Im Gruppendienst arbeiten Fachkräfte mit verschiedenen Bildungswegen (Erzieher/innen und Kinderpfleger/innen), diese übernehmen die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder.
Das multiprofessionelle Team wird von einem heilpädagogischen Fachdienst und einer Hauswirtschaftskraft unterstützt.
Leitung der Kindertageseinrichtung
Melanie Elsner – staatlich anerkannte Erzieherin
Tel.: +49 89 2154 6235 021
E-Mail: melanie.elsner@jh-obb.de
Melanie Elsner verantwortet die fachliche, wirtschaftliche, personelle und organisatorische Führung der Einrichtung.
Unsere Einrichtung hat folgende Öffnungszeiten während der Schulzeit:
Montag 11:30 – 17:30 Uhr
Dienstag 11:30 – 17:30 Uhr
Mittwoch 11:30 – 17:30 Uhr
Donnerstag 11:30 – 17:30 Uhr
Freitag 11:30 – 17:30 Uhr
In den Ferien sind wir von 8:00 bis 16:30 Uhr für Sie da.
Übersicht Telefon-Durchwahl:
+49 89 2154623 5020 Zentrale (Leitung + stellvertretende Leitung)
+49 89 2154623 5021 Leitung
+49 89 2154623 5022 stellvertretende Leitung
+49 89 2154623 5029 Personal
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der gesellschaftliche Wunsch nach partizipativen und ganzheitlicher Bildung und Integration erfordern ein familienergänzendes Bildungs- und Betreuungsangebot. In genau diesem gesellschaftlichen Spannungsfeld bietet der Hort am Sportpark eine Lösung.
Seit August 2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege (§ 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII; Art. 1 Nr. 7 Kinderförderungsgesetz – KiföG).
Grundlage unserer Arbeit bilden das „Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz“ (BayKiBiG), seine Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG), das achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie das Bundeskinderschutzgesetz (BkiSchG). In der AVBayKiBiG sind die für alle staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen verbindlichen Bildungs- und Erziehungsziele festgelegt.
Nach dem BayKiBiG definieren sich Kindertageseinrichtungen als familienergänzende und -unterstützende Einrichtungen mit einem Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag. Die Eltern werden in ihren Erziehungsaufgaben vom pädagogischen Personal begleitet, unterstützt und entlastet.
Jedes Kind hat gemäß § 22 Abs. 3 SGB VIII ein Recht auf Entwicklungsförderung zu einer selbständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Unsere Kindertagesstätten bieten und gewährleisten jedem Schulkind vielfältige und entwicklungsadäquate Bildungs- und Erfahrungsmöglichkeiten. Entwicklungsrisiken begegnen wir frühzeitig und unterstützen Kinder bei ihrer sozialen Integration.
- für Kinder im Alter 6 bis 12 Jahren (1. bis 6. Klasse), unabhängig von Nationalität, Religion und Geschlecht
- selbstverständlich sind wir auch Ansprechpartner/-innen für Eltern im Rahmen der Erziehungspartnerschaft
Ausschlusskriterien für den Besuch unserer Einrichtung können besondere personelle Gegebenheiten oder auch ein nicht leistbarer Pflege- und Förderungsbedarf bzw. die Notwendigkeit, gesonderter räumlicher Voraussetzungen aufgrund einer Beeinträchtigung des jungen Menschen, sein.
Eine Aufnahme der Kinder erfolgt in der Regel ab bzw. zu einem festgelegten Stichtag nach Richtlinien der Gemeinde Unterhaching für das folgende Hort-Jahr. Als Zeitraum für das jeweilige Hort-Jahr gilt die Zeitspanne vom 01.09. bis zum 31.08. des Folgejahres.
Die Aufnahme der Kinder erfolgt über Kontaktaufnahme mit der Leitung des Hortes am Sportpark und das Anmelden über die Online-Kitaplatz-Bedarfsanmeldung der Gemeinde Unterhaching.
https://www.unterhaching.de/unterhaching/web.nsf/id/pa_de_kita_anmeldung.html
- Unser Leitmotiv „KIND SEIN – entdecken, erfahren, erleben“ bedeutet: In unseren Kindertagesstätten stehen die Kinder im Mittelpunkt!
- Stärkung der Basiskompetenzen des Kindes
- Entwicklung und Stärkung einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit des Kindes
- Bildung, Betreuung und Versorgung im Hinblick auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes
- Die Unterstützung während der Schulzeit
- Sicherung und Sicherstellung des Kindeswohls
- Unterstützung der Personensorgeberechtigten hinsichtlich der Vereinbarkeit ihrer Erwerbstätigkeit / Bildungsmaßnahmen etc. und ihrer Familie
- Unterstützung bildungsferner Haushalte bei Bildung, Betreuung und ihrer Integration
- Liebevolle und wertebezogene Betreuung der Kinder
- Förderung der Bildungsbereiche mit entsprechenden Basiskompetenzen
- geregelte Tagesstruktur mit vielfältigen Bildungsangeboten
- Mitsprache und Mitgestaltung im Sinn von Partizipation und Ko-Konstruktion
- Erziehungspartnerschaft im regelmäßigen Austausch mit den Eltern
- ein multiprofessionelles Team
- Zusammenarbeit mit einem trägerinternen Fachdienst (HPA)
- Qualitätsmanagement
- Verpflegung und frisch zubereitetes Mittagessen durch einen Cateringservice
Die Angebote erfolgen auf freiwilliger Basis und Entscheidung der Kinder:
- Offenes Konzept
- AGs am Nachmittag von Montag bis Donnerstag
- Freitagsangebote
- Situationsorientierte Angebote, welche im Freispiel durch die Einwirkung der Kinder entstehen
Die detaillierte Angebotsbeschreibung können Sie unserer Konzeption entnehmen.
Der Hort am Sportpark ist ein großes Haus in ruhiger Lage in Unterhaching. Bei unserem offenen Konzept stehen den Kindern vier Gruppenräume mit jeweils vier Nebenräumen (Funktionsräumen) zur Verfügung, um ihre individuellen Bildungsinteressen zu verfolgen. Unser Mehrzweckraum lädt zudem die Kinder ein, sich zu bewegen, sowie der nahliegende Spielplatz.