In unserem Team arbeiten Fachkräfte unterschiedlicher Professionen (Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaft, Psychologie u. a.). Die Betreuungszeiten sowie die Leistungsarten richten sich nach den Bedarfen der Alleinerziehenden.
Das multiprofessionelle Team sowie die Klient*innen werden von heilpädagogischen und psychologischen Fachdienstmitarbeitenden unterstützt.
Bereichsleitung
Kristina Burnaz – Dipl. Sozialarbeiterin
Tel.: +49 (0)151 51924790
E-Mail: kristina.burnaz@jh-obb.de
Kristina Burnaz verantwortet die fachliche, wirtschaftliche, personelle und organisatorische Führung der Einrichtung.
Das Betreute Wohnen für Alleinerziehende ist Rund-um-die-Uhr, außerhalb der Kernarbeitszeit über eine Rufbereitschaft, erreichbar. Aufnahmeanfragen erfolgen direkt über die Bereichsleitung vor Ort oder die Geschäftsbereichsleitung. Aufnahmen können, nach Absprache, auch kurzfristig erfolgen.
Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, sollen gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen.
Aufgenommen werden
- Mütter/Väter ab ihrem vollendeten 16. Lebensjahr, die allein für ein Kind unter sechs Jahren sorgen, die durch ein Jugendamt nach 19 SGB VIII untergebracht werden. Die Betreuung schließt auch (ältere) Geschwisterkinder ein.
- Schwangere ab der 12-te Schwangerschaftswoche
Ausschlusskriterien sind Selbst- oder Fremdgefährdungen, die einen akuten medizinischen, psychologischen oder psychiatrischen Behandlungsbedarf erfordern sowie gewalttätiges Verhalten, das den Schutz und die Sicherheit anderer gefährdet. Gleiches gilt für einen nicht leistbaren Pflegebedarf bzw. die Notwendigkeit gesonderter baulicher Voraussetzungen aufgrund einer Beeinträchtigung des jungen Menschen. Ein weiteres Ausschlusskriterium ist die Verweigerung der Hilfestellungen und Annahme zur Kindeswohlsicherung sowie eine akute Gefährdung des Kindeswohls durch den/die Alleinerziehend/-e.
Aufnahmegründe sind in der Regel die Verknüpfung von Persönlichkeitsproblemen der Schwangeren/ Mütter mit Problemen bei der Pflege und Versorgung eines Kindes und bei der Alltagsbewältigung.
Das Leistungsspektrum umfasst neben tagesstrukturierenden Maßnahmen und Hilfen im lebenspraktischen Bereich, sozialpädagogischer Beratung zur Persönlichkeitsentwicklung der Mütter/Väter, Anleitung und Förderung der Mutter/Vater-Kind-Beziehung und der Erziehungskompetenz der Mütter/Väter sowie auch Hilfe und Unterstützung bei der Entwicklung beruflicher Zukunftsperspektiven.
- Aufnahme in eine tagessatzfinanzierte Jugendhilfemaßnahme entsprechend dem persönlichen Bedarf
- Verlässliche und wertschätzende Beziehungsstrukturen
- eine/einen feste/n Bezugsbetreuer*in
- Bereitstellung von und Unterbringung in geeignetem Wohnraum in Einzel- oder Gruppensetting
- Flexible Gestaltung der Betreuungsleistung, in Art und Umfang, abhängig vom persönlichen Bedarf
- Zuleitung von medizinischen und therapeutischen Hilfen
- Unterstützung bei der Erziehung und Pflege des Kindes bzw. der Kinder
- Förderung einer stabilen Mutter/Vater-Kind-Beziehung bzw. einer sicheren Eltern-Kind-Bindung sowie der Wahrnehmung der kindlichen Bedürfnisse
- Förderung der gesunden körperlichen, seelischen und geistigen Entwicklung des Kindes bzw. der Kinder
- Stärkung der selbstständigen Lebensführung mit Kind
- Unterstützung beim Erlernen von lebenspraktischen Fertigkeiten (Haushaltsführung, Tagesstrukturierung, Geldeinteilung)
- Förderung der elterlichen Feinfühligkeit durch den methodischen Einsatz von SAFE (Programm zur Förderung einer sicheren Bindung zwischen Eltern und Kind), Entwicklungspsychologischer Beratung (EPB) und Videointeraktionsdiagnostik (VID)
- Hilfe bei der Entwicklung eines gesunden Selbstbewusstseins der Mütter/Väter
- Begleitung und Unterstützung der Eltern beim Abschluss einer Schul- und/oder Berufsausbildung
- Integration in ein stabiles soziales Umfeld im Sozialraum (Familie, Freunde, andere Mütter/Väter, Anbindung an Einrichtungen im Stadtteil)
- Förderung der Integration bei Müttern/Vätern mit Migrationshintergrund, vor allem im Hinblick auf die deutsche Kultur der Erziehung (Förderung der Chancengleichheit der Kinder)
- Rufbereitschaft (Krisenintervention) zwischen 18 Uhr und 9 Uhr des Folgetages sowie durchgehend am Wochenende und an Feiertagen
- Mutter-(Vater)-Kind-Gruppe
- Wochenend- und Ferienprojekte
Die detaillierte Leistungsbeschreibung unserer Angebote und Leistungen können Sie der Leistungsvereinbarung und der zugrunde liegenden wirkungsorientierten Konzeption entnehmen.
Die vom Träger angemieteten Wohnungen für das Betreute Wohnen für Alleinerziehende sind überwiegend im Münchner Stadtgebiet und in umliegenden Landkreisen verteilt und befinden sich in Mehrfamilienhäusern. Die Ausstattung des Wohnraums obliegt der Mutter/dem Vater, kann aber im Rahmen der Erstausstattung über den Träger der Jugendhilfemaßnahme finanziert werden. Unabhängig von den Wohnungen werden Büroräume in der Orleansstraße 59 für die Fachkräfte vorgehalten. Neben einzelnen Büroräumen stehen auch ein Gruppenraum, eine Küche und ein WC zur Verfügung.
Um die Wirkung unserer Arbeit zu messen und diese in einem nächsten Schritt zu optimieren, erheben wir wirkungsorientierte Kennzahlen, die wir in unseren wirkungsorientierten Konzeptionen jährlich analysieren, bewerten und darstellen.
2020 wurden in unserem Betreuten Wohnen 24 Alleinerziehende betreut, vier Maßnahmen wurden beendet.
- Durchschnittsalter: 28,6 Jahre
- Mädchen/Frauen: 100 %
- Maßnahmendauer: 24 Monate
- Realisierte Hilfeperspektive: 100 %
- Zielerreichung: 96 %
- Zufriedenheit mit Leistungserbringung: 100 %