KiTas – Neuerungen ab 22. Februar 2021

An alle KiTas – ab dem 22. Februar 2021 ist die Rückkehr zum (eingeschränkten) Regelbetrieb wieder möglich! So die Tages-Inzidenz unter 100 liegt, können alle Kinder ihre Kindertagesstätte besuchen. Steigt die Tagesinzidenz über 100, wird erneut nur Notbetreuung möglich sein.

Schutz- und Hygienemaßnahmen müssen weiterhin beachtet werden: Kinder werden in festen Gruppen betreut und das Personal muss medizinische Masken tragen (OP-Maske).

Für den Monat Februar bleibt der pauschale Beitragsersatz gültig, auch wenn wieder der (eingeschränkte) Regelbetrieb aufgenommen wird. Bedingung: Dies betrifft Kinder, welche die KiTa  an maximal fünf Tagen im Monat Februar besuchen.

Hinzu kommen erfreuliche Aussichten, denn neben Reihentestungen auf Covid-19 sollen Antigen-Selbsttests für KiTa-Personal bald kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Bayern wird zudem an alle in KiTas Beschäftigten je 20 medizinische Masken gratis verteilen. Über den Ablauf der Verteilung werden uns die Kreisverwaltungsbehörden noch informieren.

Quellen:

393. Newsletter – Kinderbetreuung StMAS
389. Newsletter – Kinderbetreuung StMAS

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Autor: admin

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