Kontaktinformationen
Wer hier arbeitet und wer für was zuständig ist

Im Gruppendienst arbeiten Fachkräfte unterschiedlicher Professionen (Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaft, Psychologie u. a.) im Vier-Schicht-System (Früh-, Spät-, Tag- und wacher Nachdienst), die für die Tätigkeit in der Schutzstelle persönlich sowie fachlich geeignet sind.

Das multiprofessionelle Team wird von einer Fachkraft für Deutsch als Fremdsprache, einem psychologischen und heilpädagogischen Fachdienst und einer Hauswirtschaftskraft unterstützt.

Nicole Ali – Sozialpädagogik (FH)
Tel.: +49 89 60062386
E-Mail: nicole.ali@jh-obb.de

Nicole Ali verantwortet die fachliche, wirtschaftliche, personelle und organisatorische Führung der Einrichtung. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung wird sie zudem als ISEF (Insofern erfahrene Fachkraft) für die Beratung bei Themen, die das Kindeswohl betreffen, übergreifend eingesetzt.

Wann wir geöffnet haben und wann Sie uns erreichen können

Die Einrichtung ist Rund-um-die-Uhr erreichbar, Aufnahmen können jederzeit erfolgen.

Warum es uns gibt

Junge Menschen, die einer dringenden Gefahr ausgesetzt sind, sich selbst bei der Polizei oder einer anderen Stelle melden und um Schutz ersuchen oder unbegleitet nach Deutschland einreisen und sich hierzulande ohne Personen- oder Erziehungsberechtigte aufhalten werden durch das zuständige Jugendamt in Obhut genommen (§ 42 SGB VIII) und vorläufig in einer geeigneten Einrichtung wie unserer Schutzstelle untergebracht. Wir gewährleisten den Schutz und die Sicherheit, die notwendige Versorgung und Betreuung und klären mittels einer Sozialen Diagnose die Ausgangslage sowie Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung ab.

Für wen wir da sind
  • Weibliche, männliche und diverse junge Menschen im Alter von 11 bis 16 Jahren, die durch ein Jugendamt nach § 42 SGB VIII in Obhut genommen wurden
  • junge Menschen, die sich in einer akuten Notsituation befinden
  • Geschwisterkinder, die nicht der Altersgruppe entsprechen (Zustimmung der Heimaufsicht erforderlich)

Ausschlusskriterien sind Selbst- oder Fremdgefährdungen, die einen akuten medizinischen, psychologischen oder psychiatrischen Behandlungsbedarf erfordern, gewalttätiges Verhalten, das den Schutz und die Sicherheit anderer gefährdet. Gleiches gilt für einen nicht leistbaren Pflegebedarf bzw. die Notwendigkeit gesonderter baulicher Voraussetzungen aufgrund einer Beeinträchtigung des jungen Menschen. Auch junge Menschen, die nach § 42 a vorläufig in Obhut genommen wurden, können in der Schutzstelle Ramersdorf ohne Zustimmung der Heimaufsicht nicht untergebracht werden.

Was wir erreichen wollen
  • Eine Kindeswohlgefährdung abwehren
  • Dem jungen Menschen Sicherheit und Schutz gewähren
  • Die Versorgung und Betreuung des jungen Menschen sicherstellen
  • Die Klärung der zur Inobhutnahme führenden Situation mit möglichst allen Beteiligten
  • Die Erstellung einer Sozialen Diagnose zur Feststellung des Bedarfs und weiteren Perspektivplanung

Endziel der vorläufigen Schutzmaßnahme soll eine dauerhafte, dem Wohl des Kindes entsprechende Lösung sein, wie

  • die Rückführung des jungen Menschen in die Herkunftsfamilie
  • die Unterbringung des Kindes bei einer Vertrauensperson oder bei Verwandten
  • die Gewährung stationärer Hilfen zur Erziehung oder
  • Hilfen nach anderen Leistungsgesetzen des Sozialgesetzbuchs.
Was wir anbieten
  • Erstellung einer Sozialen Diagnose innerhalb von zwei Monaten
  • Unterbringung in einer geschützten Umgebung
  • geregelte Tagesstruktur
  • Bedarfsgerechte Erst- und Alltagsversorgung
  • Zuleitung von medizinischen und therapeutischen Hilfen
  • altersgerechte Beratung und Unterstützung zur Krisenbewältigung
  • Förderung im leiblichen, emotionalen, sozialen und kognitiven Bereich
  • Förderung der Handlungsfähigkeit und im lebenspraktischen Bereich
  • Hilfen zur Entwicklung und Förderung von Handlungskompetenzen
  • Orientierung für Schule, Ausbildung und Beruf und Freizeit
  • Angehörigenarbeit
  • ganzheitlichen Betrachtung des jungen Menschen
  • psychologische Diagnostik und Testdiagnostik
  • Kooperation mit einem niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater

Die detaillierte Angebots- und Leistungsbeschreibung können Sie der Leistungsvereinbarung und der zugrunde liegenden wirkungsorientierten Konzeption entnehmen.

Wie wir ausgestattet sind

Die Schutzstelle Ramersdorf ist ein großes, alleinstehendes Haus mit Garten in ruhiger Lage in München im Stadtteil Ramersdorf-Perlach. Für die jungen Menschen stehen drei bzw. vier Doppelzimmer, ein bzw. zwei Einzelzimmer und jeweils ein Badezimmer auf zwei Stockwerken zur Verfügung. Die Gemeinschaftsräume, die Küche sowie das Büro der Mitarbeitenden (inkl. Bad für Mitarbeitende und Gäste und notwendiger Technik) liegen im Erdgeschoss, zusätzliche Gesprächs- und Lagerräume sind auf allen Stockwerken vorhanden.

Laut Betriebserlaubnis sind 8,33 Vollzeitstellen im Gruppendienst, eine halbe Stelle Leitung, eine 0,61-Stelle Deutsch-als-Fremdsprache-Fachkraft, eine halbe Stelle heilpädagogischer und psychologischer Fachdienst sowie eine halbe Stelle Hauswirtschaftskraft vorgesehen.

Was wir erreicht haben

Um die Wirkung unserer Arbeit zu messen und diese in einem nächsten Schritt zu optimieren, erheben wir wirkungsorientierte Kennzahlen, die wir in unserenwirkungsorientierten Konzeptionen jährlich analysieren und darstellen. 2019 wurden in der Einrichtung 112 junge Menschen betreut, 86 Maßnahmen wurden beendet.

  • Fallzahl: 45
  • Durchschnittsalter: 14,4 Jahre
  • Mädchen/Frauen: 48,9 %
  • Maßnahmendauer: 2,1 Monate
  • Unter einem Jahr Hilfedauer: 100 %
  • Realisierte Hilfeperspektive: 88 %
  • Zielerreichung: 78 %
  • Zufriedenheit mit Leitungserbringung: 85,2 %
Mit wem oder was wir kooperieren
  • Polizeiinspektion Giesing
  • Praxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie München, Dr. med. Schweiger
  • Heckscher Klinikum München
  • Niedergelassene Ärzte
  • Verschiedene Schulen
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