Ersatz der Elternbeiträge auch für April und Mai 2021

Sehr geehrte Eltern,

wir möchten Sie hiermit zeitnah über die neuen Infos aus dem Staatsministerium zum Beitragsersatz für die Monate April und Mai informieren.

Ersatz der Elternbeiträge auch für April und Mai 2021
Der Ministerrat hat am 13. April 2021 beschlossen, Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen auch im April und Mai 2021 bei den Elternbeiträgen pauschal zu ent-lasten.
Dies erfolgt unter denselben Voraussetzungen wie schon im Januar, Februar und März 2021 (vgl. 389. und 398. Newsletter). Der Beitragsersatz ist also für Kinder möglich, die die Kinder-tageseinrichtung bzw. Kindertagespflegestelle im betreffenden Monat an nicht mehr als fünf Tagen besucht haben (Bagatellregelung).
Der Beitrag wird unabhängig davon ersetzt, ob die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet ist oder aufgrund einer 7-Tage-Inzidenz über dem Wert 100 eine Notbetreuung anbietet.
Sollten Sie also die Betreuung Ihres Kindes in den Monaten April und Mai anderweitig sicherstellen können und die Betreuung nur bis zu max.  fünf Tagen in Anspruch nehmen, so fällt hierfür kein Elternbeitrag an. Die Berechnung von Essensgeld und Spielgeld erfolgt dann wie in den letzten Monaten.

Mit freundlichen Grüßen

Otto Knauer

Franz Frey

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