Inflationsausgleich und Tariferhöhungen für Diakonie-Beschäftigte in Bayern

Als gleich mehrfachen Gewinn bewertet die Präsidentin der Diakonie Bayern, Dr. Sabine Weingärtner, die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die bayerische Diakonie in einer Pressemitteilung vom 13. Juli 2023: „Die Mitarbeitenden gewinnen durch einen Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro und eine zusätzliche, deutliche Tarifsteigerung. Die Gesellschaft gewinnt durch Mitarbeitende in sozialen Einrichtungen, die weiterhin konkurrenzfähig bezahlt werden.“ Und schließlich profitierten auch Kirche und Diakonie. „Mit ihrem Beschluss hat die Arbeitsrechtliche Kommission erneut bewiesen: Der Dritte Weg funktioniert.“
„Die Diakonie bleibt mit diesem Ergebnis im Kampf um Mitarbeitende konkurrenzfähig und ist damit auch in Zukunft eine attraktive Arbeitgeberin – mit zusätzlichen Leistungen, die es an anderer Stelle so nicht gibt“, so Dr. Weingärtner. Sie nannte hier die beitragsfreie betriebliche Altersvorsorge sowie familienwirksame Leistungen als Beispiel.

Konkrete Änderungen in 2024

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat in ihrer gestrigen Sitzung die Beschlüsse für den Öffentlichen Dienst aus dem Frühjahr 2023 nachvollzogen!
Die jetzt ausgehandelten Tarifsteigerungen sehen eine Erhöhung des Sockelbetrags um 200 Euro sowie eine lineare Gehaltserhöhung um zusätzliche 5,5 Prozent (mindestens um 340 Euro) ab 1. Dezember 2024 vor. Diese Regelungen gelten für die Entgeltgruppen E4 bis E14. In den Entgeltgruppen E1 bis E3 werden die Gehälter bereits zum 1. Juli 2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 50 Euro sowie ebenfalls um zusätzliche 5,5 Prozent gesteigert. Auszubildende, Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten erhalten zum 1. Dezember 2024 jeweils 150 Euro mehr im Monat. Die Gehaltssteigerung wird somit stufenweise vollzogen.
Hinzu kommt ein Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro, der in 2024 in mehreren Tranchen ausgezahlt werden soll: Der Inflationsausgleich besteht aus einer Sonderzahlung im April 2024 in Höhe von 1.800 Euro sowie monatlichen Sonderzahlungen in Höhe von 150 Euro in den Monaten Mai bis Dezember 2024. Auszubildende, Studierende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten jeweils die Hälfte der genannten Beträge.
„In der Summe ist das eine Steigerung von über 11 Prozent“, so Dr. Weingärtner über die Tarifverhandlungsergebnisse.

In Richtung der Kostenträger weist die Präsidentin der Diakonie Bayern darauf hin, dass diese die Erhöhungen auch in den zukünftigen Kostenverhandlungen berücksichtigen müssten. „So erfreulich die Ergebnisse für unsere Mitarbeitenden sind – unsere Träger stellen sie vor große Herausforderungen.“ Denn sie müssten beispielsweise in den Pflegesatzverhandlungen die Refinanzierung dieser Tarifsteigerungen durchsetzen. „Wir alle wissen, dass der Personalbedarf in den sozialen Berufen hoch ist und weiter ansteigen wird. Eine angemessene Bezahlung ist ein Baustein, um den bereits bestehenden Personalnotstand zu bewältigen. “Davor können sich auch die Kostenträger nicht verschließen – zumal nicht zuletzt die Politik immer wieder eine gute Bezahlung für soziale Berufe anmahnt.“

Reaktionen der Dienstgeber- und Dienstnehmerseite

Joachim Laupenmühlen, Vertreter der Dienstnehmer in der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK), zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis der Verhandlungen: „Dies ist – in Euro – nicht nur das höchste Verhandlungsergebnis in der Geschichte der ARK, sondern auch das schnellste. Nur drei Monate nach den Verhandlungen im Öffentlichen Dienst legen wir ein Ergebnis vor, mit dem wir wirklich gleichziehen.“ Zwar träten die Erhöhungen später als im Öffentlichen Dienst in Kraft. Aber: „Dabei wird aber übersehen, dass wir schon lange vor dem Öffentlichen Dienst eine Erhöhung um bis zu 8 Prozent beschlossen haben, um die Folgen der Inflation abzufedern.“
Laupenmühlen betonte besonders die langfristige Wirkung der Tabellensteigerung: „Anders als der Inflationsausgleich hat die Steigerung um 5,5 Prozent langfristige Folgen – sie ist Grundlage für alle zukünftigen Tarifsteigerungen in der Diakonie.“

Für die Dienstgeber sei ein Abschluss in dieser Höhe nicht leicht zu schultern, so Evelyn Henseleit: „Wir reagieren mit diesem Abschluss nicht nur auf die Ergebnisse im Öffentlichen Dienst, sondern wollen damit auch ausdrücklich die Leistungen unserer Mitarbeitenden anerkennen und würdigen. Die Refinanzierung dieses Beschlusses wird uns aber alle vor große Herausforderungen stellen.“ Denn wie jede Tarifsteigerung in der Diakonie müsste auch dieser Beschluss mit den Kostenträgern verhandelt werden.

Die Arbeitsrechtliche Kommission

Die ARK Bayern ist das oberste Tarifgremium für die Evangelisch-Lutherische Kirche und ihrer Diakonie in Bayern. Ihre Entscheidungen betreffen derzeit rund 117.000 Mitarbeitende. Die Kommission besteht aus 16 unabhängigen Mitgliedern. Sie ist paritätisch besetzt mit je vier Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst, der Mitarbeitenden im diakonischen Dienst, der kirchlichen Körperschaften und der Träger diakonischer Einrichtungen sowie deren Stellvertretungen. Die ARK beschließt insbesondere Regelungen zu Abschluss und Inhalt von Arbeitsverträgen und ist für das Aushandeln von Entgelten zuständig. Die Beschlüsse der ARK sind verbindlich und wirken normativ.

Der Dritte Weg

Als „Dritter Weg“ wird die Arbeits- und Tarifsetzung von Kirche und Diakonie bezeichnet. Über Löhne und Gehälter entscheiden hier Kommissionen, in denen Vertreter/-innen der Dienstgeber/-innen zu gleichen Anteilen vertreten sind. Da Beschlüsse hier immer mit einer Mehrheit gefasst werden müssen, werden die Ergebnisse stets von beiden Seiten getragen. Sollte es keinen Konsens geben, besteht die Möglichkeit, die Schlichtung anzurufen.

Das Sonntagsblatt berichtete heute ebenfalls in einem Beitrag über den beschlossenen Inflationsausgleich und die Gehaltssteigerungen für die Diakonie-Beschäftigten im kommenden Jahr.
Hier können Sie auch den Beitrag im Sonntagsblatt nachlesen.

KomMa
Autor: KomMa

Kommunikation und Marketing der Diakonie Rosenheim

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