Drohende Obdachlosigkeit verhindern: Zwölf Landkreisgemeinden zahlen für gemeinsame Beratungsstelle

Die Wohnungsnotfallhilfe der Diakonie Rosenheim hat schon einige Landkreisbürger/-innen vor Obdachlosigkeit bewahrt. Im Herbst 2023 lief jedoch die staatliche Förderung aus. Weil sich das Landratsamt nicht zuständig fühlt, wollen zwölf der 17 Landkreis-Gemeinden das Beratungsangebot fortführen. Die jährlichen Kosten – ca. 100 000 Euro – werden nach Einwohnerzahl unter den Kommunen aufgeteilt.
Die Diakonie Rosenheim hat für die Fortführung des Angebots nun einen Kooperationsvertrag vorgelegt. Demnach läuft die Beratung seit Jahresbeginn mit einer halben Stelle weiter, ab März 2024 soll die Beratung nach Abstimmung mit den Gemeinden auf eine ganze Stelle aufgestockt werden. Der Kooperationsvertrag gilt rückwirkend ab 1. Januar 2024. Die Zeit von September bis Dezember 2023 überbrückte die Diakonie Rosenheim bereits auf eigene Kosten.

Über die Fortführungspläne des Angebots und seine geplante Finanzierung berichtete am 18. Januar 2024 der Online-Dienst merkur.de.
Hier können Sie den Online-Beitrag lesen.

Am 24. Januar 2024 berichtete auch der Online-Dienst merkur.de über das Angebot der Wohnungsnotfallhilfe, das die Diakonie Rosenheim zur Prävention von Obdachlosigkeit im Landkreis Miesbach anbietet und an dessen Fortführung sich nun auch die Gemeinde Holzkirchen finanziell beteiligen will.
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Unter dem Titel „Prävention darf auch etwas kosten: Hausham zahlt bei Wohnungsnotfallhilfe mit“ berichtete merkur.de am 30. Januar 2024 erneut über das Diakonie-Angebot, an dem sich nun auch die Gemeinde Hausham finanziell beteiligt.
Hier können Sie auch diesen Online-Beitrag nachlesen.

KomMa
Autor: KomMa

Kommunikation und Marketing der Diakonie Rosenheim

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