Kontaktinformationen
Wer hier arbeitet und wer für was zuständig ist

Das Diakonische Werk des Evang.-Luth. Dekanatsbezirk Rosenheim e. V. ist seit 1992 als Betreuungsverein in Stadt und Landkreis Rosenheim tätig. Aktuell besteht das multiprofessionelle Team des Betreuungsvereins aus vier rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern, zwei Betreuungsassistentinnen sowie einer Verwaltungskraft.

 

 

Wann wir geöffnet haben und wann Sie uns erreichen können

Wir sind Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 16 Uhr und am Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr telefonisch erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten haben Sie die Möglichkeit, eine

Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Wir rufen schnellstmöglich zurück. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bieten wir eine offene Telefonsprechstunde an: Sie findet immer dienstags von 16 Uhr bis 18 Uhr sowie donnerstags von 14 Uhr bis 16 Uhr statt. In diesen Zeiten erreichen Sie uns unter Telefon +49 8031 3562 812

Warum es uns gibt

Die Rechtsgrundlage für eine gesetzliche Betreuung ist im Betreuungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1896 ff. geregelt. Das Betreuungsrecht ist in seiner Grundstruktur 1992 in Kraft getreten und hat die vorherigen Regelungen zur Vormundschaft für Volljährige und die Gebrechlichkeitspflegschaft abgelöst. Seit 1992 sind bereits mehrere Änderungen des Gesetzes erfolgt. Die letzte Betreuungsrechtsreform trat am 1. Januar 2023 in Kraft.

Das neue Betreuungsrecht ab dem 1. Januar 2023
… stärkt die Selbstbestimmung betreuter Menschen und stellt ihre Wünsche in den Mittelpunkt des Betreuerhandelns.
… macht die Wünsche betreuter Menschen zum zentralen Maßstab für die Aufsicht und Kontrolle durch die Betreuungsgerichte.
…stellt deutlich klar, dass eine Betreuung nur eingerichtet wird, wenn andere Hilfen ausgeschöpft sind und nicht ausreichen.
…verbessert die Qualität der beruflichen Betreuung durch Einführung eines Mindeststandards für den Zugang zum Betreuerberuf.
… stellt ehrenamtlichen Betreuern kompetente Ansprechpartner zur Seite.

Für wen wir da sind
  • Erwachsene, die aufgrund von einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selber regeln können.
  • Bürger der Stadt und des Landkreises Rosenheim, die Interessen an den Themen rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung haben.
  • Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in der Stadt und im Landkreis Rosenheim
Was wir erreichen wollen

Ziel ist, dass unsere Klientinnen und Klienten ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen. Hierfür organisieren wir das Leben der Betreuten, soweit diese hierzu nicht mehr in der Lage sind.
Das Wohl des Menschen und seine Wünsche stehen hierbei immer im Vordergrund.

Was wir anbieten
  • Durchführung von Betreuungen in Stadt und Landkreis Rosenheim
  • Beschäftigung von Vereinsbetreuerinnen und -betreuer
  • Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer
  • Vorträge über Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Beratung, Unterstützung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer sowie Bevollmächtigter

    Die rechtliche Betreuung – ein Ehrenamt in der Justiz / Informationsmaterial des StMJ
    (Link: https://www.justiz.bayern.de/service/rechtlicheBetreuung/ )
Wie wir ausgestattet sind

Gemeinsam mit der Fachambulanz für Suchterkrankungen, der Selbsthilfekontaktstelle Rosenheim und dem Runden Tisch SüdOstOberbayern verfügen wir über drei großzügige Besprechungsräume.

Wer uns fördert und unterstützt
  • Stadt Rosenheim
  • Landkreis Rosenheim
  • Regierung von Mittelfranken
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