Im Gruppendienst arbeiten Fachkräfte unterschiedlicher Professionen (Soziale Arbeit, Sozialpädagogik), die für die Tätigkeit in der Wohngruppe persönlich sowie fachlich geeignet sind. Die Besonderheit hierbei liegt an einem Kooperationsteam, welches zeitgleich auch für die Betreuung im Sozialpädagogischen Jugendhaus Pasing (Link) zuständig ist.
Das multiprofessionelle Team wird von einem psychologischen Fachdienst unterstützt.
Bereichsleitung
Beslmüller Christian – Sozialpädagogik (FH)
Tel.: +49 (0)151 65417770
E-Mail: Christian.Beslmueller@jh-obb.de
Christian Beslmüller verantwortet die fachliche, wirtschaftliche, personelle und organisatorische Führung der Einrichtung.
Die Einrichtung ist täglich von 11:00 – 19:30 Uhr personell besetzt. Außerhalb dieser Anwesenheitszeiten erreichen die jungen Menschen die Kollegen und Kolleginnen im Sozialpädagogischen Jugendhaus Pasing.
Personensorgeberechtigte haben bei der Erziehung eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet (Ausfall von Erziehungsleistung oder Erziehungsdefizit) und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Einem jungen Volljährigen soll zudem Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist.
Eine vollstationäre Unterbringung in der teilbetreuten Wohngruppe Gräfelfing ersetzt die Familie als Bezugssystem. Dadurch wird der Alltag der jungen Menschen zu einem großen Teil organisiert, und bietet jungen Menschen in einer schwierigen Lebensphase ein neues Zuhause auf Zeit.
- Weibliche oder männliche oder diverse junge Menschen (es muss immer eine homogene Gruppe sein) im Alter ab 16 Jahren, die durch ein Jugendamt nach § 27 oder 41 i. V. m. 34 SGB VIII untergebracht werden.
Die jungen Menschen sind in der Regel zwischen 16 und 21 Jahren und befinden sich auf dem Weg der Verselbstständigung. Die jungen Menschen haben bereits in ihren Familien oder in vorangegangenen Jugendhilfeunterbringungen Strategien erlernt und Ressourcen erschlossen, um mit ihren Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsproblemen umzugehen. Sie sind einer engeren Form der Betreuung entwachsen und zeigen Bereitschaft hin zu einer selbstständigen Lebensführung zu arbeiten.
Ausschlusskriterien sind Selbst- oder Fremdgefährdungen, die einen akuten medizinischen, psychologischen oder psychiatrischen Behandlungsbedarf erfordern, gewalttätiges Verhalten, das den Schutz und die Sicherheit anderer gefährdet. Gleiches gilt für einen nicht leistbaren Pflegebedarf bzw. die Notwendigkeit gesonderter baulicher Voraussetzungen aufgrund einer Beeinträchtigung des jungen Menschen. Ein weiteres Ausschlusskriterium stellt ein Mangel an Selbstständigkeit dar, der den Anforderungen unserer teilbetreuten Wohngruppe widerspricht. Sofern die gewählte Hilfe oder Form der Unterbringung nicht geeignet ist, das Wohl des jungen Menschen zu sichern, stellt auch dies ein Ausschlusskriterium dar.
Nach erfolgreichem Abschluss der Hilfe sind die jungen Menschen in der Lage, in einer weniger intensiven Jugendhilfemaßnahme den letzten Schritt im Entwicklungsprozess der alleinigen Lebensführung zu bewerkstelligen.
Ziele der Maßnahme sind, dass der junge Mensch
- eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Persönlichkeit ist,
- soziale Kompetenzen erworben hat,
- über Strategien zur Erhaltung des psychischen Wohls verfügt,
- Wirtschafts- und Freizeitkompetenzen erlernt hat,
- eine schulische und berufliche Perspektive hat, an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnimmt oder eine berufliche Eingliederung erreicht hat,
- sowie altersgemäß entwickelt, sozial integriert und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung befähigt ist.
- Unterbringung in einer geschützten Umgebung
- geregelte Tagesstruktur
- Verlässliche und wertschätzende Beziehungsstrukturen
- eine/einen feste/n Bezugsbetreuer*in
- Bedarfsgerechte Alltagsversorgung
- Zuleitung von medizinischen und therapeutischen Hilfen
- altersgerechte Beratung und Unterstützung zur Krisenbewältigung
- Förderung im leiblichen, emotionalen, sozialen und kognitiven Bereich
- Förderung der Handlungsfähigkeit und im lebenspraktischen Bereich
- Hilfen zur Entwicklung und Förderung von Handlungskompetenzen
- Orientierung für Schule, Ausbildung und Beruf und Freizeit
- Angehörigenarbeit
- ganzheitlichen Betrachtung des jungen Menschen
- Kooperation mit einem niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater
Die detaillierte Angebots- und Leistungsbeschreibung können Sie der Leistungsvereinbarung und der zugrundeliegenden wirkungsorientierten Konzeption entnehmen.
Die teilbetreute Wohngruppe Gräfelfing ist eine größere Doppelhaushälfte mit Garten in ruhiger Lage in Gräfelfing. Für die jungen Menschen stehen zwei Doppelzimmer, ein Einzelzimmer und jeweils ein Badezimmer auf zwei Stockwerken zur Verfügung. Die Gemeinschaftsräume, die Küche sowie das Büro der Mitarbeitenden liegen im Erdgeschoss.
Laut aktueller Leistungs- und Entgeltvereinbarung stehen 2,24 Vollzeitstellen für den Gruppendienst, 0,25 Vollzeitstelle für die Einrichtungsleitung, 0,031 Vollzeitstelle psychologischer Fachdienst sowie 0,075 Vollzeitstelle für Reinigungs- und 0,25 Vollzeitstelle für Technische Dienste zur Verfügung.
Um die Wirkung unserer Arbeit zu messen und diese in einem nächsten Schritt zu optimieren, erheben wir wirkungsorientierte Kennzahlen, die wir in unseren wirkungsorientierten Konzeptionen jährlich analysieren und darstellen. 2020 wurden in der Einrichtung 8 junge Menschen betreut, 3 Maßnahmen wurden beendet.
- Fallzahl: 8
- Durchschnittsalter: 18 Jahre
- Mädchen/Frauen: 0 %
- Maßnahmendauer: 14 Monate
- Unter einem Jahr Hilfedauer: 33 %
- Realisierte Hilfeperspektive: 100 %
- Zielerreichung: 74 %
- Zufriedenheit mit Leitungserbringung: 100 %