Das Team besteht aus Ehrenamtlichen und vier Reso-Assistent/-innen auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung im Abenddienst.
Bereichsleitung
Lilo Lüling – Sozialpädagogin (FH)
Tel.: +49 8031 3046 603
E-Mail: lilo.lueling@sd-obb.de
An- und Abmeldung der Postadresse: Dienstag und Freitag von 09:00 bis 11:00 Uhr
Die Herberge ist täglich (auch an Sonn- und Feiertagen) von 18:00 – 21:00 Uhr besetzt. Zu den Öffnungszeiten kann auch die Post abgeholt werden.
Die Erstberatungsstelle ist Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 bis 11:00 Uhr besetzt. In dieser Zeit können Sie sich mit Fragen zu Ihrer Post an die Beratung wenden.
Eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld 1, Arbeitslosengeld 2 oder Grundsicherung im Alter ist der gewöhnliche Aufenthalt in Verbindung mit der Erreichbarkeit durch die Ämter.
Für die Erreichbarkeit ist die Wohnung oder der gewöhnliche Aufenthalt nach § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I maßgeblich. Obdachlose, die keinen Wohnsitz und keine Wohnung haben, dürfen eine Betreuungsstelle oder eine Betreuungsperson als »Anschrift« nennen.
Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EAO kann der Arbeitslose beruflichen Eingliederungsvorschlägen zeit- und ortsnah Folge leisten, wenn er in der Lage ist, unverzüglich Mitteilungen der Arbeitsagentur persönlich zur Kenntnis zu nehmen. Dies ist durch eine Postadresse rechtskräftig gewährleistet.
Für Menschen in ungesicherter Wohnsituation, die sich an ihrem Aufenthaltsort nicht polizeilich anmelden können oder Probleme haben, den Erhalt ihrer Post sicherzustellen, bieten wir die die Möglichkeit einer Postadresse über die Königseestr. 15 an.
Diese postalische Erreichbarkeit ermöglicht Betroffenen, Sozialleistungsansprüche gegenüber Ämtern geltend zu machen. Die Arbeit wird von Ehrenamtlichen und vom Abenddienst der Herberge geleistet.
Voraussetzung für die Aufrechterhaltung einer Postadresse ist die Mitwirkung der Betroffenen. Es liegt in ihrer Verantwortung, sich gemäß den mit uns getroffenen Vereinbarungen bei uns zu melden und nach ihrer Post zu fragen.
Kommt jemand dieser Anforderung nicht nach, so wird die Postadresse von uns beim Amt abgemeldet.
Wir wollen Menschen dabei unterstützen, auch in einer schwierigen Lebenslage ohne gesicherten Wohnstatus dennoch ihre Ansprüche auf existenzsichernde Leistungen durchzusetzen, um damit eine Existenzgrundlage und eine Krankenversicherung sicher zu stellen.
- Postadresse zur Geltendmachung von Sozialleistungsansprüchen
- An- und Abmeldeformular zur Vorlage vor den Ämtern
- Entgegennahme und Ausgabe der Post
- Telefonische oder persönliche Auskunft zum Posteingang
- Beratung zu Ämterpost in der Erstberatungsstelle
Im Erdgeschoss befindet sich die Postausgabe neben dem Büro der Erstberatungsstelle.
Im Durchschnitt nehmen 60 Personen den Dienst in Anspruch. Teilweise wird die Postadresse nur für einige Wochen zur Überbrückung genutzt, teilweise besteht sie über Monate.
- Wohnungsamt Stadt Rosenheim
- Jobcenter Stadt und Landkreis Rosenheim
- Sozialamt Stadt Rosenheim
- Weitere Beratungsstellen (FOL Stadt und Landkreis Rosenheim, Suchtberatung, Sozialpsychiatrische Dienste etc.)
Ehrenamtliche unterstützen uns dabei, dieses Angebot aufrecht erhalten zu können.