Wer hier arbeitet und wer für was zuständig ist

In den jeweiligen Teams arbeiten Fachkräfte unterschiedlicher Professionen (Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Erziehungswissenschaft u. a.). Die Betreuungszeiten sowie die Leistungsarten richten sich nach den Bedarfen der jungen Menschen.
Die Bereichsleitungen an den jeweiligen Standorten verantworten die fachliche, wirtschaftliche, personelle und organisatorische Führung der Flexiblen Betreuten Wohnformen vor Ort.

Die Teams sowie die jungen Menschen werden bedarfsgerecht von den Mitarbeitenden der trägereigenen Heilpädagogischen Ambulanz München und der Psychologischen Fachambulanz Oberbayern als interdisziplinäre Fachdienstangebote unterstützt.

Wann wir geöffnet haben und wann Sie uns erreichen können

Die Standorte der Flexiblen Betreuten Wohnformen sind Rund-um-die-Uhr, außerhalb der Kernarbeitszeit über eine Rufbereitschaft, erreichbar. Aufnahmeanfragen erfolgen direkt bei den Bereichsleitungen vor Ort oder direkt an die Geschäftsbereichsleitung und die Aufnahmen können nach Absprache auch kurzfristig erfolgen.

Unsere Angebote der Flexiblen Betreuten Wohnformen werden dezentral an verschiedenen Standorten der Jugendhilfe Oberbayern in München und in angrenzenden Landkreisen organisiert und durchgeführt und sind ggf. an andere Angebote mit angegliedert.

Die Kontaktdaten der jeweiligen Standorte können Sie den jeweiligen Angebotsseiten entnehmen:
Betreute Wohnformen Domagkpark
Betreute Wohnformen für Alleinerziehende
Betreute Wohnformen für umF
Flexible Jugendhilfe Dachau/Fürstenfeldbruck
Flexible Jugendhilfe München Haidhausen
Flexible Jugendhilfe München Schwanthalerhöhe
Flexible Jugendhilfe Landkreis München
Flexible Jugendhilfe München Neuhausen
Flexible Jugendhilfe München Pasing
Sozialpädagogisches Jugendhaus Allach
Sozialpädagogisches Jugendhaus Neuperlach
Sozialpädagogisches Jugendhaus Pasing
Sozialpädagogisches Jugendhaus Trudering
Teilbetreute Wohngruppe Ramersdorf

Warum es uns gibt

Personensorgeberechtigte haben bei der Erziehung ihres Kindes Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet (Ausfall von Erziehungsleistung oder Erziehungsdefizit) und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

Einem/r jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist.

Ergänzend kann jungen Menschen während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden.

Darüber hinaus sollen alleinerziehende Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange sie auf Grund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen.

Zudem soll jungen Menschen, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen, eine Maßnahme im Rahmen einer Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung gewährt werden.

Außerdem gibt es junge Menschen, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Für diese jungen Menschen sollen Maßnahmen im Rahmen der Eingliederungshilfe gewährt werden.

Eine stationäre Unterbringung im Rahmen der Flexiblen Betreuten Wohnformen erfolgt als Hilfe zur Erziehung in einer Einzel- oder Gruppenwohnung über Tag und Nacht. Die Betreuung wird anhand vorher vereinbarter Stundenanzahl geleistet. Die jungen Menschen finden bei uns ein Zuhause auf Zeit und werden in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung und Verselbstständigung beraten und unterstützt.

Für wen wir da sind
  • Weibliche, männliche und diverse junge Menschen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr Jahr (§§ 27 bzw. 41 i. V. m. 34 sowie 13 Abs. 3 SGB VIII),
  • (Junge) alleinerziehende Mütter oder Väter mit (mindestens) einem Kind unter 6 Jahren und Schwangere ab der 12. Schwangerschaftswoche (§ 19 SGB VIII),
  • Junge Menschen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, die eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung bedürfen (§§ 27 bzw. 41 i. V. m. 35 SGB VIII)
  • Sowie junge Menschen deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist (§ 35a SGB VIII)

Ausschlusskriterien sind Selbst- oder Fremdgefährdung, die einen akuten medizinischen, psychologischen oder psychiatrischen Behandlungsbedarf erfordert, sowie gewalttätiges Verhalten, das den Schutz und die Sicherheit anderer gefährdet. Gleiches gilt im Falle von Kindeswohlgefährdung sowie eines nicht leistbaren Pflegebedarfs bzw. der Notwendigkeit gesonderter baulicher Voraussetzungen aufgrund einer Behinderung.

Was wir erreichen wollen
  • Sozialer Benachteiligung entgegen wirken
  • Die berufliche Eingliederung unterstützen
  • Auf ein selbstständiges Leben vorbereiten
  • Bei (jungen) Müttern und Vätern die Erziehungsbedingungen verbessern
  • Eine Eingliederung in die Gesellschaft ermöglichen

Erfolgreich sind wir, wenn die jungen Menschen:

  • Erfolgreich eine (Schul-)Ausbildung absolvieren und abschließen
  • Eigenen Wohnraum anmieten, finanzieren und erhalten können
  • Selbstständig die Erziehung ihrer Kinder leisten können
  • Eine Eingliederung in die Gesellschaft mit möglichst eigenständigem Leben ermöglicht wurde.
Was wir anbieten
  • Aufnahme in eine tagessatzfinanzierte Jugendhilfemaßnahme entsprechend dem persönlichen Bedarf (individuelle Vereinbarung von Fachleistungsstunden)
  • Verlässliche und wertschätzende Beziehungsstrukturen
  • feste Bezugsbetreuung
  • Bereitstellung von und Unterbringung in geeignetem Wohnraum in Einzel- oder Gruppensetting
  • Flexible Gestaltung der Betreuungsleistung, in Art und Umfang, abhängig vom persönlichen Bedarf
  • Zuleitung von medizinischen und therapeutischen Hilfen
  • altersgerechte Beratung und Unterstützung zur Krisenbewältigung
  • Förderung im leiblichen, emotionalen, sozialen und kognitiven Bereich
  • Förderung in selbstständiger Wohnraumführung und finanzieller Selbstständigkeit
  • Förderung der Handlungsfähigkeit
  • Förderung im lebenspraktischen Bereich
  • Hilfen zur Entwicklung und Förderung von Handlungskompetenzen
  • Orientierung für Schule, Ausbildung und Beruf
  • Unterstützung bei einer sinnvollen Freizeitgestaltung
  • Förderung einer stabilen Mutter/Vater-Kind-Beziehung bzw. einer sicheren Eltern-Kind-Bindung sowie der Wahrnehmung der kindlichen Bedürfnisse
  • Förderung der gesunden körperlichen, seelischen und geistigen Entwicklung des Kindes
  • Stärkung der selbstständigen Lebensführung mit einem Kind
  • Angehörigenarbeit
  • ganzheitlichen Betrachtung des jungen Menschen
  • psychologische Diagnostik und Testdiagnostik
  • Kooperation mit einem niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater

Die detaillierte Angebots- und Leistungsbeschreibung können Sie der Leistungsvereinbarung und der zugrunde liegenden wirkungsorientierten Konzeption entnehmen.

Wie wir ausgestattet sind

Die vom Träger angemieteten Wohnungen für die Flexiblen Betreuten Wohnformen sind überwiegend im Münchner Stadtgebiet und in umliegenden Landkreisen verteilt und befinden sich in Mehrfamilienhäusern. Die Ausstattung des Wohnraums obliegt dem jungen Menschen, kann aber im  Rahmen der Erstausstattung über den Träger der Jugendhilfemaßnahme finanziert werden. Eine Ausnahme bildet die Flexible Betreute Wohnform Domagkpark. Hier hält der Träger 36 voll möblierte Einzelapartments und Büro- sowie Gemeinschaftsräume in einem Gebäudekomplex vor. In allen anderen Fällen werden unabhängig von den Wohnungen Büroräume für die Fachkräfte vorgehalten, die über das Münchner Stadtgebiet und die umliegende Landkreise verteilt sind. An jedem Standort stehen neben einzelnen Büroräumen auch ein Gruppenraum, eine Küche und ein WC zur Verfügung.

Was wir erreicht haben

Um die Wirkung unserer Arbeit zu messen und diese in einem nächsten Schritt zu optimieren, erheben wir wirkungsorientierte Kennzahlen, die wir in unseren wirkungsorientierten Konzeptionen jährlich analysieren und darstellen. 2020 wurden in den Flexiblen Betreuten Wohnformen 225 junge Menschen betreut, 55 Maßnahmen wurden beendet.

  • Fallzahl: 225
  • Durchschnittsalter: 21 Jahre
  • Mädchen/Frauen: 39%
  • Maßnahmendauer: 1,17 Jahre
  • Realisierte Hilfeperspektive: 88%
  • Zielerreichung: 78%
  • Zufriedenheit mit Leistungserbringung: 90%
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