Das Diakonische Werk des Evang.-Luth. Dekanatsbezirk Rosenheim e. V. ist seit 1992 als Betreuungsverein in Stadt und Landkreis Rosenheim tätig. Aktuell besteht das multiprofessionelle Team des Betreuungsvereins aus vier rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern, zwei Betreuungsassistentinnen sowie einer Verwaltungskraft.
Die Rechtsgrundlage für eine gesetzliche Betreuung ist im Betreuungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1896 ff. geregelt. Das Betreuungsrecht ist in seiner Grundstruktur 1992 in Kraft getreten und hat die vorherigen Regelungen zur Vormundschaft für Volljährige und die Gebrechlichkeitspflegschaft abgelöst. Seit 1992 sind bereits mehrere Änderungen des Gesetzes erfolgt. Die letzte Betreuungsrechtsreform trat am 1. Januar 2023 in Kraft.
Das neue Betreuungsrecht ab dem 1. Januar 2023
… stärkt die Selbstbestimmung betreuter Menschen und stellt ihre Wünsche in den Mittelpunkt des Betreuerhandelns.
… macht die Wünsche betreuter Menschen zum zentralen Maßstab für die Aufsicht und Kontrolle durch die Betreuungsgerichte.
… stellt deutlich klar, dass eine Betreuung nur eingerichtet wird, wenn andere Hilfen ausgeschöpft sind und nicht ausreichen.
… verbessert die Qualität der beruflichen Betreuung durch Einführung eines Mindeststandards für den Zugang zum Betreuerberuf.
… stellt ehrenamtlichen Betreuenden kompetente Ansprechpartner zur Seite.
- Erwachsene, die aufgrund von einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können.
- Bürger/-innen der Stadt und des Landkreises Rosenheim, die Interessen an den Themen rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung haben.
- Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in der Stadt und im Landkreis Rosenheim
Ziel ist, dass unsere Klientinnen und Klienten ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen. Hierfür organisieren wir das Leben der Betreuten, soweit diese hierzu nicht mehr in der Lage sind.
Das Wohl des Menschen und seine Wünsche stehen hierbei immer im Vordergrund.
- Durchführung von Betreuungen in Stadt und Landkreis Rosenheim
- Beschäftigung von Vereinsbetreuerinnen und -betreuer
- Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer
- Vorträge über Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen
- Telefonische und persönliche Beratung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt und des Landkreises Rosenheim über Betreuungen, Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Beratung, Unterstützung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer sowie Bevollmächtigter
Die rechtliche Betreuung – ein Ehrenamt in der Justiz / Informationsmaterial des StMJ (Link: https://www.justiz.bayern.de/service/rechtlicheBetreuung/ )
Unsere Angebote für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer: Terminübersicht
Gemeinsam mit der Selbsthilfekontaktstelle Rosenheim und dem Runden Tisch SüdOstOberbayern verfügen wir über zwei großzügige Besprechungsräume.
- Stadt Rosenheim
- Landkreis Rosenheim
- Regierung von Mittelfranken
- Terminübersicht 2026
- Flyer des Betreuungsvereins
- Amtsgericht Rosenheim
- Stadt Rosenheim / Betreuungsstelle
- Landratsamt Rosenheim / Betreuungsstelle
- Bundesministerium der Justiz / Vorsorge und Betreuungsrecht
- Antrag Eintragung Vorsorgevollmacht – Formular Bundesnotarkammer
- Antrag Eintragung weiterer Bevollmächtigter in Vorsorgevollmacht – Formular Bundesnotarkammer
- Betreuungsanregung – Formular
- Betreuungsrecht – Broschüre BMJ
- Betreuungsrecht in Leichter Sprache – Broschüre BMJ
- Betreuungsverfügung – Formular BMJ
- Konto-/Depot-/Schrankfachvollmacht – Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung – Broschüre BMJ
- Patientenverfügung – Textbausteine
- Vorsorgevollmacht – Formular BMJ
- Vorsorgevollmacht in Leichter Sprache – Broschüre BMJ
- Die Vorsorgevollmacht barrierefrei – Broschüre StMJ
