Am 21. Mai beriet der Bundestag in erster Lesung über das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz), mit dem ab Beginn des Schuljahres 2026/2027 alle Kinder, die neu eingeschult werden, ein Recht auf Ganztagsbetreuung haben sollen. Ab 2029 sollen dann alle Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben.
Dass das eindeutig zu spät ist, findet nicht nur Maria Loheide, Vorständin „Sozialpolitik“ der Diakonie Deutschland. Auch Dr. Andreas Dexheimer, Vorstand der Diakonie Rosenheim, kann sich dieser Meinung nur anschließen: „Die langen Fernunterrichtsperioden während der aktuellen Corona-Pandemie haben auch in unseren Angeboten deutlich gezeigt, dass Kinder für die Freude am Lernen und für eine positive individuelle Entwicklung andere Kinder und den sozialen Kontext dringend brauchen.“ Daher sei ein Rechtsanspruch für alle Grundschüler/-innen auf Ganztagsangebote schon vor dem Schuljahr 2026/2027 erforderlich, um Kindern einheitliche und gleichwertige Bildungschancen zu bieten und Bildungsbenachteiligungen auszugleichen!
Wie Loheide ist auch Dr. Dexheimer der Ansicht, dass es mit einer Ganztagsplatzgarantie allein aber nicht getan ist. „Um die Teilhabechancen der Kinder tatsächlich zu verbessern, müssen natürlich auch die Qualität der Angebote sowie die Qualität der Ausbildung der Fachkräfte stimmen“, betont er. Förderangebote und Fachpersonal müssten gesellschaftlich aufgewertet werden. Zudem brauche es für die Förderung kindgerechte Räumlichkeiten für unterschiedliche Bedürfnisse und qualifizierte Konzepte, so Dr. Dexheimer.
Die Stellungnahme der „Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege“ zum Ganztagsförderungsgesetz finden Sie hier:
Stellungnahme der BAGFW