bildung und Integration erfordern ein familienergänzendes Bildungs- und Betreuungsangebot. In genau diesem gesellschaftlichen Spannungsfeld bietet der Kindergarten Zellerpark eine Lösung.
Seit August 2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege (§ 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII; Art. 1 Nr. 7 Kinderförderungsgesetz – KiföG).
Grundlage unserer Arbeit bilden das „Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz“ (BayKiBiG), seine Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG), das achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie das Bundeskinderschutzgesetz (BkiSchG). In der AVBayKiBiG sind die für alle staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen verbindlichen Bildungs- und Erziehungsziele festgelegt.

Nach dem BayKiBiG definieren sich Kindertageseinrichtungen als familienergänzende und -unterstützende Einrichtungen mit einem Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag. Die Eltern werden in ihren Erziehungsaufgaben vom pädagogischen Personal begleitet, unterstützt und entlastet.
Jedes Kind hat gemäß § 22 Abs. 3 SGB VIII ein Recht auf Entwicklungsförderung zu einer selbständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Unsere Kindertagesstätten bieten und gewährleisten jedem Kind vielfältige und entwicklungsadäquate Bildungs- und Erfahrungsmöglichkeiten. Entwicklungsrisiken begegnen wir frühzeitig und unterstützen Kinder bei ihrer sozialen Integration.

Für wen wir da sind
  • Für Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren bzw. Kinder bis zum Schuleintritt, unabhängig von Nationalität, Religion und Geschlecht
  • Für Kinder mit Bedarf eines Integrationsplatzes
  • selbstverständlich sind wir auch Ansprechpartner/-innen für Eltern im Rahmen der Erziehungspartnerschaft

Ausschlusskriterien für den Besuch unserer Einrichtung können besondere personelle Gegebenheiten oder auch ein nicht leistbarer Pflege- und Förderungsbedarf bzw. die Notwendigkeit, gesonderter räumlicher Voraussetzungen aufgrund einer Beeinträchtigung des jungen Menschen, sein.
Eine Anmeldung erfolgt in der Regel ab bzw. zu einem festgelegten Stichtag nach Richtlinien der Gemeinde Übersee für das folgende Kita- Jahr. Als Zeitraum für das jeweilige Kita-Jahr gilt die Zeitspanne vom 01.09. bis zum 31.08. des Folgejahres.
Die Aufnahme der Kinder zum 01.09.2025 erfolgt in einem gemeinsamen Verfahren mit der Gemeinde Übersee.

 

Was wir erreichen wollen
  • Unser Leitmotiv „KIND SEIN – entdecken, erfahren, erleben“  bedeutet: In unseren Kindertagesstätten stehen die Kinder im Mittelpunkt!
  • Stärkung der Basiskompetenzen des Kindes
  • Entwicklung und Stärkung einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit des Kindes
  • Bildung, Betreuung und Versorgung im Hinblick auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes
  • Vorbereitung auf die weiterführenden Schulen und die Unterstützung während der Grundschulzeit
  • Sicherung und Sicherstellung des Kindeswohls
  • Unterstützung der Personensorgeberechtigten hinsichtlich der Vereinbarkeit ihrer Erwerbstätigkeit / Bildungsmaßnahmen etc. und ihrer Familie
  • Unterstützung bildungsferner Haushalte bei Bildung, Betreuung und ihrer Integration
Was wir anbieten
  • Liebevolle und wertebezogene Betreuung der Kinder
  • Förderung der Bildungsbereiche mit entsprechenden Basiskompetenzen
  • geregelte Tagesstruktur mit vielfältigen Bildungsangeboten
  • Mitsprache und Mitgestaltung im Sinn von Partizipation und Ko-Konstruktion
  • Erziehungspartnerschaft im regelmäßigen Austausch mit den Eltern
  • ein multiprofessionelles Team
  • Qualitätsmanagement
  • Integrationsplätze

Die Angebote erfolgen in 4 Kindergartengruppen, die ca. 100 Kindern einen Platz bieten.
Die detaillierte Angebotsbeschreibung können Sie unserer Konzeption entnehmen.

Wie wir ausgestattet sind

Der Kindergarten Zellerpark ist ein zweigeschossiges, freistehendes Haus, das in Holzbauweise errichtet wurde. Große, helle Gruppenräume mit Emporen laden zum Erleben und Entdecken ein. In jedem Gruppenraum befindet sich eine Küche. Angrenzend an jeden Gruppenraum bietet ein Nebenraum Platz für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten. Die Gruppenräume und der große Garten, die nach Süden ausgerichtet sind, bieten einen wunderbaren Blick auf die heimischen Berge. Altersentsprechendes Spielzeug für innen und außen, Bücher und Lernmaterialien gehören zur Ausstattung. Neben dem Mehrzweckraum verfügt das Haus im Erdgeschoss über ein Leitungsbüro und Technikräume. Im Obergeschoss gibt es einen Intensivraum, der für unterschiedliche Angebote, Gespräche usw. genutzt werden kann, sowie einen Personalraum.

Was es Aktuelles gibt

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab dem 01.09.2025 Fach-und Ergänzungskräfte und freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Mit wem oder was wir kooperieren

Wir stehen im engen Austausch mit der Gemeinde Übersee und dem Landratsamt Traunstein. Außerdem pflegen wir eine regelmäßige Zusammenarbeit mit Fachoberschulen und Fachakademien.

Wer uns fördert und unterstützt

Die Gemeinde Übersee.

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