Kontaktinformationen
Wer hier arbeitet und wer für was zuständig ist

Die Aufgaben der ambulanten Erziehungshilfe für den Landkreis München werden von sozialpädagogisch qualifizierten Fachkräften wahrgenommen. Die Mitarbeitenden sind Fachkräfte, die persönlich und fachlich für die Arbeit mit den jungen Menschen in unserer Einrichtung geeignet sind und über einen sozialpädagogischen Abschluss verfügen.

Bereichsleitung

Lena Rabenseifner – Diplom-Sozialpädagogin (FH)
Tel.: +49 (0)89 2103 1812
E-Mail: lena.rabenseifner@jh-obb.de

Lena Rabenseifner ist in Zusammenarbeit mit der Geschäftsbereichsleitung für alle Leistungen verantwortlich, insbesondere für die fachliche, wirtschaftliche, personelle und organisatorische Führung der Einrichtung. Für die Beratung bei Themen, die das Kindeswohl betreffen, steht zusätzlich eine ISEF (insofern erfahrene Fachkraft) zur Verfügung.

Wann wir geöffnet haben und wann Sie uns erreichen können

Die Einrichtung ist täglich in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Zwischen 18:00 und 10:00 Uhr des Folgetages, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen wird eine Rufbereitschaft vorgehalten, die für die Leistungsempfänger/-innen in Krisen erreichbar ist.

Warum es uns gibt

Es gibt mehrere Ursachen dafür, dass Personensorgeberechtigte nicht in der Lage sind (Ausfall von Erziehungsleistung) oder nicht gewillt sind (Erziehungsdefizit), die wesentlichen Grundbedürfnisse ihrer Kinder zu befriedigen. Dazu zählen eine gelungene körperliche, kognitive, emotionale und soziale Entwicklung und die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Diese Ursachen können einerseits sehr individuelle Problemlagen einzelner Familienmitglieder wie Krankheit, Delinquenz, Traumata, psychische Erkrankungen, Gewalt in der Familie, Drogenkonsum etc. sein. Andererseits sind auch gesellschaftliche Entwicklungen wie gestiegene finanzielle Anforderungen (z. B. steigende Lebenshaltungskosten) sowie u. a. dadurch entstehende soziale Benachteiligung (z. B. in Armut lebende Kinder) eine große Herausforderung. Viele Familien stehen zudem oft in prekären Arbeitsverhältnissen. Um die finanzielle Existenz der Familie absichern zu können, müssen häufig beide Elternteile berufstätig sein. Dabei nimmt die Zahl der Alleinerziehenden und Eltern mit Migrationshintergrund seit Jahren zu.

Die Überlastung von Personensorgeberechtigten und die damit verbundene Beeinträchtigung ihrer elterlichen Erziehungskompetenz können beim jungen Menschen von Entwicklungsschwierigkeiten bis hin zu Kindeswohlgefährdung (körperliche, sexuelle, psychische, emotionale Misshandlungen, Vernachlässigung oder Verwahrlosung) und im Einzelfall zur Kindstötung führen.

Fehlt jungen Menschen der notwendige Rückhalt durch Familie und Schule und wachsen sie in den beschriebenen Verhältnissen auf, entwickeln sie oft eine Lebenseinstellung von persönlicher Perspektivlosigkeit, die zu Schulverweigerung, Sucht, psychischen Problemen, Verhaltensproblemen oder Delinquenz führen kann.

Der Gesetzgeber hat mit dem SGB VIII ein Angebots- und Leistungsgesetz für Kinder, Jugendliche und deren Personensorgeberechtigte geschaffen, durch das mit einer Vielzahl an Maßnahmen eine präventive und reaktive Lösung der geschilderten Problemlagen ermöglicht wird.

Wir begegnen den oben beschriebenen Problemen mit Ambulanten Erziehungshilfen (AEH) in Form von Erziehungsbeistandschaften (EB), Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH), Intensiver Sozialpädagogischer Einzelbetreuung (ISE) und Sozialer Gruppenarbeit (SGA).

Für wen wir da sind
  • Personensorgeberechtigte von Kindern und Jugendlichen (vgl. §§ 27ff. SGB VIII), die einen Unterstützungs- und Beratungsbedarf bei Erziehungs- und Alltagsproblemen haben
  • Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf bei Verhaltensproblemen und Entwicklungsschwierigkeiten
  • Junge Erwachsene (vgl. §41 SGB VIII), die Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und Unterstützung zu einer selbstständigen Lebensführung brauchen

Grundsätzlich gibt es keine symptombezogenen Ausschlusskriterien. Eine Weiterführung der ambulanten Hilfe ist jedoch nicht möglich, wenn das Kindeswohl nicht oder nicht mehr gewährleistet werden kann.

Was wir erreichen wollen
  • Verbesserung der Erziehungsfähigkeit der Personensorgeberechtigten
  • Verbleib der Kinder in den Familien
  • Sicherung des Kindeswohls
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und des Verselbständigungsprozesses bei jungen Volljährigen
  • Befähigung der Familien, das regionale, soziale Umfeld und die damit verbundenen Ressourcen zu nutzen
  • Förderung der Selbsthilfekräfte der Familien
  • Stärkung der sozialen Kompetenzen
  • Soziale Integration
  • Befriedigung von wesentlichen Grundbedürfnissen
  • Schutz der jungen Menschen von äußerer Gewalt, Selbstbestimmung über den Körper und Sexualität
  • Fähigkeit zu Gefühlserfahrungen (Zuneigung, Liebe, Trauer, Dankbarkeit)

Um diese Ziele zu erreichen, ist es notwendig, dass die jungen Menschen und die Personensorgeberechtigten an der Entwicklung und Setzung der Ziele mitwirken und diese für sich als sinnvoll und erstrebenswert akzeptieren.

Was wir anbieten
  • Einzelarbeit, Personensorgeberechtigten- und Familienarbeit sowie Gruppen- und Projektarbeit
  • Hausbesuche bzw. Aktivierung der Familien, Termine außerhalb des häuslichen Kontextes wahrzunehmen
  • Vermittlung von sozialen oder gesundheitlichen, therapeutischen und erzieherischen, religiösen, juristischen u. a. Hilfen
  • Unterstützung bei einer Veränderung der Problemsicht und Fokussierung auf Ressourcen
  • Unterstützung der Familien beim Verändern und Auflösen von problematischen Beziehungsmustern und Alltagsproblemen
  • Hilfestellung bei der Entwicklung von realistischen Lösungsstrategien
  • Unterstützung beim Transfer der Lösungsideen in die Lebenswelt der Familien
  • Nutzung der gelungenen Problemlösungsstrategien
  • Unterstützung und Förderung im physischen, psychischen, sozialen, kognitiven, lebenspraktischen und schulischen / beruflichen Bereich
  • Unterstützung bei der Stabilisierung des Erreichten

Die detaillierte Angebots- und Leistungsbeschreibung können Sie der wirkungsorientierten Konzeption entnehmen.

Wie wir ausgestattet sind

Das Landkreisbüro München befindet sich zentral gelegen am Ostbahnhof im Stadtteil Haidhausen mit nur wenigen Gehminuten zur S-Bahn-Stammstrecke und der U-Bahn U5 und ist somit sehr gut erreichbar für unsere Leistungsempfänger/-innen, die im gesamten Münchner Landkreis zuhause sind. Die Büroräume befinden sich in einem ruhig gelegenen Rückgebäude. Insgesamt stehen neun Räume, davon zwei für Besprechungen, und eine Küche, die zum gemeinsamen Kochen u. a. mit Leistungsempfänger/-innen genutzt wird, zur Verfügung. Einer der beiden Besprechungsräume wird trägerintern auch von anderen Einrichtungen sowie für Gruppenangebote in Anspruch genommen. In allen Räumen stehen neben Schreibtischen auch gemütliche Sitzgelegenheiten für Gespräche mit den jungen Menschen und deren Angehörigen bereit. Ein gut ausgestattetes Spielzimmer mit Brettspielen, Büchern und Bastelmaterialien bietet die Möglichkeit, mit Eltern Gespräche zu führen, während kleinere Kinder sich anderweitig beschäftigen können. Zudem kann hier Jugendlichen in schwierigen Phasen eine Rückzugsmöglichkeit angeboten werden. Alle Räume sind hell und freundlich eingerichtet, es besteht ein durch die Fachkräfte begleiteter Zugang zu Internet, Drucker und Faxgerät.

Die Flexible Jugendhilfe München Landkreis ist mit 10 Fachkräften und einer Leitungsstelle ausgestattet.

Was wir erreicht haben

Um die Wirkung unserer Arbeit zu messen und diese in einem nächsten Schritt zu optimieren, erheben wir wirkungsorientierte Kennzahlen, die wir in unseren wirkungsorientierten Konzeptionen jährlich analysieren und darstellen. 2020 wurden in der Einrichtung 38 junge Menschen betreut, sieben Maßnahmen wurden beendet.

  • Fallzahl: 36
  • Durchschnittsalter: 14 Jahre
  • Mädchen/Frauen: 33 %
  • Maßnahmendauer: 24 Monate
  • Unter einem Jahr Hilfedauer: 14 %
  • Realisierte Hilfeperspektive: 78 %
  • Zielerreichung: 80 %
  • Zufriedenheit mit Leistungserbringung: 95 % Leistungsberechtigte, 93 % Leistungsempfänger, 95 % Leistungsträger
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