Beiträge

GECKO – Gemeinsam Kommunizieren – Interkulturelle Sprachmittlung in der Diakonie

In unserem Bereich Migration und Flucht hier in Rosenheim hat das neue Projekt Gecko begonnen: Geflüchtete Menschen, die in Deutschland ankommen oder schon leben, sind sehr häufig auf Hilfe bei der Kommunikation angewiesen. Um ihnen das Ankommen und Zurechtfinden in Deutschland zu erleichtern, baut Gecko ein Netz aus ehrenamtlichen Sprach- und Kulturmittler*innen auf, die in den Sprachen der Fluchtländer dolmetschen. Die Ehrenamtlichen erhalten eine Schulung, treffen sich regelmäßig zum Austausch und können über die Projektmitarbeitende angefragt werden, u.a. von allen unseren Fachdiensten und allen Kirchengemeinden. Gecko ist ein bayernweites Projekt, gefördert über AMIF, beantragt von der Diakonie Bayern. Projektziel ist

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Häusliche Gewalt gegen Kinder im Lockdown

Auch im ersten Lockdown vor knapp einem Jahr ging es oft zu selten um das Thema „häusliche Gewalt gegen Kinder im Lockdown“. Der BR.de gibt den Kindern eine Stimme! – Hinsehen und handeln sollte hier die Devise sein. Hier geht es zum Artikel: https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/corona-lockdown-haeusliche-gewalt-gegen-kinder Hier gehts zum Abendschaubeitrag: https://www.br.de/mediathek/video/abendschau-05022021-haeusliche-gewalt-wirklich-gut-hanfprodukte-gespraech-mit-sebastian-reich-und-amanda-av:5fd21e8d9a6b0b00140c9b3d

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Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe seit Anfang des Jahres in Rosenheim

Seit 1. Januar gibt es in Rosenheim die „Ombudsstelle für Kinder- und Jugendhilfe in Oberbayern“ (OKJO). Sie wird als Modellprojekt zunächst bis 31. Dezember 2023 betrieben und richtet sich an Kinder und Jugendliche, deren Eltern oder Personensorge- und Erziehungsberechtige sowie an Dritte mit Fragen zu Verfahrensabläufen der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe aus dem gesamten Regierungsbezirk Oberbayern (mit Ausnahme des Landkreises München). Einer von drei Modellstandorten in Bayern Die Ombudsstelle in Rosenheim ist einer von insgesamt drei Modellstandorten in Bayern – neben je einem weiteren im Landkreis München und in Augsburg. Sie wird durch das Bayerische Landesjugendamt mit einem Festbetrag gefördert

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Paritäter übergibt an Diakonie

Jedes Kalenderjahr wechselt die Federführung der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände in dem der Caritasverband, das Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt, der Paritätische Verband und die Diakonie Rosenheim konstruktiv gesellschaftliche Lösungsstrategien suchen. „Verbünde wie dieser werden in diesen dynamischen Zeiten immer wichtiger“, referierte in der virtuellen Sitzung Marianne Guggenbichler (Paritätischer Verband) und übergab die Federführung an Klaus Voss (Diakonie Rosenheim), der sich nochmals in aller Form für die engagierte und sehr kollegiale Zusammenarbeit innerhalb des Verbundes bedankte. „Die sich ständig verändernden gesellschaftlichen Kontexte, erfordern eine schnelle unbürokratische Zusammenarbeit zwischen den Wohlfahrtsverbänden“, so Voss im Verlauf des online Meetings. Das Gremium arbeitete im Vorjahr

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Tafelläden auch während des ‚Lockdowns‘ geöffnet

Die sieben Ausgabestellen der fünf Tafeln (in Rosenheim, Kolbermoor, Wasserburg, Bruckmühl, Ebersberg und Feldkirchen), die von unseren „Sozialen Diensten Oberbayern“ betrieben werden, haben selbstverständlich auch während des ‚Lockdowns‘ geöffnet. Hygienekonzept vorhanden Auch wenn die Warenversorgung der einzelnen Tafeln in der Vergangenheit mitunter unterschiedlich war, haben alle Tafelläden eines gemeinsam: Ein Hygienekonzept. Die Mitarbeitenden geben die Lebensmittel nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung an die Kund/-inn/-en aus und tragen dabei Einweghandschuhe. Gleichzeitig wird beim Schlange stehen der Besucher/-innen vor der Ausgabestelle auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern geachtet. Auch in den Läden selber wird darauf geachtet, dass sich dort nur die

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Weiterhin Schließung der Kitas ab Montag, den 11.01.2021

Liebe Eltern, Der 383. Newsletter des Staatsministeriums liegt uns seit heute vor. Demnach gilt (vorbehaltlich des Beschlusses des Landtages am 08.01.) folgendes: Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen (…) bleibt grundsätzlich weiterhin untersagt. Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen, (…) für folgende Personengruppen zulässig: • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist, • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben, • Kinder mit Behinderung und

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