Die Fachstelle ist aufgrund mehrerer Krankheitsfälle diese Woche leider geschlossen!
Das Beratungsteam besteht aus Sozialarbeiter*innen/Sozialpädagog*innen.
Bereichsleitung
Robert Schmid
Tel.: +49 8031 3046 603
E-Mail: robert.schmid@sd-obb.de
Die Fachstellen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit (FOL) unterstützen Menschen im Falle einer Wohnungsnotsituation, besonders bei drohendem Wohnungsverlust. Primäres Ziel ist der Erhalt des bestehenden Wohnraums.
Rechtsgrundlage sind §22 (9) SGB II und § 36 SGB XII. Die Stadt Rosenheim hat die Aufgabe des zuständigen Sozialhilfeträgers an das Diakonische Werk delegiert.
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Rosenheim, die Gefahr laufen, ihre Wohnung zu verlieren oder bereits verloren haben.
Oft führt ein kritisches Ereignis im Leben, z.B. der Verlust des Arbeitsplatzes oder die Trennung vom Partner dazu, dass die finanzielle Existenzgrundlage wegbricht und wichtige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können. So geraten viele in die Überschuldung und es kommt zu Mietschulden, die dann die gesamte Existenz bedrohen. Sie können als Bürgerin und Bürger der Stadt Rosenheim zu uns kommen, wenn Sie Probleme mit Ihrem/r Vermieter/in haben oder mit Mietzahlungen im Rückstand sind und selbst keine Lösung sehen. Wir helfen Ihnen, wenn Sie eine Kündigung oder eine Räumungsklage erhalten haben. Auch wenn Sie Hilfe und Unterstützung hinsichtlich der Wohnungssicherung benötigen, beraten wir Sie gerne. Die Beratung ist kostenlos!
Im Zentrum der Arbeit steht die nachhaltige Verhinderung von Obdachlosigkeit. Ziel ist der Erhalt bestehenden Wohnraumes, die rechtzeitige Erschließung neuen Wohnraumes oder die Vermittlung in unterstützende Wohnformen.
Wir unterstützen Sie im Umgang mit Behörden und Vermieter/-innen, bei der Antragstellung für eine Sozialwohnung, Sozialhilfe, Wohngeld oder Arbeitslosengeld I und II. Ebenso stehen wir Ihnen bei mietrechtlichen Problemen (z.B. Kündigung, Räumungsklage) oder bei Mietschulden beratend zur Seite. Damit wir tätig werden können, benötigen wir Ihre aktive Beteiligung bei der Problemlösung!
Das Beratungsbüro befindet sich im Erdgeschoss der Innstraße 72 (Barrierefrei).
2025 unterstützte die Fachstelle 259 Haushalte in Wohnungsnot. Unser Ziel ist es, Wohnungslosigkeit möglichst früh zu verhindern und gemeinsam mit den Betroffenen tragfähige Lösungen zu entwickeln. In vielen Fällen konnte der Wohnraum erhalten oder eine alternative Wohnperspektive geschaffen werden. Unsere Erfahrungen zeigen deutlich: Je früher Unterstützung in Anspruch genommen wird, desto größer sind die Chancen, Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für die betroffenen Menschen und zur Entlastung der Stadt Rosenheim.
- Wohnungsamt
- Jobcenter
- Sozialamt
- Gericht/Rechtsanwält/-innen/Gerichtsvollzieher/-innen
- Wohnbaugesellschaften
- Schuldnerberatung
- Suchtberatung/Sozialpsychiatrische Dienste
- etc.
