Fachstelle zur Vermeidung von Haft
Kontaktinformationen
Wer hier arbeitet und wer für was zuständig ist

In der Fachstelle beraten und vermitteln Sozialarbeiter/-innen, Sozialpädagog/-innen oder Mitarbeiter/-innen mit vergleichbarer Qualifikation.

Bereichsleitung

Simon Tica
Tel.: +49 8031 3009 1054
E-Mail: simon.tica@sd-obb.de

Wann wir geöffnet haben und wann Sie uns erreichen können

Die Fachstelle ist in der Regel zu den gewöhnlichen Bürozeiten besetzt. Es finden individuelle Terminvereinbarungen auch außerhalb dieser Zeiten statt. Sie können uns sowohl telefonisch, als auch per Email kontaktieren und bekommen eine zeitnahe Rückmeldung.

Warum es uns gibt

Eine Ersatzfreiheitsstrafe erhält, wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann. Die Gefahr der Inhaftierung ist damit für von Armut betroffene um ein Vielfaches größer als für finanziell gut gestellte Menschen. Bundesweit verbüßen jährlich rund 5000 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe, weil sie eine vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft verordnete Geldstrafe nicht zahlen können. In Bayern sind es rund 700 Personen – sechs Prozent aller Inhaftierten. Die meisten von ihnen sind arbeitslos, kommen aus schwierigen sozialen Verhältnissen oder haben ein Suchtproblem.

Unter dem Arbeitstitel „Schwitzen statt Sitzen“ hat das Bayerische Staatsministerium der Justiz die alternative Möglichkeit zur Tilgung einer Geldstrafe durch die Ableistung gemeinnütziger Arbeit eingeführt. Mittels schriftlicher Vereinbarung wurden verschiedene Vermittlungsstellen von Trägern der freien Wohlfahrtspflege zur Überwachung der Arbeitsableistung autorisiert.

Seit 2019 gibt es in Bayern ein weiteres Programm namens „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen“, welches an die Vermittlungsstellen für gemeinnützige Arbeit angegliedert wurde. Mittellosen Schuldnern soll eine durch die Vermittlungsstellen unterstützte Ratenzahlung der Geldstrafe ermöglicht werden. Beide Programme können miteinander kombiniert werden.

Für wen wir da sind

Unser Angebot richtet sich an volljährige Personen aus Stadt und Landkreis Rosenheim sowie aus den Landkreisen Ebersberg, Bad Tölz-Wolfratshausen, Weilheim-Schongau und Miesbach, die eine Geldstrafe nicht oder nicht vollständig bezahlen können oder aufgrund staatsanwaltlicher oder richterlicher Weisung gemeinnützige Arbeit leisten müssen.

Sie zählen in der Regel zu diesem Personenkreis, wenn Sie nach einer festgestellten uneinbringlichen Geldstrafe entweder durch Geldverwaltung oder gemeinnützige Arbeit die Möglichkeit bekommen, eine Ersatzfreiheitsstrafe zu vermeiden, oder wenn Sie ferner durch eine Bewährungsauflage nach §§ 56b, 57 StGB oder einer Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO verpflichtet sind, gemeinnützig zu arbeiten.

Was wir erreichen wollen

Die Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen bringt erhebliche monetäre und soziale Einbußen mit sich. Die Haftkosten belaufen sich auf täglich mehr als 100 Euro. Zudem entstehen häufig Folgeschäden durch die Inhaftierung. Der Verlust von Wohnraum, Abbruch sozialer Beziehungen und die Verschärfung persönlicher Notlagen und psychischer Probleme sind nur einige Aspekte davon.

Die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen durch die Ableistung gemeinnütziger Arbeit oder die Durchführung einer „Geldverwaltung“ werden die Betroffenen nicht aus ihrem Lebensumfeld gerissen und gesellschaftliche Folgekosten vermieden.

Weiterhin werden im Beratungsverlauf, welcher weit über die reine Vermittlungstätigkeit hinausgeht, häufig schwerwiegende Problemlagen aufgedeckt (Suchterkrankung, Verschuldung, psychischer Erkrankungen usw.) und Zugänge zu Hilfesystemen geschaffen um eine weitere Straffälligkeit zu vermeiden.

Was wir anbieten

Unsere Fachstelle handelt im Auftrag der Staatsanwaltschaften und Gerichte. Wir prüfen mit Ihnen die Möglichkeit der ratenweisen Rückzahlung Ihrer Geldstrafe im Rahmen der Geldverwaltung oder eine Umwandlung in gemeinnützige Arbeit und unterstützen Sie dabei, eine geeignete Einsatzstelle zu finden.

Die Fachstelle ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Fachstellen zur Vermeidung von Haft (AGV). Nähere Informationen zu den Vermittlungsstellen und unsere Qualitätsstandards können Sie der Internetseite entnehmen.

Wie wir ausgestattet sind

Unsere Räume befinden sich im ersten Stock unseres Gebäudes in der Innstraße 72, 83022 Rosenheim. Diese bestehen aus einem Büro und einem zusätzlich nutzbaren größeren Besprechungsraum.

Die personelle Ausstattung besteht aus zwei Diplom-Sozialpädagoginnen / Diplom Sozialarbeiterinnen (oder vergleichbare Qualifikation) in Teilzeit mit insgesamt 20 Wochenstunden.

Was wir erreicht haben

Uneinbringliche Geldstrafen: Jährlich werden mit Hilfe der Fachstelle innerhalb unseres Einzugsgebietes rund 10.000 Stunden gemeinnützige Arbeit geleistet und damit rund 1.800 Hafttage vermieden.
Die Einführung der Geldverwaltung im September 2019 war erfolgreich. Das Angebot wird zunehmend in Anspruch genommen.
Im Rahmen von Bewährungsauflagen werden jährlich rund 3.500 Stunden abgeleistet.

Was es Aktuelles gibt

2022: Da das Angebot der Geldverwaltung nun fester Bestandteil der bisherigen „Fachstelle zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit“ ist, wurde sie umbenannt in „Fachstelle zur Vermeidung von Haft“.
2019: Übernahme von zwei Klienten in feste Beschäftigungsverhältnisse.

Wer uns fördert und unterstützt

Die Vermittlung gemeinnütziger Arbeit / Geldverwaltung geschieht in unterschiedlichen Zusammenhängen: Zur Vermeidung einer Ersatzfreiheitsstrafe bei uneinbringlichen Geldstrafen, im Rahmen einer Auflage zur Verfahrenseinstellung oder einer Bewährungsauflage.

Für die Vermeidung von Hafttagen im Rahmen von uneinbringlichen Geldstrafen erhalten die Vermittlungsstellen einen Anerkennungsbeitrag durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz.

Eine ausreichende Finanzierung der Fachstellen ist dadurch nicht gewährleistet, daher sind wir auf Bußgeldzuweisungen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften angewiesen. Wir pflegen seit vielen Jahren eine gute Kooperation mit diesen Stellen, sie nutzen unsere Dienstleistungen und unterstützen uns dafür mit Bußgeldzuweisungen.

Wir danken allen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Richterinnen und Richtern die unsere Arbeit auf diese Weise unterstützen. Ebenfalls danken wir dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz für die regelmäßigen Zuwendungen.

Ganz besonderer Dank gilt unseren Einsatzstellen, für Ihre Bereitschaft, die von uns vermittelten Klienten in ihren Stellen einzusetzen und die gute Kooperation mit der Fachstelle.

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