Ab 19.04.2021 – Für alle Kitas der Diakonie Rosenheim gilt kommende Woche Notbetreuung

Die 7-Tage-Inzidenz von 100 wurde  überschritten, somit tritt die Notbetreuung für kommende Woche in Kraft.

Folgende Personengruppen sollen eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können:

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Wir appellieren an alle Eltern, eine Notbetreuung tatsächlich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies unbedingt notwendig ist. Dies ist bspw. dann nicht der Fall, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld auch anderweitig sichergestellt werden kann.

Die Notbetreuung kann ferner nur dann in Anspruch genommen werden, wenn

  • das Kind keine Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit aufweist,
  • das Kind nicht in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person steht bzw. seit dem Kontakt 14 Tage vergangen sind,
  • das Kind keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.

Sie können eine Notbetreuung beispielsweise dann in Anspruch nehmen, wenn Sie die Betreuung Ihrer Kinder nicht selbst oder auf andere Weise sicherstellen können. Dies kann auch der Fall sein, wenn Eltern sich im „Homeoffice“ befinden.

Die Notbetreuung sollte zum Schutz der Beschäftigten und auch Ihrer eigenen Familie nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit gibt.

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