Kontaktinformationen
Wer hier arbeitet und wer für was zuständig ist

Im Gruppendienst arbeiten Fachkräfte unterschiedlicher Professionen (Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaft, Psychologie u.a.) im Vier-Schicht-System (Früh-, Mittel-, Spät- und wacher Nachtdienst), die für die Tätigkeit in der Schutzstelle am Westpark persönlich sowie fachlich geeignet sind.

Das multiprofessionelle Team wird von einem psychologischen Fachdienst, einer Hauswirtschafts- und Reinigungskraft sowie den Hausmeistern unterstützt.

Bereichsleitung

Sebastian Hofer – Sozialpädagoge (FH)
Tel.: +49 (0)89 5786 8050
E-Mail: sebastian.hofer@jh-obb.de

Sebastian Hofer verantwortet die fachliche, wirtschaftliche, personelle und organisatorische Führung der Einrichtung.

Wann wir geöffnet haben und wann Sie uns erreichen können

Die Einrichtung ist Rund-um-die-Uhr erreichbar, Aufnahmen können jederzeit erfolgen.

Warum es uns gibt

Junge Menschen, die einer dringenden Gefahr ausgesetzt sind, sich selbst bei der Polizei oder einer anderen Stelle melden und um Schutz ersuchen oder unbegleitet nach Deutschland einreisen und sich hierzulande ohne Personen- oder Erziehungsberechtigte aufhalten, werden durch das zuständige Jugendamt in Obhut genommen (§42 SGB VIII) und vorläufig in einer geeigneten Einrichtung wie unserer Schutzstelle am Westpark untergebracht. Wir gewährleisten den Schutz und die Sicherheit, die notwendige Versorgung und Betreuung und klären mittels einer Sozialen Diagnose die Ausgangslage sowie Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung ab.

Für wen wir da sind

Männliche und intergeschlechtliche Jungen im Alter von 13 bis 17 Jahren in akuten Not- und Krisensituationen, die vom Jugendamt nach § 42 SGB VIII in Obhut genommen wurden.

Ausschlusskriterien

Selbst- und Fremdgefährdungen, die einen akuten medizinischen, psychologischen oder psychiatrischen Behandlungsbedarf erfordern.

  • Gewalttätiges Verhalten, das den Schutz und die Sicherheit Anderer gefährdet
  • Erhöhter Pflegebedarf bzw. Notwendigkeit gesonderter baulicher Voraussetzungen aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung
  • Aufnahmen nach § 42 a SGB VIII
Was wir erreichen wollen
  • Eine Kindeswohlgefährdung abwehren
  • Dem jungen Menschen Sicherheit und Schutz gewähren
  • Die Versorgung und Betreuung des jungen Menschen sicherstellen
  • Die Klärung der zur Inobhutnahme führenden Situation mit möglichst allen Beteiligten
  • Die Erstellung eine Sozialen Diagnose zur Feststellung des Bedarfs

Endziel der vorläufigen Schutzmaßnahme soll eine dauerhafte, dem Wohl des Kindes entsprechende Lösung sein, wie

  • die Rückführung des jungen Menschen in die Herkunftsfamilie,
  • die Unterbringung des Kindes bei einer Vertrauensperson oder bei Verwandten,
  • die Gewährung stationärer Hilfen zur Erziehung oder
  • Hilfen nach anderen Leistungsgesetzen des Sozialgesetzbuches.
Was wir anbieten
  • Erstellung eines Statusberichtes nach 2 Wochen, sowie einer Sozialen Diagnose nach 6 Wochen
  • Unterbringung in einer geschützten Umgebung
  • geregelte Tagesstruktur
  • Bedarfsgerechte Erst- und Alltagsversorgung
  • Zuleitung von medizinischen und therapeutischen Hilfen
  • altersgerechte Beratung und Unterstützung zur Krisenbewältigung
  • Förderung im leiblichen, emotionalen, sozialen und kognitiven Bericht
  • Förderung der Handlungsfähigkeit und im lebenspraktischen Bereich
  • Hilfen zur Entwicklung und Förderung von Handlungskompetenzen
  • Orientierung für Schule, Ausbildung und Beruf und Freizeit
  • Angehörigenarbeit
  • Ganzheitliche Betrachtung des jungen Menschen
  • Psychologische Diagnostik und Testdiagnostik
  • Kooperation mit einem niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater

Die detaillierte Angebots- und Leistungsbeschreibung können Sie der Leistungsvereinbarung und der zugrundeliegenden wirkungsorientierten Konzeption entnehmen.

Wie wir ausgestattet sind

Die Schutzstelle am Westpark ist ein großes Einfamilienhaus mit Garten in ruhiger Lage in München Sendling-Westpark. Für die jungen Menschen stehen drei Doppelzimmer und zwei Einzelzimmer auf zwei Stockwerken mit jeweils einem Badezimmer zur Verfügung. Ein Einzelzimmer ist für eine mögliche Überbelegung mit einem zusätzlichen Bett und Schrank ausgestattet. Im Erdgeschoss liegen die Gemeinschaftsräume, die Küche, eine kleine Speisekammer, das Büro der Fachkräfte und ein WC für die Fachkräfte und Gäste. Zusätzliche Gesprächs- und Lagerräume sind auf beiden Stockwerken vorhanden.

Laut Betriebserlaubnis sind 8,71 Vollzeitstellen im Gruppendienst, eine Stelle Leitung, eine halbe Stelle psychologischer Fachdienst sowie je eine halbe Stelle Hauswirtschaft und Hausmeisterei vorgesehen.

Was wir erreicht haben

Um die Wirkung unserer Arbeit zu messen und diese in einem nächsten Schritt zu optimieren, erheben wir wirkungsorientierte Kennzahlen, die wir in unseren wirkungsorientierten Konzeptionen jährlich analysieren und darstellen.

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