Mit scharfer Kritik reagierte die Diakonie Bayern am 7. Juli 2022 in Nürnberg auf Medienberichte, denen zufolge die bisherige Finanzierung des sogenannten ‚Sozialen Arbeitsmarktes‘ deutlich gekürzt oder zum Teil sogar ganz gestrichen werden soll!
„Wenn der Bundesfinanzminister auf diese Weise versuchen will, die finanziellen Belastungen der Ukraine-Krise durch Einsparungen bei den Sozialleitungen auszugleichen, ist das vor allen Dingen eines: empörend!“, so Bayerns Diakoniepräsidentin Sabine Weingärtner. Die zuständige Diakonievorständin Sandra Schuhmann appellierte an die bayerischen Bundestagsabgeordneten aller Parteien, „diesen Kuhhandel nicht mitzumachen.“
Verschiedenen Medienberichten zufolge plant das Bundesfinanzministerium für den Bundeshaushalt 2023 „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ um über 600 Millionen Euro zu kürzen. Betroffen davon wären insbesondere Langzeitarbeitslose mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zum ersten Arbeitsmarkt. Diakoniepräsidentin Weingärtner: „Seit Jahren setzen sich die Diakonie und andere Verbände für die öffentlich geförderte Beschäftigung ein, um Langzeitarbeitslose nicht nur mit Sozialleistungen zu unterstützen, sondern ihnen langfristig eine wirkliche Perspektive auch auf dem ersten Arbeitsmarkt zu geben. Knapp vier Jahre nach der Einführung soll das wirksame Konzept nun der Schwarzen Null geopfert werden.“
Als konkretes Beispiel nannte ihre Vorstandskollegin Schuhmann Arbeitsgelegenheiten nach dem § 16i des zweiten Sozialgesetzbuches (SGBII). Das Angebot an Arbeitsfördermaßnahmen habe sich der Diakonie zufolge bislang immer insbesondere auf erwerbsfähige Menschen konzentriert, die lange Zeit ohne Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt blieben. Schuhmann: „Dabei haben wir immer wieder festgestellt, dass viele Menschen in die Langzeitarbeitslosigkeit und Perspektivlosigkeit zurückkehren, obwohl sie schon mehrere Fördermaßnahmen durchlaufen haben.“ Mit dem ‚Teilhabechancengesetz‘, dem § 16i SGBII, sei Anfang 2019 darum ein neues positives Instrumentarium geschaffen worden: „Es nimmt die Menschen in den Blick, die bis dahin von den anderen Instrumenten kaum profitiert haben, setzt die Priorität auf soziale und berufliche Teilhabe und kann so der Übergang in eine ungeförderte Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt sein.“ Arbeitgeber erhalten hier über mehrere Jahre hinweg Lohnzuschüsse von einhundert Prozent im ersten bis zu siebzig Prozent im fünften Jahr, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen. Im Raum der Diakonie Bayern gibt es insgesamt 22 Beschäftigungsinitiativen, die öffentlich geförderte Beschäftigung anbieten. Medienberichten zufolge sind bundesweit über 40.000 Menschen in einer öffentlich geförderten Beschäftigung tätig.
Wie sinnvoll dieser geförderte Arbeitsmarkt sei, habe die bayerische Diakonie Schuhmann zufolge erst im Januar 2022 mit einer Studie nachweisen können: „Sie belegt, wie sinnvoll und auch langfristig erfolgreich die öffentlich geförderte Beschäftigung ist. Sie kann Menschen zurück in den Arbeitsmarkt bringen – und damit auch aus dem Langzeitbezug herausholen.“ Schuhmann forderte daher alle bayerischen Bundestagsabgeordneten auf, sich gegen die Pläne des Finanzministeriums und für die weitere Finanzierung der 16i-Maßnahmen einzusetzen. Erst vor wenigen Tagen, so Diakoniepräsidentin Weingärtner, habe sich die bayerische Staatsregierung [im fünften Bayerischen Sozialbericht, siehe unser News-Beitrag vom 7. Juli 2022] für die hohe soziale Sicherheit des Freistaats gelobt. „Nun haben bayerische Politiker eine gute Gelegenheit, ihren Einsatz für eine soziale Gesellschaft auch auf Bundesebene unter Beweis zu stellen.“
Mehr zum Haushaltsentwurf 2023 sowie zum Finanzplan bis 2026, die Bundesfinanzminister Christian Lindner beide in einer Pressekonferenz am 1. Juli 2022 vorstellte, finden Sie hier.
Autor: KomMa
Kommunikation und Marketing der Diakonie Rosenheim