Beiträge

Paritäter übergibt an Diakonie

Jedes Kalenderjahr wechselt die Federführung der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände in dem der Caritasverband, das Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt, der Paritätische Verband und die Diakonie Rosenheim konstruktiv gesellschaftliche Lösungsstrategien suchen. „Verbünde wie dieser werden in diesen dynamischen Zeiten immer wichtiger“, referierte in der virtuellen Sitzung Marianne Guggenbichler (Paritätischer Verband) und übergab die Federführung an Klaus Voss (Diakonie Rosenheim), der sich nochmals in aller Form für die engagierte und sehr kollegiale Zusammenarbeit innerhalb des Verbundes bedankte. „Die sich ständig verändernden gesellschaftlichen Kontexte, erfordern eine schnelle unbürokratische Zusammenarbeit zwischen den Wohlfahrtsverbänden“, so Voss im Verlauf des online Meetings. Das Gremium arbeitete im Vorjahr

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Tafelläden auch während des ‚Lockdowns‘ geöffnet

Die sieben Ausgabestellen der fünf Tafeln (in Rosenheim, Kolbermoor, Wasserburg, Bruckmühl, Ebersberg und Feldkirchen), die von unseren „Sozialen Diensten Oberbayern“ betrieben werden, haben selbstverständlich auch während des ‚Lockdowns‘ geöffnet. Hygienekonzept vorhanden Auch wenn die Warenversorgung der einzelnen Tafeln in der Vergangenheit mitunter unterschiedlich war, haben alle Tafelläden eines gemeinsam: Ein Hygienekonzept. Die Mitarbeitenden geben die Lebensmittel nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung an die Kund/-inn/-en aus und tragen dabei Einweghandschuhe. Gleichzeitig wird beim Schlange stehen der Besucher/-innen vor der Ausgabestelle auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern geachtet. Auch in den Läden selber wird darauf geachtet, dass sich dort nur die

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Weiterhin Schließung der Kitas ab Montag, den 11.01.2021

Liebe Eltern, Der 383. Newsletter des Staatsministeriums liegt uns seit heute vor. Demnach gilt (vorbehaltlich des Beschlusses des Landtages am 08.01.) folgendes: Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen (…) bleibt grundsätzlich weiterhin untersagt. Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen, (…) für folgende Personengruppen zulässig: • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen, • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist, • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben, • Kinder mit Behinderung und

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