Fachstelle zur Vermeidung von Haft
Kontaktinformationen
Wer hier arbeitet und wer für was zuständig ist

In der Fachstelle beraten und vermitteln Sozialarbeiter/-innen, Sozialpädagog/-innen oder Mitarbeiter/-innen mit vergleichbarer Qualifikation.

Bereichsleitung

Simon Tica
Tel.: +49 8031 3009 1054
E-Mail: simon.tica@sd-obb.de

Wann wir geöffnet haben und wann Sie uns erreichen können

Die Fachstelle ist in der Regel zu den gewöhnlichen Bürozeiten besetzt. Es finden individuelle Terminvereinbarungen auch außerhalb dieser Zeiten statt. Sie können uns sowohl telefonisch, als auch per Email kontaktieren und bekommen eine zeitnahe Rückmeldung.

Falls das Büro nicht besetzt ist, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter mit ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer und wir rufen Sie baldmöglichst zurück.

Warum es uns gibt

Eine Ersatzfreiheitsstrafe erhält, wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann. Die Gefahr der Inhaftierung ist damit für von Armut betroffene um ein Vielfaches größer als für finanziell gut gestellte Menschen. Bundesweit verbüßen jährlich rund 5000 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe, weil sie eine vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft verordnete Geldstrafe nicht zahlen können. In Bayern sind es rund 700 Personen – sechs Prozent aller Inhaftierten. Die meisten von ihnen sind arbeitslos, kommen aus schwierigen sozialen Verhältnissen oder haben ein Suchtproblem.

Unter dem Arbeitstitel „Schwitzen statt Sitzen“ hat das Bayerische Staatsministerium der Justiz die alternative Möglichkeit zur Tilgung einer Geldstrafe durch die Ableistung gemeinnütziger Arbeit eingeführt. Mittels schriftlicher Vereinbarung wurden verschiedene Vermittlungsstellen von Trägern der freien Wohlfahrtspflege zur Überwachung der Arbeitsableistung autorisiert.

Seit 2019 gibt es in Bayern ein weiteres Programm namens „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen“, welches an die Vermittlungsstellen für gemeinnützige Arbeit angegliedert wurde. Mittellosen Schuldnern soll eine durch die Vermittlungsstellen unterstützte Ratenzahlung der Geldstrafe ermöglicht werden. Beide Programme können miteinander kombiniert werden.

Für wen wir da sind

Unser Angebot richtet sich an volljährige Personen aus Stadt und Landkreis Rosenheim sowie aus den Landkreisen Ebersberg, Bad Tölz-Wolfratshausen, Weilheim-Schongau und Miesbach, die eine Geldstrafe nicht oder nicht vollständig bezahlen können oder aufgrund staatsanwaltlicher oder richterlicher Weisung gemeinnützige Arbeit leisten müssen.

Sie zählen in der Regel zu diesem Personenkreis, wenn Sie nach einer festgestellten uneinbringlichen Geldstrafe entweder durch Geldverwaltung oder gemeinnützige Arbeit die Möglichkeit bekommen, eine Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden, oder wenn Sie ferner durch eine Bewährungsauflage nach §§ 56b, 57 StGB oder einer Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO verpflichtet sind, gemeinnützig zu arbeiten.

Was wir erreichen wollen

Die Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen bringt erhebliche monetäre und soziale Einbußen mit sich. Die Haftkosten belaufen sich auf täglich mehr als 100 Euro. Zudem entstehen häufig Folgeschäden durch die Inhaftierung. Der Verlust von Wohnraum, Abbruch sozialer Beziehungen und die Verschärfung persönlicher Notlagen und psychischer Probleme sind nur einige Aspekte davon.

Die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen durch die Ableistung gemeinnütziger Arbeit oder die Durchführung einer „Geldverwaltung“ werden die Betroffenen nicht aus ihrem Lebensumfeld gerissen und gesellschaftliche Folgekosten vermieden.

Weiterhin werden im Beratungsverlauf, welcher weit über die reine Vermittlungstätigkeit hinausgeht, häufig schwerwiegende Problemlagen aufgedeckt (Suchterkrankung, Verschuldung, psychischer Erkrankungen usw.) und Zugänge zu Hilfesystemen geschaffen um eine weitere Straffälligkeit zu vermeiden.

Was wir anbieten

Unsere Fachstelle handelt im Auftrag der Staatsanwaltschaften und Gerichte. Wir prüfen mit Ihnen die Möglichkeit der ratenweisen Rückzahlung Ihrer Geldstrafe im Rahmen der Geldverwaltung oder eine Umwandlung in gemeinnützige Arbeit und unterstützen Sie dabei, eine geeignete Einsatzstelle zu finden.

Die Fachstelle ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Fachstellen zur Vermeidung von Haft (AGV). Nähere Informationen zu den Vermittlungsstellen und unsere Qualitätsstandards können Sie der Internetseite entnehmen.

Wie wir ausgestattet sind

Unsere Räume befinden sich im ersten Stock unseres Gebäudes in der Innstraße 72, 83022 Rosenheim. Diese bestehen aus einem Büro und einem zusätzlich nutzbaren größeren Besprechungsraum.

Die personelle Ausstattung besteht derzeit aus einer Diplom-Sozialpädagogin in Teilzeit mit insgesamt 10 Wochenstunden.

Was wir erreicht haben

Uneinbringliche Geldstrafen: Jährlich werden mit Hilfe der Fachstelle innerhalb unseres Einzugsgebietes rund 10.000 Stunden gemeinnützige Arbeit geleistet und damit rund 1.800 Hafttage vermieden.
Die Einführung der Geldverwaltung im September 2019 war erfolgreich. Das Angebot wird zunehmend in Anspruch genommen.
Im Rahmen von Bewährungsauflagen werden jährlich rund 3.500 Stunden abgeleistet.

Was es Aktuelles gibt

2022: Da das Angebot der Geldverwaltung nun fester Bestandteil der bisherigen „Fachstelle zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit“ ist, wurde sie umbenannt in „Fachstelle zur Vermeidung von Haft“.
2019: Übernahme von zwei Klienten in feste Beschäftigungsverhältnisse.

Mit wem oder was wir kooperieren

Ein Beispiel aus unserer Kooperationsarbeit

Die „Fachstelle Täter*innenarbeit häusliche Gewalt“ besteht mittlerweile seit 20 Jahren. In dieser Zeit sind viele enge und vertrauensvolle Kooperationen entstanden und gewachsen.

So auch mit dem „Sozialdienst katholischer Frauen“ (SkF): Mehrere Jahre ging die Fachstelle gemeinsam mit dem SkF an Schulen (hauptsächlich Berufsschulen), um dort Jugendliche und junge Erwachsene für das Thema „Häusliche Gewalt“ zu sensibilisieren. Nach einigen Jahren ‚Zwangspause‘ aufgrund fehlender Finanzierung konnten wir diese Kooperation 2021 bis 2022 im Rahmen einer Projektfinanzierung beim SKF wiederaufleben lassen.

Das Konzept „PräGe – Prävention von häuslicher Gewalt“ (Präventionsprojekt für Schulen) des SkFs wendet sich an Schüler/-innen ab der siebten Jahrgangsstufe. Ziel des Präventionsprojektes ist es, den Schülerinnen und Schülern zu vermitteln, wie sie (häusliche) Gewalt erkennen und darauf reagieren können. Ihnen wird dabei die Möglichkeit gegeben, eigene Ansichten auf den Prüfstand zu stellen, indem ein offener Dialog über Werte und Normen geführt und die Gesetzeslage erörtert wird. Das Team, bestehend aus einer Kollegin aus dem Frauenunterstützungssystem des SkFs (Johanna Enders) und einem Kollegen aus dem Bereich der „Fachstelle Täter*innenarbeit“ (Simon Tica), ermöglichte inhaltlich einen umfassenden Zugang zur Thematik sowie zu den Schülerinnen und Schülern.

Die besuchten Schulklassen haben sich bisher gut auf das Thema eingelassen, mitgearbeitet und dieses sensible Thema mit Interesse verfolgt.

Neben den gemeinsamen Schulbesuchen ist die „Fachstelle Täter*innenarbeit häusliche Gewalt“ (Christof Furtwängler) außerdem in den landesweiten Multiplikator*innen-Fortbildungen für den „Sozialdienst katholischer Frauen – Landesverband Bayern“ tätig.

Wir möchten uns auf diesem Wege herzlich für die erneute Zusammenarbeit bedanken!

Wer uns fördert und unterstützt

Die Vermittlung gemeinnütziger Arbeit / Geldverwaltung geschieht in unterschiedlichen Zusammenhängen: Zur Vermeidung einer Ersatzfreiheitsstrafe bei uneinbringlichen Geldstrafen, im Rahmen einer Auflage zur Verfahrenseinstellung oder einer Bewährungsauflage.

Für die Vermeidung von Hafttagen im Rahmen von uneinbringlichen Geldstrafen erhalten die Vermittlungsstellen einen Anerkennungsbeitrag durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz.

Eine ausreichende Finanzierung der Fachstellen ist dadurch nicht gewährleistet, daher sind wir auf Bußgeldzuweisungen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften angewiesen. Wir pflegen seit vielen Jahren eine gute Kooperation mit diesen Stellen, sie nutzen unsere Dienstleistungen und unterstützen uns dafür mit Bußgeldzuweisungen.

Wir danken allen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Richterinnen und Richtern die unsere Arbeit auf diese Weise unterstützen. Ebenfalls danken wir dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz für die regelmäßigen Zuwendungen.

Ganz besonderer Dank gilt unseren Einsatzstellen, für Ihre Bereitschaft, die von uns vermittelten Klienten in ihren Stellen einzusetzen und die gute Kooperation mit der Fachstelle.

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