Kontaktinformationen
Wer hier arbeitet und wer für was zuständig ist

Die Aufgaben der ambulanten Erziehungshilfe werden von sozialpädagogisch qualifizierten Fachkräften wahrgenommen. Die Mitarbeitenden sind Fachkräfte, die persönlich und fachlich für die Arbeit mit den jungen Menschen in unserer Einrichtung geeignet sind und über einen sozialwissenschaftlichen Abschluss verfügen. Es handelt sich dabei um einen Abschluss im Bereich der Sozialen Arbeit und Sozialpädagogik bzw. über gleichwertige Abschlüsse.

Bereichsleitung

Jan Matosoglu – Diplom-Pädagoge (Univ.)
E-Mail: jan.matosoglu@jh-obb.de

Jan Matosoglu ist in Zusammenarbeit mit der Geschäftsbereichsleitung für die fachliche, wirtschaftliche, personelle und organisatorische Führung der Einrichtung verantwortlich. Für die Beratung bei Themen, die das Kindeswohl betreffen, steht zusätzlich eine ISEF (insofern erfahrene Fachkraft) zur Verfügung.

Wann wir geöffnet haben und wann Sie uns erreichen können

Die Einrichtung ist i. d. R. montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr erreichbar. Wir halten nach den Öffnungszeiten und an den Wochenenden durchgehend eine Rufbereitschaft vor, die für Familien in Krisen erreichbar ist.

Warum es uns gibt

Immer mehr Familien stehen vor immer komplexer werdenden Anforderungen in unserem Gesellschaftssystem. Sie werden u. a. konfrontiert mit steigenden Ansprüchen im Bereich Bildung und Arbeitswelt, hohen Lebenshaltungskosten oder/und fehlenden Wohnungsangeboten.

Kommen zu diesen äußeren Faktoren noch individuelle Probleme wie Armut, Krankheit, Delinquenz, Traumata, psychische Erkrankungen in der Familie, Drogenkonsum etc. hinzu, geraten viele Eltern / Personensorgeberechtigte in eine Überforderungssituation, da sie vor scheinbar unlösbaren Problemen stehen. Dies kann dazu führen, dass sie nicht mehr in der Lage oder nicht mehr gewillt sind, ihre Kinder zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu erziehen.

Bei Kindern / jungen Menschen führt ein derart belastetes Umfeld häufig zu Entwicklungsschwierigkeiten und einer Lebenseinstellung von persönlicher Perspektivlosigkeit. Eine Folge davon können Schulverweigerung, Sucht, psychische Probleme, Verhaltensprobleme und/oder Delinquenz sein.

Im Rahmen der §§ 27, 41 in Verbindung mit §§ 29 ff, SGB VIII können Personensorgeberechtigte beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen, um sozialpädagogische Unterstützung für ihren speziellen Einzelfall zu erhalten.

Die Ambulanten Erziehungshilfen sind eine aufsuchende Hilfe, die mit unserem Büro im Sozialraum Haidhausen verortet und gut erreichbar ist.

Wir versetzen die jungen Menschen und ihre Familien in die Lage, sich ihrer vorhandenen Ressourcen bewusst zu werden und auf diese zurückzugreifen, um zu einer dauerhaften Verbesserung ihrer allgemeinen Lebenssituation zu gelangen. Dabei stehen die Entwicklung und der Erhalt von gelingenden sozialen Beziehungen im Mittelpunkt der Maßnahmen. Vorhandene sozialräumliche Ressourcen werden in die Hilfen integriert und den Familien nutzbar gemacht. Wir unterstützen die Familien bei der Integration in alle Bereiche der Gesellschaft und beim Finden von Lebensperspektiven. Personensorgeberechtigte lernen, Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen, und erwerben Kompetenz bei der Lösung von Erziehungsproblemen. Dazu gestalten wir nach Bedarf passgenaue unterschiedliche Angebote aus einzelfall-, gruppen- und familienorientierten Hilfen, die flexibel eingesetzt werden können.

Für wen wir da sind
  • Personensorgeberechtigte von Kindern und Jugendlichen (vgl. §§ 27ff. SGB VIII), die einen Unterstützungs- und Beratungsbedarf bei Erziehungs- und Alltagsproblemen haben
  • Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf bei Verhaltensproblemen und Entwicklungsschwierigkeiten
  • Junge Erwachsene (vgl. §41 SGB VIII), die Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und Unterstützung zu einer selbstständigen Lebensführung brauchen

Grundsätzlich gibt es keine symptombezogenen Ausschlusskriterien. Eine Weiterführung der ambulanten Hilfe ist nicht möglich, wenn das Kindeswohl nicht oder nicht mehr gewährleistet werden kann.

Was wir erreichen wollen
  • Verbesserung der Erziehungsfähigkeit der Personensorgeberechtigten
  • Verbleib der Kinder in den Familien
  • Sicherung des Kindeswohls
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und des Verselbständigungsprozesses bei jungen Volljährigen
  • Befähigung der Familien, das regionale, soziale Umfeld und die damit verbundenen Ressourcen zu nutzen
  • Förderung der Selbsthilfekräfte der Familien
  • Stärkung der sozialen Kompetenzen
  • Soziale Integration
  • Befriedigung von wesentlichen Grundbedürfnissen
  • Schutz der jungen Menschen von äußerer Gewalt, Selbstbestimmung über den Körper und Sexualität
  • Fähigkeit zu Gefühlserfahrungen (Zuneigung, Liebe, Trauer, Dankbarkeit)

Um diese Ziele zu erreichen, ist es notwendig, dass die jungen Menschen und die Personensorgeberechtigten an der Entwicklung und Setzung der Ziele mitwirken und diese für sich als sinnvoll und erstrebenswert akzeptieren.

Was wir anbieten
  • Einzelarbeit, Personensorgeberechtigten- und Familienarbeit sowie Gruppen- und Projektarbeit
  • Hausbesuche bzw. Aktivierung der Familien, Termine außerhalb des häuslichen Kontextes wahrzunehmen
  • Vermittlung von sozialen oder gesundheitlichen, therapeutischen und erzieherischen, religiösen, juristischen u. a. Hilfen
  • Unterstützung bei einer Veränderung der Problemsicht und Fokussierung auf Ressourcen
  • Unterstützung der Familien beim Verändern und Auflösen von problematischen Beziehungsmustern und Alltagsproblemen
  • Hilfestellung bei der Entwicklung von realistischen Lösungsstrategien
  • Unterstützung beim Transfer der Lösungsideen in die Lebenswelt der Familien
  • Nutzung der gelungenen Problemlösungsstrategien
  • Unterstützung und Förderung im physischen, psychischen, sozialen, kognitiven, lebenspraktischen und schulischen/beruflichen Bereich
  • Unterstützung bei der Stabilisierung des Erreichten

Die detaillierte Angebots- und Leistungsbeschreibung können Sie der wirkungsorientierten Konzeption entnehmen.

Wie wir ausgestattet sind

Das Büro der Flexiblen Jugendhilfe München Haidhausen befindet sich in der Nähe der U-Bahn Haltestelle Max-Weber-Platz (U4/U5) und ist darüber hinaus gut mit verschiedenen Bus- und Straßenbahnlinien zu erreichen. In unserer Einrichtung befinden sich vier großzügige Büroräume, ein Besprechungszimmer, ein Gruppenraum und eine vollausgestattete Küche. In diesen Räumlichkeiten werden unter anderem Einzelbetreuung, Familienarbeit, soziale Gruppenarbeit oder begleiteter Umgang für Personensorgeberechtigte angeboten. Für die Kinder und Jugendlichen sind die Räume mit diversen attraktiven Angeboten wie Brettspielen, Lern-, und Lesematerial etc. ausgestattet. Für die Personensorgeberechtigten- und Gruppenarbeit sind alle Räume bestuhlt und mit Flipchart und Internetzugang ausgerüstet.

In unserer Einrichtung sind 9 Fachkräfte tätig.

Was wir erreicht haben

Um die Wirkung unserer Arbeit zu messen und diese in einem nächsten Schritt zu optimieren, erheben wir wirkungsorientierte Kennzahlen, die wir in unseren wirkungsorientierten Konzeptionen jährlich analysieren und darstellen. 2020 wurden in der Einrichtung 45 junge Menschen betreut, 17 Maßnahmen wurden beendet.

  • Fallzahl: 45
  • Durchschnittsalter: 11,06 Jahre
  • Mädchen/Frauen: 33 %
  • Anteil nicht deutscher Staatsangehörigkeit: 36 %
  • Maßnahmendauer: 22,16 Monate
  • Unter einem Jahr Hilfedauer: 29 %
  • Realisierte Hilfeperspektive: 71 %
  • Zielerreichung: 70 %
  • Zufriedenheit mit Leistungserbringung: 87 % Leistungsberechtigte, 93 % Leistungsempfänger/-innen, 98 % Leistungsträger
Mit wem oder was wir kooperieren

Die Flexible Jugendhilfe München Haidhausen kooperiert mit dem Sozialbürgerhaus am Orleansplatz und mit einem niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater.

Die Kooperation und Vernetzungen in den REGSAM Facharbeitskreisen Kinder & Jugend in der Region Haidhausen und Bogenhausen ist für uns selbstverständlich.

Nach oben scrollen