Flexible Jugendhilfe Fürstenfeldbruck/Dachau
Kontaktinformationen
Wer hier arbeitet und wer für was zuständig ist

Die Aufgaben der ambulanten Erziehungshilfe im Landkreis Fürstenfeldbruck und Dachau werden von sozialpädagogisch qualifizierten Fachkräften wahrgenommen. Die Mitarbeitenden sind persönlich und fachlich für die Arbeit mit den jungen Menschen und deren Familien geeignet und verfügen über einen sozialwissenschaftlichen Abschluss. Es handelt sich dabei um einen Abschluss im Bereich der Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder gleichwertige Abschlüsse.

Bereichsleitung (Interim)

Rosemarie Spiel
Tel.: +49 (0)2154 623-7661
E-Mail: rosemarie.spiel@jh-obb.de

Die Bereichsleitung verantwortet in Zusammenarbeit mit der Geschäftsbereichsleitung die fachliche, wirtschaftliche, personelle und organisatorische Führung der Einrichtung.

Wann wir geöffnet haben und wann Sie uns erreichen können

Die Einrichtung ist täglich in der Zeit von 09:00 bis 17:00 Uhr erreichbar. Zudem ist ein Anrufbeantworter geschaltet, welcher regelmäßig abgehört wird.

Warum es uns gibt

Es gibt mehrere Ursachen dafür, dass Personensorgeberechtigte nicht in der Lage sind (Ausfall von Erziehungsleistung) oder nicht gewillt sind (Erziehungsdefizit), die wesentlichen Grundbedürfnisse ihrer Kinder zu befriedigen. Dazu zählen eine gelungene körperliche, kognitive, emotionale und soziale Entwicklung und die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Diese Ursachen können einerseits sehr individuelle Problemlagen einzelner Familienmitglieder wie Krankheit, Delinquenz, Traumata, psychische Erkrankungen, Gewalt in der Familie, Drogenkonsum etc. sein. Andererseits sind auch gesellschaftliche Entwicklungen wie gestiegene finanzielle Anforderungen (z. B. steigende Lebenshaltungskosten) sowie u. a. dadurch entstehende soziale Benachteiligung (z. B. in Armut lebende Kinder) eine große Herausforderung. Viele Familien stehen zudem oft in prekären Arbeitsverhältnissen. Um die finanzielle Existenz der Familie absichern zu können, müssen häufig beide Elternteile berufstätig sein. Dabei nimmt die Zahl der Alleinerziehenden und Eltern mit Migrationshintergrund seit Jahren zu.

Die Überlastung von Personensorgeberechtigten und die damit verbundene Beeinträchtigung ihrer elterlichen Erziehungskompetenz können beim jungen Menschen von Entwicklungsschwierigkeiten bis hin zu Kindeswohlgefährdung (körperliche, sexuelle, psychische, emotionale Misshandlungen, Vernachlässigung oder Verwahrlosung) und im Einzelfall zur Kindstötung führen.

Fehlt jungen Menschen der notwendige Rückhalt durch Familie und Schule und wachsen sie in den beschriebenen Verhältnissen auf, entwickeln sie oft eine Lebenseinstellung von persönlicher Perspektivlosigkeit, die zu Schulverweigerung, Sucht, psychischen Problemen, Verhaltensproblemen oder Delinquenz führen kann.

Der Gesetzgeber hat mit dem SGB VIII ein Angebots- und Leistungsgesetz für Kinder, Jugendliche und deren Personensorgeberechtigte geschaffen, durch das mit einer Vielzahl an Maßnahmen eine präventive und reaktive Lösung der geschilderten Problemlagen ermöglicht wird.

Wir begegnen den oben beschriebenen Problemen mit Ambulanten Erziehungshilfen (AEH) in Form von Erziehungsbeistandschaften (EB), Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) und Intensiver Sozialpädagogischer Einzelbetreuung (ISE) und Sozialer Gruppenarbeit (SGA).

Für wen wir da sind
  • Personensorgeberechtigte von Kindern und Jugendlichen (vgl. §§ 27ff. SGB VIII), die einen Unterstützungs- und Beratungsbedarf bei Erziehungs- und Alltagsproblemen haben
  • Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf bei Verhaltensproblemen und Entwicklungsschwierigkeiten
  • Junge Erwachsene (vgl. §41 SGB VIII), die Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung und Unterstützung zu einer selbstständigen Lebensführung brauchen

Grundsätzlich gibt es keine symptombezogenen Ausschlusskriterien. Eine Weiterführung der ambulanten Hilfe ist nicht möglich, wenn das Kindeswohl nicht oder nicht mehr gewährleistet werden kann.

Was wir erreichen wollen
  • Verbesserung der Erziehungsfähigkeit der Personensorgeberechtigten
  • Verbleib der Kinder in den Familien
  • Sicherung des Kindeswohls
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und des Verselbständigungsprozesses bei jungen Volljährigen
  • Befähigung der Familien, das regionale, soziale Umfeld und die damit verbundenen Ressourcen zu nutzen
  • Förderung der Selbsthilfekräfte der Familien
  • Stärkung der sozialen Kompetenzen
  • Soziale Integration
  • Befriedigung von wesentlichen Grundbedürfnissen
  • Schutz der jungen Menschen von äußerer Gewalt, Selbstbestimmung über Körper und Sexualität
  • Fähigkeit zu Gefühlserfahrungen (Zuneigung, Liebe, Trauer, Dankbarkeit)

Um diese Ziele zu erreichen, ist es notwendig, dass die jungen Menschen und die Personensorgeberechtigten an der Entwicklung und Setzung der Ziele mitwirken und diese für sich als sinnvoll und erstrebenswert akzeptieren.

Was wir anbieten
  • Einzelarbeit, Personensorgeberechtigten- und Familienarbeit sowie Gruppen- und Projektarbeit
  • Hausbesuche bzw. Aktivierung der Familien, Termine außerhalb des häuslichen Kontextes wahrzunehmen
  • Vermittlung von sozialen oder gesundheitlichen, therapeutischen und erzieherischen, religiösen, juristischen u. a. Hilfen
  • Unterstützung bei einer Veränderung der Problemsicht und Fokussierung auf Ressourcen
  • Unterstützung der Familien beim Verändern und Auflösen von problematischen Beziehungsmustern und Alltagsproblemen
  • Hilfestellung bei der Entwicklung von realistischen Lösungsstrategien
  • Unterstützung beim Transfer der Lösungsideen in die Lebenswelt der Familien
  • Nutzung der gelungenen Problemlösungsstrategien
  • Unterstützung und Förderung im physischen, psychischen, sozialen, kognitiven, lebenspraktischen und schulischen/beruflichen Bereich
  • Unterstützung bei der Stabilisierung des Erreichten

Die detaillierte Angebots- und Leistungsbeschreibung können Sie der wirkungsorientierten Konzeption entnehmen.

Wie wir ausgestattet sind

Das Büro der Flexiblen Jugendhilfe FFB liegt nahe dem Fürstenfeldbrucker Zentrum und ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Direkt vor dem Büro kann ein öffentlicher Parkplatz genutzt werden.

Unsere Räumlichkeiten befinden sich in einem Ladenbüro, bestehen aus vier Räumen und sind auf zwei Ebenen aufgeteilt. Der Raum im Souterrain ist mit einer vollausgestatteten, offenen Küche, einem Kicker, Spiel- und Bastelmaterial und einer bequemen Couchecke ausgestattet. Dieser Raum wird vorrangig für Einzelgespräche sowie für Gruppenaktivitäten, z. B. gemeinsames Kochen mit den jungen Menschen, genutzt. Im Eingangsbereich (Erdgeschoss) wird eine kleine Sitzecke mit ausliegendem Infomaterial gerne von ankommenden jungen Menschen in Anspruch genommen. Hier befinden sich auch die fünf Arbeitsplätze des Teams, welche mit Schreibtischen, Computern und einem Fax-/Kopiergerät ausgestattet sind. Ein sehr heller Raum mit Zugang zum Garten dient als Besprechungsraum für Gespräche mit den Leistungsempfängern bzw. -empfängerinnen oder Teambesprechungen. Ausgestattet ist dieser Raum mit einer gemütlichen Sitzecke und einem großen Besprechungstisch. Ein weiterer Raum mit Blick auf den Garten ist mit einem Schreibtisch sowie einem kleinen Besprechungstisch eingerichtet und dient vorzugsweise für Einzelgespräche und kollegiale Beratung.

Die Flexible Jugendhilfe Fürstenfeldbruck/Dachau beschäftigt 11 pädagogische Fachkräfte in Voll- und Teilzeit.

Was wir erreicht haben

Um die Wirkung unserer Arbeit zu messen und diese in einem nächsten Schritt zu optimieren, erheben wir wirkungsorientierte Kennzahlen, die wir in unseren wirkungsorientierten Konzeptionen jährlich analysieren und darstellen. 2020 wurden in der Einrichtung 160 junge Menschen betreut, 111 Maßnahmen wurden beendet.

  • Fallzahl: 160
  • Durchschnittsalter: 9,3 Jahre
  • Mädchen/Frauen: 47 %
  • Maßnahmendauer: 26,39 Monate
  • Unter einem Jahr Hilfedauer: 54 %
  • Realisierte Hilfeperspektive: 83%
  • Reguläre Entlassung : 88 %
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