Wohnungsnotfallhilfe im Landkreis Miesbach
Kontaktinformationen
Wer hier arbeitet und wer für was zuständig ist

Die Beratung erfolgt durch Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie durch Fachkräfte mit vergleichbarer Qualifikation.

Bereichsleitung
Lilo Lüling – Diplom-Sozialpädagogin (FH)
Tel. +49 8031 3046 603
E-Mail lilo.lueling@sd-obb.de

Wann wir geöffnet haben und wann Sie uns erreichen können

Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.

Telefon-/Sprechzeiten:

Montag 09:30 – 12:00 Uhr
Dienstag 14:30 – 17:00 Uhr
Donnerstag 09:30 – 12:00 Uhr

Weitere Beratungstermine und Hausbesuche sind nach telefonischer Absprache möglich.

Warum es uns gibt

Das Modellprojekt „Wohnungsnotfallhilfe im Landkreis Miesbach“ wird durch den Aktionsplan „Hilfe bei Obdachlosigkeit“ des „Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales“ und durch Eigenmittel der Diakonie Rosenheim gefördert.

Für wen wir da sind

Die Wohnungsnotfallhilfe berät Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Miesbach bei drohendem Wohnungsverlust durch die Androhung einer Kündigung, durch Vorliegen einer Kündigung oder durch Räumungsklagen und Zwangsräumungen.
Primäres Ziel ist der Erhalt des bestehenden Wohnraums.

Wir beraten und unterstützen auch Menschen, die bereits obdachlos sind und durch Gemeinden im Landkreis Miesbach untergebracht sind.
Ziel ist hier die Sicherung der Existenzgrundlage, die Vermittlung in geeignete Hilfsangebote und/oder in neuen Wohnraum.

Die Beratung ist kostenlos!

Was wir erreichen wollen

Im Zentrum unserer Arbeit stehen die nachhaltige Vermeidung von Obdachlosigkeit sowie die Entwicklung von Perspektiven bei bereits bestehender Obdachlosigkeit. Ziele sind der nachhaltige Erhalt bestehenden Wohnraumes, die Erschließung neuen Wohnraumes oder die Vermittlung in geeignete Hilfesysteme oder unterstützende Wohnformen.

Was wir anbieten

Wir unterstützen Sie im Umgang mit Behörden bei der Beantragung einer Sozialwohnung, von Wohngeld, von Arbeitslosengeld I und II oder von Grundsicherung im Alter. Ebenso stehen wir Ihnen bei mietrechtlichen Problemen (z. B. Kündigung, Räumungsklage) oder bei Mietschulden beratend zur Seite und bieten Mediation zwischen Mieterinnen und Mietern und Vermieterinnen und Vermietern an.

Wir bieten psychosoziale Beratung und vermitteln geeignete Hilfsangebote, z. B. zum Thema „Schulden“, „psychischer und/oder Suchterkrankung“ oder zu weiteren Themen (Klärung und Vermittlung).
Wir bieten zudem aufsuchende Sozialarbeit, um Ihnen die Hilfen bestmöglich zugänglich zu machen. Damit wir tätig werden können, benötigen wir Ihre aktive Beteiligung bei der Problemlösung!

Wie wir ausgestattet sind

Das Beratungsbüro befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes im Salzweg 4 in Miesbach.
Der Bürozugang ist an der Rückseite des Hauses und nicht barrierefrei.

Was wir erreicht haben

Die Diakonie Rosenheim unterhält schon seit vielen Jahren erfolgreich Fachstellen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit in der Stadt Rosenheim sowie in den Landkreisen Rosenheim und Ebersberg. In der Stadt Rosenheim ist die Wohnungsnotfallhilfe des Diakonischen Werks auch mit der Betreuung der städtischen Obdachlosenunterkünfte beauftragt.

Somit bieten wir eine umfangreiche Fach- und Beratungskompetenz und verfügen über eine gute Vernetzung.

Mit Blick auf die bestehende Knappheit an bezahlbarem Wohnraum in unserer Region ist die Abwendung menschlicher Notlagen und eine Abmilderung sozialer Spannungen innerhalb der Gesellschaft von großer Bedeutung. Für die Kommunen erbringt der präventive Ansatz zudem eine Kostenersparnis.

Was es Aktuelles gibt

Ein Jahr Projekterfahrung ist nun im unten stehenden Jahresbericht nachzulesen.
Jahresbericht


Aufgrund der aktuell noch andauernden pandemischen Lage ist eine telefonische Terminvereinbarung Voraussetzung für eine persönliche Beratung.

Mit wem oder was wir kooperieren

Mit folgenden Kommunen, Institutionen und Einrichtungen unterhalten wir kooperative Beziehungen:

  • Städte und Gemeinden im Landkreis Miesbach
  • Jobcenter des Landkreises Miesbach
  • Landratsamt/Sozialamt
  • Gerichte, Rechtsanwältinnen und -anwälte, Gerichtsvollzieher/-innen
  • Schuldnerberatung
  • Suchtberatung, sozialpsychiatrische Dienste
Wer uns fördert und unterstützt

Das Modellprojekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gefördert.

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