In unserem Team arbeiten Fachkräfte unterschiedlicher Professionen (Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaft, Psychologie u. a.). Die Betreuungszeiten sowie die Leistungsarten richten sich nach den Bedarfen der jungen Menschen.
Die Bereichsleitung, Michael Brachmann, verantwortet die fachliche, wirtschaftliche, personelle und organisatorische Führung der Betreuten Wohnformen für umF.
Das multiprofessionelle Team sowie die Klient*innen werden von heilpädagogischen und psychologischen Fachdienstmitarbeitenden unterstützt.
Die Betreuten Wohnformen für umF sind Rund-um-die-Uhr, außerhalb der Kernarbeitszeit über eine Rufbereitschaft, erreichbar. Aufnahmeanfragen erfolgen direkt über die Bereichsleitung vor Ort oder die Geschäftsbereichsleitung. Aufnahmen können, nach Absprache, auch kurzfristig erfolgen.
Bereits im Jahr 2011 haben wir erkannt, dass es eine große Zahl an jungen, unbegleiteten, geflüchteten Menschen in München gibt, die im Anschluss an die vollbetreute stationäre Jugendhilfe ein spezialisiertes Angebot im Bereich der Betreuten Wohnformen benötigen.
Aus diesem Grund haben wir als Träger innerhalb der Flexiblen Betreuten Wohnformen ein Angebot speziell für junge geflüchtete Menschen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ins Leben gerufen: Die „Betreuten Wohnformen für umF“.
Dabei steht uns der ganze Leistungskatalog der Flexiblen Betreuten Wohnformen zur Verfügung.
Die Unterbringung im Rahmen der Betreuten Wohnformen für umF erfolgt als Hilfe zur Erziehung in einer Einzel- oder Gruppenwohnung über Tag und Nacht. Die Betreuung wird anhand einer vorher vereinbarter Stundenanzahl geleistet.
- Weibliche, männliche und diverse geflüchtete junge Menschen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr Jahr (§§ 27 bzw. 41 i. V. m. 34 sowie 13 Abs. 3 SGB VIII)
- Junge, geflüchtete, alleinerziehende Mütter oder Väter mit einem Kind unter 6 Jahren (§ 19 SGB VIII)
- Geflüchtete junge Menschen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, die eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung bedürfen (§§ 27 bzw. 41 i. V. m. 35 SGB VIII)
- Sowie geflüchtete junge Menschen deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist (§ 35a SGB VIII)
Ausschlusskriterien sind Selbst- oder Fremdgefährdung, die einen akuten medizinischen, psychologischen oder psychiatrischen Behandlungsbedarf erfordert, sowie gewalttätiges Verhalten, das den Schutz und die Sicherheit anderer gefährde. Gleiches gilt im Falle von Kindeswohlgefährdung sowie eines nicht leistbaren Pflegebedarfs bzw. der Notwendigkeit gesonderter baulicher Voraussetzungen aufgrund einer Behinderung.
- Sozialer Benachteiligung entgegen wirken
- Die berufliche Eingliederung unterstützen
- Auf ein selbstständiges Leben vorbereiten
- Integration und Kulturverständnis fördern
- Bei jungen Müttern und Vätern die Erziehungsbedingungen verbessern
- Eine Eingliederung in die Gesellschaft ermöglichen
Erfolgreich sind wir wenn die jungen Menschen:
- Erfolgreich eine (Schul)Ausbildung absolvieren und abschließen
- Eigenen Wohnraum finden, finanzieren und erhalten können
- Selbstständig die Erziehung ihrer Kinder leisten können
- Eine Eingliederung in die Gesellschaft mit möglichst eigenständigem Leben ermöglicht wurde
- Aufnahme in eine tagessatzfinanzierte Jugendhilfemaßnahme entsprechend dem persönlichen Bedarf
- Verlässliche und wertschätzende Beziehungsstrukturen
- eine/einen feste/n Bezugsbetreuer/-in
- Bereitstellung von und Unterbringung in geeignetem Wohnraum in Einzel- oder Gruppensetting
- Flexible Gestaltung der Betreuungsleistung, in Art und Umfang, abhängig vom persönlichen Bedarf
- Zuleitung von medizinischen und therapeutischen Hilfen
- Förderung der deutschen Sprache in Alltags und Ausbildungsgebrauch
- altersgerechte Beratung und Unterstützung zur Krisenbewältigung
- Förderung im leiblichen, emotionalen, sozialen und kognitiven Bereich
- Förderung in selbstständiger Wohnraumführung und finanzieller Selbstständigkeit
- Förderung der Handlungsfähigkeit und im lebenspraktischen Bereich
- Hilfen zur Entwicklung und Förderung von Handlungskompetenzen
- Orientierung für Schule, Ausbildung und Beruf und Freizeit
- Angehörigenarbeit
- ganzheitlichen Betrachtung des jungen Menschen
- psychologische Diagnostik und Testdiagnostik
- Kooperation mit einem niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater
Die detaillierte Angebots- und Leistungsbeschreibung können Sie der Leistungsvereinbarung und der zugrunde liegenden wirkungsorientierten Konzeption entnehmen.
Die vom Träger angemieteten Wohnungen für die Betreuten Wohnformen für umF sind überwiegend im Münchner Stadtgebiet und in umliegenden Landkreisen verteilt und befinden sich in Mehrfamilienhäusern. Die Ausstattung des Wohnraums obliegt dem jungen Menschen, kann aber im Rahmen der Erstausstattung über den Träger der Jugendhilfemaßnahme finanziert werden. Unabhängig von den Wohnungen werden Büroräume in der Breisacherstr. 27 in München für die Fachkräfte vorgehalten. Neben einzelnen Büroräumen stehen auch ein Gruppenraum, eine Küche und ein WC zur Verfügung.
Die Fachkräfte der Betreuten Wohnformen für umF werden in der Regel mit folgenden Betreuungswochenstunden eingesetzt:
Sozialpädagogisch begleitete Wohnform:
3 – 8 h pro Woche pro Platz
Wohnen für Mutter/Vater und Kind:
8 – 12 h pro Woche pro Mutter/Vater
Betreutes Wohnen:
5 – 15 h pro Woche pro Platz
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung:
10 – 20 h pro Woche pro Platz
Um die Wirkung unserer Arbeit zu messen und diese in einem nächsten Schritt zu optimieren, erheben wir wirkungsorientierte Kennzahlen, die wir in unseren wirkungsorientierten Konzeptionen jährlich analysieren und darstellen. 2023 wurden in den Betreuten Wohnformen für umF 35 junge Menschen betreut, 7 Maßnahmen wurden beendet.
- Fallzahl: 35
- Durchschnittsalter: 20,6 Jahre
- Mädchen/Frauen: 6 %
- Maßnahmendauer: 3,2 Jahre
- Realisierte Hilfeperspektive: 73 %
- Zielerreichung: 76 %
- Zufriedenheit mit Leitungserbringung: 73 %