Kontaktinformationen
Wer hier arbeitet und wer für was zuständig ist

Das Diakonische Werk des Evang.-Luth. Dekanatsbezirk Rosenheim e. V. ist seit 1992 als Betreuungsverein in Stadt und Landkreis Rosenheim tätig. Aktuell besteht das multiprofessionelle Team des Betreuungsvereins aus vier rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern, zwei Betreuungsassistentinnen sowie einer Verwaltungskraft.

Wann wir geöffnet haben und wann Sie uns erreichen können

Unsere Bürozeiten sind Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 16 Uhr und am Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten haben Sie die Möglichkeit, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Stadt und Landkreis Rosenheim bieten wir folgende Sprechstunden an:

Telefonsprechstunden

Montag 10 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag 16 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch 10 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag 14 Uhr bis 16 Uhr
Freitag 10 Uhr bis 12 Uhr

In diesen Zeiten erreichen Sie uns unter Telefon +49 8031 3009 1600

Persönliche, offene Sprechstunden
Montag 14 Uhr bis 18 Uhr in Wasserburg,
BürgerBahnhof, Bahnhofsplatz 14

Donnerstag 16 Uhr bis 19 Uhr in Rosenheim,
Oberaustraße 16

Für diese Sprechstunden ist keine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

Warum es uns gibt

Die Rechtsgrundlage für eine gesetzliche Betreuung ist im Betreuungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1896 ff. geregelt. Das Betreuungsrecht ist in seiner Grundstruktur 1992 in Kraft getreten und hat die vorherigen Regelungen zur Vormundschaft für Volljährige und die Gebrechlichkeitspflegschaft abgelöst. Seit 1992 sind bereits mehrere Änderungen des Gesetzes erfolgt. Die letzte Betreuungsrechtsreform trat am 1. Januar 2023 in Kraft.

Das neue Betreuungsrecht ab dem 1. Januar 2023
… stärkt die Selbstbestimmung betreuter Menschen und stellt ihre Wünsche in den Mittelpunkt des Betreuerhandelns.
… macht die Wünsche betreuter Menschen zum zentralen Maßstab für die Aufsicht und Kontrolle durch die Betreuungsgerichte.
… stellt deutlich klar, dass eine Betreuung nur eingerichtet wird, wenn andere Hilfen ausgeschöpft sind und nicht ausreichen.
… verbessert die Qualität der beruflichen Betreuung durch Einführung eines Mindeststandards für den Zugang zum Betreuerberuf.
… stellt ehrenamtlichen Betreuenden kompetente Ansprechpartner zur Seite.

Für wen wir da sind
  • Erwachsene, die aufgrund von einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können.
  • Bürger/-innen der Stadt und des Landkreises Rosenheim, die Interessen an den Themen rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung haben.
  • Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in der Stadt und im Landkreis Rosenheim
Was wir erreichen wollen

Ziel ist, dass unsere Klientinnen und Klienten ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen. Hierfür organisieren wir das Leben der Betreuten, soweit diese hierzu nicht mehr in der Lage sind.
Das Wohl des Menschen und seine Wünsche stehen hierbei immer im Vordergrund.

Was wir anbieten
  • Durchführung von Betreuungen in Stadt und Landkreis Rosenheim
  • Beschäftigung von Vereinsbetreuerinnen und -betreuer
  • Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer
  • Vorträge über Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen
  • Telefonische und persönliche Beratung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt und des Landkreises Rosenheim  über Betreuungen, Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Beratung, Unterstützung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer sowie Bevollmächtigter

Die rechtliche Betreuung – ein Ehrenamt in der Justiz / Informationsmaterial des StMJ (Link: https://www.justiz.bayern.de/service/rechtlicheBetreuung/ )

Unsere Angebote für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer: Terminübersicht 

Wie wir ausgestattet sind

Gemeinsam mit der Selbsthilfekontaktstelle Rosenheim und dem Runden Tisch SüdOstOberbayern verfügen wir über zwei großzügige Besprechungsräume.

Wer uns fördert und unterstützt
  • Stadt Rosenheim
  • Landkreis Rosenheim
  • Regierung von Mittelfranken
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