Die beiden Mitarbeitenden verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, Beratung und Mediation. Sie sind direkt der Geschäftsleitung unterstellt, arbeiten unabhängig und sind nicht weisungsgebunden.
Sigrid Zierer ist staatlich anerkannte Erzieherin und Diplom-Sozialpädagogin (FH). Als Fachberaterin hat sie langjährige Erfahrungen in unterschiedlichen Bereichen der sozialen Arbeit.
Olga Nickel ist seit 2015 bei der Diakonie Rosenheim als sozialpädagogische Fachkraft tätig und bringt Erfahrungen aus der Wohnungslosenhilfe sowie dem Bereich der Selbsthilfe mit.
Sie können uns telefonisch, per Mail oder über SMS erreichen.
Unsere Bürozeiten sind
Montag bis Donnerstag von 9.00 – 16.00 Uhr und
Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr
Für telefonische oder persönliche Beratungsgespräche können Sie auch Termine außerhalb der Bürozeiten vereinbaren.
Die Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII bietet ein breites Spektrum an Hilfen und Leistungen für Minderjährige und deren Personensorge- bzw. Erziehungsberechtigte. An der Erbringung dieser Leistungen sind verschiedene Akteure (Jugendamt, öffentlicher oder freier Träger, Dritte) beteiligt. Über Verfahrensabläufe sowie Rechte und Pflichten der Beteiligten im Verfahren herrscht aufgrund der Komplexität häufig Informations- und Beratungsbedarf. Nach § 8 SGB VIII haben Kinder und Jugendliche ihrem Entwicklungsstand entsprechend ein Recht auf Beteiligung und Beratung.
Gemäß § 5 SGB VIII haben Leistungsberechtige das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern.
Im Hilfeverlauf oder schon bei der Beantragung von Hilfen kann es zu Konflikten zwischen Leistungsempfänger (Kinder, Jugendliche, Eltern etc.), dem Leistungsträger (z. B. Jugendamt) und dem Leistungserbringer (z. B. freier Träger) kommen. Ombudschaft leistet einen Beitrag dazu, Machtasymmetrien zu erkennen und auszugleichen sowie Konflikte zu lösen. Sie wird als eine unabhängige Dienstleistung verstanden, die Kindern und Jugendlichen, deren Personensorge- bzw. Erziehungsberechtigten und anderen, im Einzelfall am jugendhilferechtlichen Verfahren Beteiligten sowie Dritten mit konkreten Fragen zu allgemeinen Verfahrensabläufen und Strukturprinzipien der örtlichen Jugendhilfe offen steht. Die Dienstleistung der Ombudsstelle kann kostenlos und vertraulich in Anspruch genommen werden.
Zielgebiet der Ombudsstelle OKJO ist der Regierungsbezirk Oberbayern mit Ausnahme des Landkreises München. Zielgruppe sind dort lebende
- Kinder und Jugendliche sowie deren Personensorge- oder Erziehungsberechtigte mit Personensorge. Ebenfalls zählen junge Volljährige in der Definition des § 7 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII bis zum 27. Lebensjahr zur Zielgruppe. Auch Dritte zählen dazu, sofern sie einzelfallbezogene Anfragen haben und unmittelbar am jugendhilferechtlichen Verfahren beteiligt sind.
- Interessierte im Zuständigkeitsbereich der (örtlichen) Träger sowie der freien Träger, sofern diese zielgerichtete und zweckgebundene Fragen zu allgemeine Verfahrensabläufen und Strukturprinzipien der (örtlichen) Jugendhilfe haben.
Die Mitarbeiter der Ombudsstelle beraten Sie gerne bei Konflikten und Schwierigkeiten rund um Kinder- und Jugendhilfeleistungen gemäß des Sozialgesetzbuches VIII. Es findet keine Beratung oder ombudschaftliche Tätigkeit zu den Themenfeldern Kindergeld, Unterhalt, BAföG statt. Ratsuchende mit entsprechenden Anliegen werden an bestehende Einrichtungen verwiesen. Ebenfalls findet keine Rechtsberatung oder eine rechtliche Begleitung im Widerspruchs- oder Klageverfahren statt.
- Identifikation und Ausgleich von strukturellen Machtgefällen in der Kinder- und Jugendhilfe
- Information über Angebote, Maßnahmen und Leistungen der (örtlichen) Kinder- und Jugendhilfe
- Aufklärung über Rechte und Pflichten aller Beteiligten im Jugendhilfeverfahren
- Stärkung der Selbstwirksamkeit und Entscheidungskompetenz der Ratsuchenden
- Konfliktlösung durch Beratung, Moderation, Mediation statt belastender und langer Rechtsstreitigkeiten
- Ein gemeinsamer Prozess für eine gelingende Jugendhilfe, bei dem im Konfliktfall alle Beteiligten gewinnen
- Einzelfallbezogen vertrauliche und unabhängige Beratung
- Information über Angebote, Maßnahmen und Leistungen der (örtlichen) Kinder- und Jugendhilfe
- Sprechstunde in Rosenheim sowie aufsuchend vor Ort im Regierungsbezirk Oberbayern (außer Landkreis München)
- Begleitung, Moderation und Mediation in Konfliktfällen zwischen Leistungsempfängern, Leistungserbringern und/oder Leistungsträgern
- Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Ombudschaft
Die Ombudsstelle für Kinder- und Jugendliche in Oberbayern hat ihre Büroräume in der Innstraße 72 in Rosenheim. Den Mitarbeitenden der Ombudsstelle steht ein Dienstwagen für Reisetätigkeiten im Zielgebiet zu.
Die Ombudsstelle wird seit 01.01.2021 als Standort im Rahmen eines Modellprojekts des Bayerischen Landesjugendamtes gefördert und ist mit zwei Teilzeitstellen (à 20 Stunden) ausgestattet. Organisatorisch ist die Ombudsstelle an die Sozialen Dienste des Diakonischen Werks Rosenheim angebunden. Dadurch wird eine Unabhängigkeit von den trägereigenen Jugendhilfeangeboten, die in der Marke „Jugendhilfe Oberbayern“ organisiert sind, sichergestellt.
Um die Wirkung unserer Arbeit zu messen und diese in einem nächsten Schritt zu optimieren, erheben wir wirkungsorientierte Kennzahlen, die wir in unseren wirkungsorientierten Konzeptionen jährlich analysieren und darstellen. Diese werden erstmalig im Jahr 2021 erhoben und ab 2022 publiziert.
Die Ombudsstelle hat zum 01.03.2021 ihre Arbeit aufgenommen.
Die Ombudsstelle kooperiert im Rahmen des Modellprojekts „Ombudschaftswesen der Kinder- und Jugendhilfe in Bayern“ mit den beiden anderen Modellprojektstandorten im Landkreis München und in Augsburg. Ferner findet eine enge Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Begleitung des Modellprojekts statt. Darüber hinaus steht die Ombudsstelle im Austausch mit anderen Ombudsstellen im Bundesgebiet.
Die Ombudsstelle erhält eine anteilige Festbetragsfinanzierung der Personalkosten durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales / Bayerisches Landesjugendamt. Darüberhinausgehende Kosten werden durch Eigenmittel des Trägers getragen.