Kontaktinformationen
Wer hier arbeitet und wer für was zuständig ist

Die Einrichtung wird von einer Einrichtungsleitung und deren Stellvertreterin geführt.

In unserem Kindergarten Mintraching arbeiten erfahrene Fachkräfte unterschiedlicher Qualifikationen (Erzieher/-in, Kinderpfleger/-in, SPS und OptiPrax). In jeder Gruppe sind im Durchschnitt drei Fachkräfte in Voll-und Teilzeit als feste Bezugspersonen für die Kinder und Eltern zuständig. Die Mitarbeiter/-innen arbeiten während der Kernzeit in ihrer jeweiligen Gruppe und am Nachmittag und zu den Randzeiten gruppenübergreifend.

Unser Kindergarten ist ein Ausbildungsbetrieb.

Ebenso ist es uns wichtig, dass die Auszubildenden nicht nur die Ausbildung erfolgreich absolvieren, sondern uns als attraktiven Arbeitgeber kennenlernen und nach Abschluss ihrer Ausbildung unseren Teams als pädagogische Fachkraft zur Verfügung stehen.

Unser Team wird in der täglichen Arbeit von einer Hauswirtschaftskraft und bei Hausmeistertätigkeiten vom Bauhof Neufahrn unterstützt.

Leitung der Kindertageseinrichtung

Elif Ciftci – pädagogische Fachkraft und Sprachfachkraft
Tel.: +49 8165 9993 90
E-Mail: Elif.Ciftci@jh-obb.de

Der Kindergartenleitung obliegt die Gesamtverantwortung und die Koordination aller pädagogischen, pflegerischen, hauswirtschaftlichen und organisatorischen Tätigkeiten. Sie ist Ansprechpartner für den Träger, die Mitarbeiter und die Behörden. Die Kindergartenleitung ist zuständig für die kontinuierliche Arbeit mit dem Elternbeirat und den Eltern der Einrichtung.

Wann wir geöffnet haben und wann Sie uns erreichen können

Unsere Betreuungszeiten sind in der Tigerenten-, Wuschlraben- und Schmunzldrachengruppe :
Montag bis Donnerstag von 7:00 – 17:00 Uhr
Freitag von 7:00 – 16:00 Uhr

Unsere Betreuungszeiten in der Knuddltigergruppe:
Montag bis Freitag von 7:00 – 15:00 Uhr

Zu den angegebenen Öffnungszeiten sind wir per E-Mail oder unter der oben angegebenen Telefonnummer erreichbar. Ebenso haben Sie die Möglichkeit eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.

Warum es uns gibt

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der gesellschaftliche Wunsch nach vorschulischer Bildung und Integration erfordern ein familienergänzendes Bildungs- und Betreuungsangebot. In genau diesem gesellschaftlichen Spannungsfeld bietet Kindergarten Mintraching eine Lösung.

Seit August 2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege (§ 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII; Art. 1 Nr. 7 Kinderförderungsgesetz – KiföG).

Grundlage unserer Arbeit bilden das „Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz“ (BayKiBiG), seine Ausführungsverordnung (AVBayKiBiG), das achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie das Bundeskinderschutzgesetz (BkiSchG). In der AVBayKiBiG sind die für alle staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen verbindlichen Bildungs- und Erziehungsziele festgelegt.

Nach dem BayKiBiG definieren sich Kindertageseinrichtungen als familienergänzende und -unterstützende Einrichtungen mit einem Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag. Die Eltern werden in ihren Erziehungsaufgaben vom pädagogischen Personal begleitet, unterstützt und entlastet.

Jedes Kind hat gemäß § 22 Abs. 3 SGB VIII ein Recht auf Entwicklungsförderung zu einer selbständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Unsere Kindertagesstätten bieten und gewährleisten jedem Kind vielfältige und entwicklungsadäquate Bildungs- und Erfahrungsmöglichkeiten. Entwicklungsrisiken begegnen wir frühzeitig und unterstützen Kinder bei ihrer sozialen Integration.

Für wen wir da sind
  • für Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren, unabhängig von Nationalität, Religion und Geschlecht
  • selbstverständlich sind wir auch Ansprechpartner/-innen für Eltern im Rahmen der Erziehungspartnerschaft

Ausschlusskriterien für den Besuch unserer Einrichtung können besondere personelle Gegebenheiten oder auch ein nicht leistbarer Pflege- und Förderungsbedarf bzw. die Notwendigkeit, gesonderter räumlicher Voraussetzungen aufgrund einer Beeinträchtigung des jungen Menschen, sein.

Eine Aufnahme der Kinder erfolgt in der Regel ab bzw. zu einem festgelegten Stichtag nach Richtlinien der Gemeinde Neufahrn für das folgende Kita-Jahr. Als Zeitraum für das jeweilige Kita-Jahr gilt die Zeitspanne vom 01.09. bis zum 31.08. des Folgejahres.

Die Aufnahme der Kinder erfolgt über die Gemeinde Neufahrn.

Was wir erreichen wollen
  • Unser Leitmotiv „KIND SEIN – entdecken, erfahren, erleben“ bedeutet: In unseren Kindertagesstätten stehen die Kinder im Mittelpunkt!
  • Stärkung der Basiskompetenzen des Kindes
  • Entwicklung und Stärkung einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit des Kindes
  • Bildung, Betreuung und Versorgung im Hinblick auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes
  • Vorbereitung auf die Schule
  • Sicherung und Sicherstellung des Kindeswohls
  • Unterstützung der Personensorgeberechtigten hinsichtlich der Vereinbarkeit ihrer Erwerbstätigkeit / Bildungsmaßnahmen etc. und ihrer Familie
  • Unterstützung bildungsferner Haushalte bei Bildung, Betreuung und ihrer Integration
Was wir anbieten
  • Liebevolle und wertebezogene Betreuung der Kinder
  • Förderung der Bildungsbereiche mit entsprechenden Basiskompetenzen
  • geregelte Tagesstruktur mit vielfältigen Bildungsangeboten
  • Mitsprache und Mitgestaltung im Sinn von Partizipation und Ko-Konstruktion
  • Erziehungspartnerschaft im regelmäßigen Austausch mit den Eltern
  • ein multiprofessionelles Team
  • Zusammenarbeit mit einem trägerinternen Fachdienst (HPA)
  • Qualitätsmanagement, Eltern – und Kinderbefragung
  • Eine enge Kooperation besteht mit der Evangelischen Kirchengemeinde Neufahrn, Amt für Jugend und Familie, Schulen und Ausbildungsstätten, Frühförderstelle Neufahrn, Beratungsstelle, Gesundheitsamt, Grundschulen und der Gemeinde Neufahrn.
  • Mittagessen Verpflegung vom Ascher Catering
  • Unsere Einrichtung beteiligt sich am Bundesprogramm „Sprach-Kitas“. Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist. Dies ist ein Projekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 7000 Kitas nehmen Bundesweit daran teil. Die wichtigsten Säulen sind:
    • Alltagsintegrierte sprachliche Bildung: Kinder lernen am besten, wenn die Sprachvermittlung kindgerecht und auf das alltägliche Miteinander in der Kita zugeschnitten ist. Wir nutzen deshalb typische Aktivitäten wie Mahlzeiten, Spiele, Morgenkreis und Ausflüge, um systematisch, aber auch individuell die Sprachentwicklung zu fördern.
    • Inklusive Pädagogik: Das heißt für uns eine vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung, die Vielfalt respektiert und Ausgrenzung widersteht. Dabei setzen wir uns auch mit Vorurteilen, Diskriminierung und mit der eigenen Identität auseinander.
    • Zusammenarbeit mit Familien: Wir wollen die Vielfalt von Familienkulturen (ihre Gewohnheiten, Traditionen, Sprache, Religion usw.) wahrnehmen und ihnen Interesse entgegenbringen. Somit kann das Kind ein positives Gefühl zu sich selbst weiterentwickeln.

Die detaillierte Angebotsbeschreibung können Sie unserer Konzeption und Sprachkonzeption entnehmen.

Wie wir ausgestattet sind

Der Kindergarten umfasst neben den vier Gruppenräumen und ihren Nebenzimmern, eine Turnhalle, eine große Küche, ein Traumlandzimmer, eine Lernwerkstatt, ein Schlafraum, ein Personalzimmer und ein Büro. Unsere großzügige Halle nutzen wir für unsere gruppenübergreifenden Spielangebote. Jeder Gruppe stehen zwei separate Toiletten zur Verfügung. Im Außenbereich ist ein großer Garten mit Hügel und Fahrweg angelegt.

Was wir erreicht haben

Im Folgenden nennen wir beispielgebend einige aktuelle Zahlen. 2023 wurden in der Einrichtung 96 Kinder betreut. Davon waren:

  • Kindergartenkinder: 96
  • Mädchen: 42
  • Jungen: 53

Der Anstellungsschlüssel von 10,0 beschreibt das Verhältnis pädagogischer Fachkräfte zur Anzahl der Kinder. Darüber hinaus wirken zusätzliche Personalressourcen im pädagogischen, hauswirtschaftlichen und administrativen Bereich (Verwaltung).

Im Jahr 2023 haben wir 34 Kinder neu aufgenommen. 34 Kinder sind im Jahr 2023 ausgeschieden. Individuelle, spezielle Erfolge: aus 7 Kont.- Kind konnten Regelkinder werden.

Im Jahr 2023 hatten wir 28 Schließtage, davon 4 Fortbildungstage.

Die Elternevaluation im Jahr 2023 lag bei einem durchschnittlichen Zufriedenheitswert von 4,7 Sternen von fünf möglichen Sternen. Die Teilnahme der Elternschaft lag bei 48 Prozent.

Was es Aktuelles gibt

Im Sommer 2022 haben wir das 50. Jubiläum unseres Kindergartens in Mintraching unter dem Motto Zirkus mit zahlreichen Teilnehmern ausgiebig gefeiert.
Im Herbst 2022 startete unser Kindergartenjahr mit einem gemeinsamen Fokus auf das Thema Nachhaltigkeit. Wir setzten uns intensiv mit nachhaltigen Praktiken im Kindergarten auseinander. Zusätzlich konnte unsere traditionelle Sankt-Martin-Feier wieder in gewohnter Weise stattfinden.
Im Sommer 2023 nahmen wir an einer zweitägigen Klausur zum Thema „Gefühle der Kinder erkennen und richtig handeln“ teil. Durch die Zusammenarbeit mit der IFP München bot sich die Möglichkeit, das Thema „Feinfühligkeit im Umgang mit Kindern und Eltern“ zu vertiefen. Dies führte dazu, dass wir einen entsprechenden Elternabend gestalten und durchführen konnten.
Im Verlauf des aktuellen Kindergartenjahres haben wir uns dazu entschlossen, das gemeinsame Thema „Wir entdecken unsere Ortschaft“ zu erkunden. In Zusammenarbeit mit unserem Elternbeirat planen wir nun mit Begeisterung unser bevorstehendes Maifest.

Mit wem oder was wir kooperieren

Die Kooperation mit dem Elternbeirat ist uns sehr wichtig, er unterstützt die Eltern und uns gleichermaßen.
Zudem legen wir großen Wert auf die Kooperation der beiden Grundschulen in Neufahrn und der Verwaltung der Gemeinde Neufahrn.

Wer uns fördert und unterstützt

Zum 1. September 2010 hat das Diakonische Werk Rosenheim die Trägerschaft für den Kindergarten Mintraching von der Gemeinde Neufahrn übernommen. Hierzu besteht mit der Gemeinde ein Übernahmevertrag.
Außerdem kommen wir unseren rechtlichen Auflagen in Erfüllung von § 22a SGB VIII, § 45 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII und § 8a SGB VIII nach. Eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII liegt vor. Ebenso erfüllen wir die Fördervoraussetzungen nach Art. 19 Abs. 2 und 3 BayKiBiG.

Gefördert werden wir durch den Freistaat Bayern.

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