Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe seit Anfang des Jahres in Rosenheim

Seit 1. Januar gibt es in Rosenheim die „Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe in Oberbayern“ (OKJO). Sie wird als Modellprojekt zunächst bis 31. Dezember 2023 betrieben und richtet sich an Kinder und Jugendliche, deren Eltern oder Personensorge- und Erziehungsberechtige sowie an Dritte mit Fragen zu Verfahrensabläufen der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe aus dem gesamten Regierungsbezirk Oberbayern (mit Ausnahme des Landkreises München).

Einer von drei Modellstandorten in Bayern

Die Ombudsstelle in Rosenheim ist einer von insgesamt drei Modellstandorten in Bayern – neben je einem weiteren im Landkreis München und in Augsburg. Sie wird durch das Bayerische Landesjugendamt mit einem Festbetrag gefördert und durch darüber hinausgehende Eigenmittel der Diakonie Rosenheim betrieben.

Das Büro in Rosenheim (Innstraße 72) ist mit zwei Mitarbeitenden mit jeweils 20 Stunden besetzt und zu den üblichen Bürozeiten sowie zusätzlich in einer „Abendsprechstunde“ vor Ort erreichbar. Selbstverständlich können auch aufsuchende Termine oberbayernweit vereinbart oder die Mitarbeitenden via Mail (ombudsstelle@dwro.de) kontaktiert werden.

Die Ombudsstelle arbeitet unabhängig, vertraulich und ist selbst innerhalb des Trägers nicht weisungsgebunden.

Aufgabenbereich und Schwerpunkte

Die Ombudsstelle konzentriert sich auf den Leistungsbereich §§ 11-41 SGB VIII in der Kinder- und Jugendhilfe. Sie informiert über Angebote, Maßnahmen und Leistungen des örtlichen Jugendhilfeträgers und berät Kinder und Jugendliche sowie deren Erziehungs- oder Sorgeberechtigte zu ihren Rechten und Pflichten im Verfahren. Zudem wirkt die Ombudsstelle bei Konflikten vermittelnd zwischen Leistungsempfänger/-inne/-n, Leistungserbringern und Leistungsträgern. Die Mitarbeitenden leisten zwar keine Rechtsberatung, möchten aber im Konfliktfall eine für alle Seiten gute und einvernehmliche Lösung erarbeiten.

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Autor: admin

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