Beitragsersatz und Beitragseinzug für die Monate Januar 2021 und Februar 2021 und Beibehaltung der Schließtageplanung
Dabei ist für Sie für die Monate Januar und Februar zu beachten:
Fall 1: Ihr Kind hat jeweils im Januar oder Februar 2021 an maximal fünf Tagen im Monat die Einrichtung besucht:
- Es fällt für Sie kein Betreuungsbeitrag an.
- Essensgeld und Spielgeld werden zunächst nicht berechnet, da hier noch die Ausführungsbestimmungen abgewartet werden. Es kann hier zu einer anteiligen Nachberechnung kommen.
- Sollten Beitragsübernahmen durch andere Kostenträger aufgrund der Notbetreuungsregelungen eingestellt worden sein, müssen Sie hier ebenfalls nicht mit einer Abbuchung rechnen.
Fall 2: Ihr Kind hat im Januar oder Februar 2021 mehr als fünf Tage, aber nur bis zu 50 Prozent der Öffnungstage die Notbetreuung in Anspruch genommen:
- Es fallen die Betreuungsgebühren in vollem Umfang an.
- Essensgeld und Spielgeld werden wie folgt berechnet:
- 50 Prozent der Essenspauschale.
- 50 Prozent des Spielgeldes.
- Sollten Beitragsübernahmen durch andere Kostenträger eingestellt worden sein, müssen Sie mit einer Abbuchung rechnen.
Fall 3: Ihr Kind hat im Januar oder Februar 2021 über 50 Prozent der Öffnungstage die Notbetreuung in Anspruch genommen:
- Es fallen die Betreuungsgebühren in vollem Umfang an.
- Essensgeld und Spielgeld fallen ebenso in vollem Umfang an.
- Sollten Beitragsübernahmen durch andere Kostenträger eingestellt worden sein müssen Sie mit einer Abbuchung rechnen.
Sollten die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen nach dem 14. Februar 2021 wieder öffnen, so können Sie dennoch auch im Februar vom Beitragsersatz des Freistaates profitieren, wenn Sie Ihr Kind im Februar 2021 freiwillig an insgesamt nicht mehr als fünf Tagen in die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle bringen.
Wir werden mit den Beitragseinzügen in den nächsten Tagen beginnen und bitten Sie um entsprechende Deckung ihres Kontos. Wir können leider nicht auf die Erhebung der Beträge verzichten, die Förderung des Freistaates ist auch in den Fällen der fehlenden Inanspruchnahme nicht durchgehend kostendeckend. Für in Anspruch genommene Notbetreuung findet ohnehin kein Kostenersatz statt. Somit sind wir auf Ihre Beiträge wirklich angewiesen.
Sollten Sie aufgrund Ihrer aktuellen Lebenssituation in wirtschaftlicher Notlage sein, bitten wir Sie die entsprechenden Unterstützungsangebote von Freistaat und Kommunen in Anspruch zu nehmen. Hinsichtlich einer möglichen Ratenzahlung gehen Sie bitte auf unsere Zentralen Dienste zu.
Hinsichtlich der an uns gerichteten Anfragen zur Kürzung unserer Schließtage, insbesondere Verzicht auf Teamtage und Fachtage möchten wir wie folgt Stellung nehmen:
Unsere Einrichtungen verstehen sich als Bildungseinrichtungen. Hierfür benötigen wir auch entsprechende Zeiten für die Weiterentwicklung unserer Konzeptionen (gesetzliche Vorgabe), unserer Bildungsangebote für Ihre Kinder und wir benötigen Zeiten für die Förderung der Zusammenarbeit der Teams. Dies alles dient letztlich einem stabilen und qualitativen Erhalt eines qualifizierten Bildungs- und Betreuungsangebotes. Uns ist bewusst, dass die aktuellen Herausforderungen in der Kinderbetreuung Sie als Familien oft vor andere Fragen stellen.
Wir versuchen Ihnen in Ihrem Bedarf an Notbetreuung so gut wie möglich entgegen zu kommen, mit allen Risiken die damit auch für unser Personal und die betreuten Kinder verbunden sind. Wir müssen aber auch über diese Zeit hinausschauen und dafür Sorge tragen, dass bei Aufnahme eines Regelbetriebes die Teams auch weiter in guter Weise arbeitsfähig sind.
Daher können und wollen wir aktuell nicht auf die geplanten Schließtage in unseren Häusern verzichten. Auch ein Verschieben der Termine hilft Ihnen nicht weiter, da Sie dann wieder neu planen müssten.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation!
Mit freundlichen Grüßen,
Otto Knauer und Franz Frey
Download: Elternbrief – Covid19
Autor: Rabia Temel
Marketing & Kommunikation