Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Ausgabe der Berechtigungsscheine

Mit der Bitte um Ausstellung eines Berechtigungsscheins willigen die Personensorgeberechtigten des betroffenen Kindes ein, dass die Kindertageseinrichtung die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Organisation und Verteilung der Selbsttests für Kinder verarbeitet. Die Kindertageseinrichtung dokumentiert, welches Kind einen Berechtigungsschein erhalten hat und ob dieser an die Kindertageseinrichtung zurückgeführt wurde. Zu Kontrollzwecken können die Daten im Falle des Verdachts der unrechtmäßigen Weitergabe der Berechtigungsscheine an die Aufsichtsbehörden weitergeben werden. Die Daten werden spätestens ein Jahr nach Ausstellung des Berechtigungsscheins gelöscht.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) EU-Datenschutz-Grundverordnung.

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Rabia Temel
Autor: Rabia Temel

Marketing & Kommunikation

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