2021-03-04 Elternbrief

Sehr geehrte Eltern,
wir wollen Sie darüber in Kenntnis setzen, dass der Freistaat Bayern den Kitaträgern weiterhin die Möglichkeit anbietet, Sie als Eltern vom Betreuungsbeitrag freizustellen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihr Kind im Monat März nicht oder maximal fünf Tage im Monat durch die Kita betreuen lassen.

Wir beabsichtigen, Ihnen dies weiterhin anzubieten. Sollte Ihre Gemeinde allerdings den hierfür erforderlichen monatlichen Beitragszuschuss in Höhe von 30 Prozent der Zuschusssumme des Freistaates (für die Gemeinde anteilig bei Krippe 90,- €, Kindergarten 15,- €. Hort 30,- €) nicht übernehmen, muss nochmals eine Prüfung vorgenommen werden, ob wir im Nachgang doch die Elternbeiträge in voller Höhe gem. Vertrag einziehen müssen. Wir hoffen sehr, dass die Gemeinden hier dem Vorbild des Freistaates folgen können. Wir würden Sie ggf. gesondert informieren, sollte es zu Abweichungen von der beabsichtigten Praxis kommen.

Weiterhin möchten wir Sie bitten, Ihr Kind nur gesund in die Kita zu bringen. Dies sieht der gültige Rahmenhygieneplan so vor. Nur leichte Symptome sind kein Verhinderungsgrund für den Kitabesuch. Wird Ihr Kind anlassbezogen auf Corona getestet, so kann der Kitabesuch erst wieder nach Vorliegen eines negativen Ergebnisses erfolgen. Wir bitten dies unbedingt zu be-achten! Den entsprechenden Auszug aus dem Rahmenhygieneplan haben wir angefügt. Bitte beachten Sie auch unsere Vorgabe zum Tragen einer FFP2-Maske in den Räumlichkeiten der Kitas für Eltern und weitere externe Besucher.

Wir hoffen nun sehr, dass die vom Freistaat angekündigten Maßnahmen zur Umsetzung der Schnelltestmöglichkeiten für unsere Mitarbeitenden in den Kindertageseinrichtungen zeitnah in die Tat umgesetzt werden. Zum Thema Impfen ist zu sagen, dass entgegen erster Ankündigun-gen für die Mitarbeitenden in Kitas nicht überall Sammeltermine angeboten werden können, sondern die Anmeldung über die individuelle Registrierung bei den jeweiligen Impfzentren er-folgt. Selbstverständlich informieren und motivieren wir unsere Mitarbeitenden, die entspre-chenden Angebote anzunehmen, es besteht aber keine Impfpflicht für unsere Mitarbeitenden. Es ist und bleibt jedem und jeder Einzelnen überlassen, ob er oder sie die Möglichkeit einer Impfung nutzen will oder nicht.

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation!

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Rabia Temel
Autor: Rabia Temel

Marketing & Kommunikation

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